Beiträge von kodierer2905
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Hallo Keymaster,
ich würde sagen, da hat jemand etwas falsch verstanden. NUB-Zusatzentgelte kann man zwar beim InEk beantragen, diese sind dann aber - falls vom EnEK entsprechend bewertet und dann mit den Kostenträgern vereinbart - zusätzlich zur DRG abzurechnen. Gerade bei den Neurostimulatoren gibt es ja bereits einige teils bepreiste teils unbepreiste Zusatzentgelte.
Deshalb wäre es doch vollkommen unlogisch, zu der "zu teuren" DRG auch noch ein Zusatzentgelt zu fordern.
Falls die Kostenträger der Meinung sind, dass mit diesem OPS eine zu hohe DRG angesteuert wird, haben sie doch die Möglichkeit, im Rahmen des Vorschlagsverfahren dies vom InEK prüfen zu lassen.Viele Grüße aus der Hitze
B.W. -
Hallo,
warum nicht die Kombination aus
5-840.07 und 5-869.09?
Das Entscheidende ist hier doch vor allem die Inzision der Beugesehnenscheide.Gruß
B.W. -
Hallo ortrud1,
wenn Sie eine Diagnose haben, an die Sie den Keim als Sekundärkode "anhängen" können, dann ist dieser Kode obligat anzugeben; es ist nicht gefordert, dass eine (unnötige) Antibiotikatherapie durchgeführt wird.
Gruß
B.W. -
Hallo Herr Balling,
haben Sie denn eine bessere Idee, wie man Kode besser einteilen kann?
Ich denke, dass die "Erfinder" sicher über kontruktive Vorschläge dankbar sind. Und das Vorschlagsverfahren läuft ja jedes Jahr.Viele Grüße
B.W.
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Guten Morgen Herr Selter,
ich will ja jetzt nicht spitzfindig sein, aber warum fehlt in der Klammer nach den Knochenersatzmaterialien gerade die 5-835.9? Die anderen spezifischen Kodes aus diesem Bereich sind alle aufgeführt, nur die autogene Knochentransplantation fehlt.
Sind Sie sicher, dass dies keine Absicht ist?Gruß
B.W. -
Guten Morgen Ricco,
nach den speziellen DKR Neubildung ist das Malignom bei allen notwendigen KH-Behandlungen als HD zu kodieren.
In Ihrem Fall ist es ja auch noch so, dass die Osteolysen zur Symptomatik des Plasmozytoms gehören und dass die Therapie ja auch direkt am Tumor stattfand.Gruß
B.W. -
Hallo,
aus dem OP-Bericht und der Histo (wenn ich die cm-Angaben richtig verstehe) geht doch hervor, dass Sie einen Transtar gemacht haben, dass das zu resezierende Gewebe nicht in den Stabler eingezogen wurde, sondern zunächst mit einem linearen Stabler längs und dann schrittweise an der Basis mit einem gebogenen Stapler durchtrennt wurde.
Wenn ich die Ausführungen von Herrn Dr. Bartkowski im Chirurgen nach den OPS-Änderungen richtig verstanden habe, ist der Kode 5-484.27 doch genau für diese Fälle gedacht; für die Fälle, bei denen nicht nur ein Segment mit einem zirkulär schneidenden Stapler entfernt wird.Gruß
B.W.
Gruß
B.W. -
Hallo GenS,
wenn in gleicher Sitzung, dann ist die 5-837.00 nicht gleichzeitig mit der 5-836 zu kodieren (siehe Exkl. unter 5-836). Wenn das nicht abrechnungsrelvant ist, dann verstehe ich die Zurückweisung der Rechnung nicht. Fehler bei der Kassensoftware?
Gruß
B.W. -
Hallo Hütti,
ich hatte bzgl. dieses Problems mal DIMDI angefragt und hatte die mündliche Aussage bekommen, dass dann zu dem 5-786.6 ein unspezifischer Kode, wie er hier auch von findus vorgeschlagen wird, dazu kodiert werden muss.
Gruß
B.W. -
Hallo Honk,
wir häufig ist denn diese Schwellungskontrolle ärztlich dokumentiert? Nur einmal täglich bei der Visite oder auch noch nachmittag ein zweites Mal? Wenn aus den Akten erkennbar ist, dass zweimal täglich ein Arzt nach der Hand gesehen hat und auch beschrieben ist, dass die Hand hochgelagert werden soll, dann haben Sie - gerade bei einem Pat. mit non-compliance, der ambulant nicht führbar ist - gute Chancen.
Gruß
B.W.