Beiträge von Codemaker

    Hallo Alfred,

    da gem. § 1 Abs.1 FPV eine Verlegung vorliegt, \"wenn zwischen der Entlassung aus einem KH und der Aufnahme in einem anderen KH nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind\", ist Ihr Fall so zu betrachten, als wären es echte Verlegungen und in Folge eine echte Rückverlegung gewesen.