Hallo Herr Selter,
Zitat
Original von Selter:
Die 0201d sollte präzisiert werden. Es wäre aber trotzdem schwer verständlich, warum ich bei einem Patienten mit CA, den ich wegen eines Symptoms stationär aufnehme, das CA als HD kodieren soll, bei einem Patienten mit Aszites aber nicht die Leberzirrhose als HD nennen soll (siehe Beispiel in den DKR).
ich verstehe das auch nicht so ganz. Meines Erachtes wollte man alle tumorbezogenen Krankenhausaufenthalte mit der Hauptdiagnose des Tumors verschlüsselt sehen. (Dies wohl eher für statistische Zwecke)
Für den konkreten Fall komme ich mit den im Forum genannten Angaben auch zur gleichen Einschätzung wie Sie. Ich halte es jedoch für unwahrscheinlich, dass sich in der Akte nicht doch ein tumorbezogener Aufwand findet - und sei es diagnostisch (z.B. Sonographie zur Tumorgrößenabschätzung oder Endoskopie). Dann würde 0201d wieder greifen.
Falls es keinen tumorbezogenen Aufwand gibt, darf dann die Nebendiagnose ohne Aufwand überhaupt kodiert werden ?
Im Hinblick auf DKR 002d - Bsp 6 würde ich sagen - in diesem speziellen Ausnahmefall ja.
Zusammenfassung: Die 002d und die 0201d sollten präzisiert werden.
Viele Grüße
Matthias Schaeg