Beiträge von MedCo07

    Guten Morgen,

    auch beim MD(noch mit)K Bayern gibt es editierbare Formulare, https://www.mdk-bayern.de/unserethemen/s…im-krankenhaus/

    Der Antrag soll offensichtlich an die dort angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Genaue Angaben, wie dann später die Nachweise geschickt werden sollen, finde ich da nicht. Gibt es woanders vielleicht schon konkrete Informationen, übereine elektronische Übermittlung ? Vor 3 Wochen gab es einen Vortrag vom MDK-WL im Rahmen des Westdt. Medizincontroller-Tages. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde da gesagt, dass es nicht über das LE-Portal geht. - ????????

    Viele Grüße

    MedCo07

    Guten Abend,

    das hat wahrscheinlich den Hintergrund, dass der Code triggert. Bei den von Ihnen angegebenen Interventionen aus 5-513 können Sie den Zusatzcode 5-513.q1 verwenden. Der triggert genauso. Vielleicht erübrigt sich damit die Diskussion ??

    Viele Grüße

    MedCo07

    Hallo,

    das bringt uns alles nicht nur nicht weiter - es wird gefühlt nur noch schlimmer ||:

    aus der aktuellen Mitteilung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft:

    - kein Kommentar

    Hallo,

    in §1 Abs.5 Satz 4 steht, dass "Patienten, die getestet werden ohne das ein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-COV-2 besteht," bei negativem Test mit Z11 und U99.0! kodiert werden. Die Aussage bedeutet nicht, dass die Kodierung Z11 mit U99.0! ausschließlich nur für Patienten ohne Verdacht und negativen Test gilt.

    Auch die Kodierfrage ICD-10-GM Nr. 1019 des DIMDI besagt das nicht. Eigene Aussage DIMDI: "Die Kodierfrage beantwortet , ob der Kode U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen bei Personen zu kodieren ist, bei denen kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, jedoch ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde, welcher negativ ausfällt." Wenn das DIMDI sagt, dass in dieser Konstellation Z11 und U99.0! kodiert werden soll, heißt das nicht, dass es nicht auch in anderen Konstellationen kodiert werden darf.

    U99.0! lautet "Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2".

    Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass das nur bei negativem Test ohne Verdacht auf Infektion kodiert werden darf.

    Der Code bietet die Möglichkeit, ganz sauber über die Kodierung abzubilden, dass bei einem stationären Fall Testung(en) auf SARS-CoV 2 durchgeführt wurden. Für die Abrechnung eines Zusatzentgeltes, bei dem man auch Angabenzu Menge und Datum braucht, ist das natürlich nicht geeignet.

    Viele Grüße

    MedCo07

    Sehr geehrter Herr Merguet,

    Ihre HD ist richtig. Ihre Argumentation mit dem Beispiel der KHK ist schlüssig.

    Die Diskussion über den "Aufwand", den eine Erkrankung verursacht, kann nur bei den Nebendiagnosen eine Rolle spielen.

    In den "Allgemeinen Kodierrichtlinien für Krankheiten" taucht das Wort "Aufwand" genau zweimal auf: in "DKR D003 Nebendiagnosen"

    Es gibt keine Regelung zum "Aufwand" der Hauptdiagnose. Erst recht nicht, dass bei der HD alle anatomisch betroffenen Strukturen behandelt werden müssen.

    Wenn der Patient ein thorakoabdominelles Aneurysma hat, dann hat er das.

    Mit freundlichen Grüßen

    MedCo07