Hallo Herr Lieser,
das ist ein alter Fall, nach altem Recht (Pflegesatz).
Heiße, sonnige Grüße aus Nürtingen
D. Bahlo-Rolle:dance1: :drink: :drink: :smile: :x
Hallo Herr Lieser,
das ist ein alter Fall, nach altem Recht (Pflegesatz).
Heiße, sonnige Grüße aus Nürtingen
D. Bahlo-Rolle:dance1: :drink: :drink: :smile: :x
Hallo Frau Richter,
setzten Sie sich durch mit Ihrer Meinung! Sie ist richtig!
Es ist eine OP, nur die Technik (lap. auf offen chir.) wurde dem Situs entsprechend verändert!!! Die Extraarbeit mit der zweiten OP anlegen können sich Ihre Gynis sparen. Im OPAS-OP müssen nur die richtigen Schlüssel erfasst werden. Der Hauptkode der OP mit dem Zusatz ...umsteigen laparoskopisch auf offen chirurgisch. Die restlichen Kodes sind dann meistens sowieso ....offen chirurgisch.
Gründlich wie die:kr: sind, gibt dafür auch eine Richtlinie: P04a, Seite 44ff.
Grüße aus Nürtingen
Daniela Bahlo-Rolle:hasi: :hasi: :hasi: :lickout:
Hallo und guten Morgen,
noch ein Vorschlag, der sich auf keine DKR bezieht, aber etwas am "Mensch" orientiert:
Pat aufnehmen, bei der OP-Aufklärung auf die evtl. maligne Erkrankung hinweisen und die Einverständnis holen zur erweiterten OP nach Schnellschnittbefund >
eine DRG, ein Aufenthalt, für die Pat ist es nur eine Narkose und keine quälenden Tage bis zur OP mit dieser Diagnose zu Hause, kein "Gezerve" mit Kasse und MDK über Wiederaufnahme, Komplikation, Liegedauer o Ä..
Es gibt noch mehrere "kein ...." die man da Anführen könnte.
Man(n) könnte so vieles einfacher, transparenter, stressfreier, ....
machen , wenn nicht .....!:defman: :ops: :icd: :banane: :banane: :bombe:
Grüße aus dem Land der Häuslesbauer, Absteiger(SSV R.) und Viezemeister und Direktqualifizierer (VfB S.)
jeweils Luftlinie ca. 30 km von meinen Standort entfernt.
Daniela Bahlo-Rolle
PS: will damit sagen wie eng Sieg, Niederlage und Frust beieinanderliegen!
Hallo Herr Konzelmann,
schön von Ihnen zu lesen, aber
warum die Z51.1???
Die Chemo ist doch schon gelaufen, die Pat. hat Nebenwirkungen.
An Sie ein sonniger Gruß aus Nürtingen und schönes WE ( ich habe jetzt Feierabend)
Daniela Bahlo-Rolle.:kangoo: :kangoo: :kangoo: :drink: :besen:
Hallo Frau Hömig,
aber * und ! Diagnosen sind keine HD.
Ich würde so kodieren:
HD 50.?, ND R11(auch AD), T88.7(unerwünschte Nebenwirkung Medik.)dazu Sekundär-Code Y57.9
ergibt DRG J62.? Je nach weiteren Diagnosen. Evtl. eine Wideraufnahme wg Komplikationen innerhalb GVD
Gruß
D. Bahlo-Rolle
PS. die Kodierung sollte in der Dokumentation der Akte nachvolziehbar sein ( Excikose!)
Hallo Frau Hömig,
Seite 119 und 120 steht:
Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik
Krankheiten des Kreislaufsystems Spezielle Kodierrichtlinien
ist außer dem Vorliegen anamnestischer Informationen über das Vorhandensein eines
Koronararterienbypass oder eine frühere Koronarangioplastie, dass diese Angaben für die
aktuelle Krankenhausbehandlung von Bedeutung sind (siehe DKR D003b Nebendiagnosen
(Seite 11)).
Anmerkung: Für die Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten sind bei der
Zuweisung dieser Diagnosenkodes die Übergangsregelungen (siehe dort unter Nebendiagnosen
(Seite XXII)) zu beachten.
ansonsten die Kodierrichlinie für die HD D002b.
Grüße
Daniela Bahlo-Rolle
Hallo Marco,
in beiden Fällen ist die Herzklappeninsuffizienz die HD. Sie ist laut DKR O901a als HD anzugeben, Z95.f als ND (steht in den DKR Seite 117 ff)
Gruß und Danke für die Sonne (ist bereits da):rotate: :rotate: :rotate: :O
D. Bahlo-Rolle
Hallo Herr Zeilfelder,
O48 als AD und HD ist korrekt und führt zur DRG O65B.
Wenn die Frau zur Entbindung kommt gibt die entsprechende DRG für die Entbindung.
Grüße aus Nürtingen
D. Bahlo-Rolle::dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2:
Hallo Herr Harder,
ich bin keine Gynäkologin, meine Kodier- und DRG-Wiege stand aber in einer Uni-Frauenklinik und ich bin der Meinung > Sie sind richtig!
Grüße aus Nürtingen
Daniela Bahlo-Rolle:roll: :roll: :roll:
Sorry,
da war der Finger schneller als der Kopf!
1. Begründung (Kasse AOK): Ein SE kann nur dann abgerechnet werden, wenn die Patientin während der stat. Aufnahme Chemotherapie bekommen hätte
Die AOK hat von vornherein abgeblockt mit der Bgründung, sie hätten andere Vorschriften für die Abrechnung. Das was im Fallpauschalenkatalog stehet, gilt nur eingeschränkt.
Diese beiden Ausagen wollte ich noch mal hinterfragen:
Was für andere Vorschriften zur Abrechnung sollen das sein????
In der Kommentierung* zur FP 15.02 stehts eindeutig wann FP und wann SE!
*Handbuch zur Abrechnung von Krankenhausleistungen aus dem Springer-Verlag
Grüße
Daniela Bahlo-Rolle
ZitatAlles anzeigen
Original von Alaa-Eddine:
Hallo
Vielen Dank für die Antworten.
Die AOK hat von vornherein abgeblockt mit der Bgründung, sie hätten andere Vorschriften für die Abrechnung. Das was im Fallpauschalenkatalog stehet, gilt nur eingeschränkt. Die hier im Forum angebotene Argumentation sind bei den nächsten Gesprächen sehr wertvoll für uns.Vielen Dank nochmal
mit freundlichen Grüßen
Alaa Eddine
--
mit freundlichen Grüßen