Hallo,
in §1 Abs.5 Satz 4 steht, dass "Patienten, die getestet werden ohne das ein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-COV-2 besteht," bei negativem Test mit Z11 und U99.0! kodiert werden. Die Aussage bedeutet nicht, dass die Kodierung Z11 mit U99.0! ausschließlich nur für Patienten ohne Verdacht und negativen Test gilt.
Auch die Kodierfrage ICD-10-GM Nr. 1019 des DIMDI besagt das nicht. Eigene Aussage DIMDI: "Die Kodierfrage beantwortet , ob der Kode U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen bei Personen zu kodieren ist, bei denen kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, jedoch ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde, welcher negativ ausfällt." Wenn das DIMDI sagt, dass in dieser Konstellation Z11 und U99.0! kodiert werden soll, heißt das nicht, dass es nicht auch in anderen Konstellationen kodiert werden darf.
U99.0! lautet "Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2".
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass das nur bei negativem Test ohne Verdacht auf Infektion kodiert werden darf.
Der Code bietet die Möglichkeit, ganz sauber über die Kodierung abzubilden, dass bei einem stationären Fall Testung(en) auf SARS-CoV 2 durchgeführt wurden. Für die Abrechnung eines Zusatzentgeltes, bei dem man auch Angabenzu Menge und Datum braucht, ist das natürlich nicht geeignet.
Viele Grüße
MedCo07