Hallo liebes Forum,
nach einer Zeit des passiven Mitlesens habe ich mich angemeldet, um mich hier mit \"Leidensgenossen\" auszutauschen. Ich freue mich auf spannende und kontroverse Diskussionen und möchte zu dem obigen Thema etwas aus eigener Erfahrung anmerken:
Zitat
Original von lorelei:
die Ziffer für ambulante Polysomnographie lautet 30910.
Im EBM z.B. ist die korrekte Ziffer die 30901. Sie darf als Leistung im Behandlungsfall mehrmals berechnet werden (wenn sie anfällt).
Zitat
Original von lorelei:Sind die Ziffern 827, 1237, 653, 602, 605, 839, 714, 5295, 427, 518 extra zu berechnen? ?)
Da es sich hier augenscheinlich um GOÄ,- bzw. DKG-NT- Ziffern handelt, sollte meines Wissens eine weiterführende Berechnung ausgeschlossen sein, wenn man sich auf eine ambulante Abrechnung nach 115b geeinigt hat. Der EBM gibt schon noch weitere Ziffern für die Abrechnung her.
Allerdings ist vieles als obligater und fakultativer Inhalt der Hauptleistung schon abgedeckt. So berechnen wir bei uns das Schlafllabor \"auf sanften Druck\" der Kassen seit dem April 2008 bereits ambulant und man hat sich auf den EBM als Abrechnungsstandard geeinigt. Da der EBM aber nicht darauf ausgelegt ist, eine in der Regel vom Aufwand her stationäre Leistung in eine ambulante Leistung \"umzuwandeln\", sucht man entsprechend der Fachrichtung Pneumologie/Neurophysiologie durchaus etwas länger nach geeigneten Ziffern, um einen nicht zu hohen Verlust im Vergleich zur DRG-Abrechnung zu haben. Gott sei Dank wurde im Euro-EBM 2009 eine Korrektur der Erlöse für die Hauptleistung vorgenommen. Das macht die gezwungene Abrechnung durchaus erträglich.
Aber Zusatzleistungen wie eine Blutgasanalyse, Lungenfunktion oder die radiologischen Leistungen (bei uns in der Regel höchstens Thorax in einer oder zwei Ebenen) können bei Bedarf durchaus zur endgültigen Klärung der Diagnostik / Einstellung mitabgerechnet werden.
Allerdings gibt es kaum Bedarf, diese Zusatzleistungen zu veranlassen, da in der Regel der Patient für die Abklärung einer vorgreifenden Anamnese diverse Untersuchungen beim niedergelassenen Arzt vornehmen lassen soll.
Mit freundlichen Grüßen
ruesay