Beiträge von DBahlo-Rolle

    Hallo Frau Richter,
    setzten Sie sich durch mit Ihrer Meinung! Sie ist richtig!
    Es ist eine OP, nur die Technik (lap. auf offen chir.) wurde dem Situs entsprechend verändert!!! Die Extraarbeit mit der zweiten OP anlegen können sich Ihre Gynis sparen. Im OPAS-OP müssen nur die richtigen Schlüssel erfasst werden. Der Hauptkode der OP mit dem Zusatz ...umsteigen laparoskopisch auf offen chirurgisch. Die restlichen Kodes sind dann meistens sowieso ....offen chirurgisch.
    Gründlich wie die:kr: sind, gibt dafür auch eine Richtlinie: P04a, Seite 44ff.
    Grüße aus Nürtingen
    Daniela Bahlo-Rolle:hasi: :hasi: :hasi: :lickout:

    Hallo und guten Morgen,
    noch ein Vorschlag, der sich auf keine DKR bezieht, aber etwas am "Mensch" orientiert:
    Pat aufnehmen, bei der OP-Aufklärung auf die evtl. maligne Erkrankung hinweisen und die Einverständnis holen zur erweiterten OP nach Schnellschnittbefund >
    eine DRG, ein Aufenthalt, für die Pat ist es nur eine Narkose und keine quälenden Tage bis zur OP mit dieser Diagnose zu Hause, kein "Gezerve" mit Kasse und MDK über Wiederaufnahme, Komplikation, Liegedauer o Ä..
    Es gibt noch mehrere "kein ...." die man da Anführen könnte.
    Man(n) könnte so vieles einfacher, transparenter, stressfreier, ....
    machen , wenn nicht .....!:defman: :ops: :icd: :banane: :banane: :bombe:

    Grüße aus dem Land der Häuslesbauer, Absteiger(SSV R.) und Viezemeister und Direktqualifizierer (VfB S.)
    jeweils Luftlinie ca. 30 km von meinen Standort entfernt.

    Daniela Bahlo-Rolle

    PS: will damit sagen wie eng Sieg, Niederlage und Frust beieinanderliegen!

    Hallo Herr Konzelmann,
    schön von Ihnen zu lesen, aber
    warum die Z51.1???
    Die Chemo ist doch schon gelaufen, die Pat. hat Nebenwirkungen.

    An Sie ein sonniger Gruß aus Nürtingen und schönes WE ( ich habe jetzt Feierabend)
    Daniela Bahlo-Rolle.:kangoo: :kangoo: :kangoo: :drink: :besen:

    Hallo Frau Hömig,
    aber * und ! Diagnosen sind keine HD.
    Ich würde so kodieren:
    HD 50.?, ND R11(auch AD), T88.7(unerwünschte Nebenwirkung Medik.)dazu Sekundär-Code Y57.9
    ergibt DRG J62.? Je nach weiteren Diagnosen. Evtl. eine Wideraufnahme wg Komplikationen innerhalb GVD
    Gruß
    D. Bahlo-Rolle

    PS. die Kodierung sollte in der Dokumentation der Akte nachvolziehbar sein ( Excikose!)

    Hallo Frau Hömig,
    Seite 119 und 120 steht:

    Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes
    Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
    Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik
    Krankheiten des Kreislaufsystems Spezielle Kodierrichtlinien
    ist außer dem Vorliegen anamnestischer Informationen über das Vorhandensein eines
    Koronararterienbypass oder eine frühere Koronarangioplastie, dass diese Angaben für die
    aktuelle Krankenhausbehandlung von Bedeutung sind (siehe DKR D003b Nebendiagnosen
    (Seite 11)).
    Anmerkung: Für die Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten sind bei der
    Zuweisung dieser Diagnosenkodes die Übergangsregelungen (siehe dort unter Nebendiagnosen
    (Seite XXII)) zu beachten.

    ansonsten die Kodierrichlinie für die HD D002b.

    Grüße
    Daniela Bahlo-Rolle

    Hallo Herr Zeilfelder,
    O48 als AD und HD ist korrekt und führt zur DRG O65B.
    Wenn die Frau zur Entbindung kommt gibt die entsprechende DRG für die Entbindung.
    Grüße aus Nürtingen
    D. Bahlo-Rolle::dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2:

    Hallo Herr Harder,
    ich bin keine Gynäkologin, meine Kodier- und DRG-Wiege stand aber in einer Uni-Frauenklinik und ich bin der Meinung > Sie sind richtig!

    Grüße aus Nürtingen
    Daniela Bahlo-Rolle:roll: :roll: :roll:

    Sorry,
    da war der Finger schneller als der Kopf!

    1. Begründung (Kasse AOK): Ein SE kann nur dann abgerechnet werden, wenn die Patientin während der stat. Aufnahme Chemotherapie bekommen hätte

    Die AOK hat von vornherein abgeblockt mit der Bgründung, sie hätten andere Vorschriften für die Abrechnung. Das was im Fallpauschalenkatalog stehet, gilt nur eingeschränkt.

    Diese beiden Ausagen wollte ich noch mal hinterfragen:

    Was für andere Vorschriften zur Abrechnung sollen das sein????
    In der Kommentierung* zur FP 15.02 stehts eindeutig wann FP und wann SE!
    *Handbuch zur Abrechnung von Krankenhausleistungen aus dem Springer-Verlag

    Grüße
    Daniela Bahlo-Rolle