Guten Morgen,
schaut man in den Fallpauschalenkatalog ist das ganze doch eindeutig:
FP 15.01 und 02 geht nur bei "gutartigen Erkrankungen" mit den entsprechenden ICD's und dem entsprechenden OPS
SE 15.01...05 gilt der OPS für ausgedehnet, radiakle HEs bzw Ovarektomieen, wie bei maligner Erkankung (C 50.ff)
Manchmal hilft ein Blick in den FP-Katalog mehr als die DKR ( die dienen machmal nur zur "kompletten Verwirrung" )
Das Prüfprogramm der Uni-München bringt noch die richtigste Erklärung!
Kurz zusammengefaßt: gutartige Erkrankung -> FP
maligne Erkrankung -> SE
Ich hoffe ich habe Ihnen etwas geholfen,
Grüße aus Nürtingen
Daniela Bahlo-Rolle