Beiträge von langewitz

    Wenn es ab 2004 Fallpauschalen für die Behandlungen gibt, haben Kliniken die Möglichkeit an zwei entscheidenden Stellen Kosten zu sparen: 1. Standardisierung von Behandlungen (Clinical Pathways) und 2. Verbesserung der Auslastung durch Verkürzung der Verweildauern. Wer bezahlt denn nun poststationär die Pflege, wenn die Patienten behandlungsintensiver aus dem Krankenhaus entlassen werden? Die Kassen gehen ja in der Regel von dem Grundsatz aus: Bezahlt wird eine Leistung jeweils nur einmal! Demnach wäre die Krankenhausverkürzungspflege nach § 37.1 SGB V per Definition ausgehebelt, da die Kosten für die Behandlung ja bereits in der Pauschale enthalten sind. Aber was ist wenn ambulante Pflege poststationär noch erfolgen muß? Werden die Krankenhäuser dann Einzelverträge mit Pflegediensten abschließen, die die Nachversorgung, sofern der Patient nicht in die ambulante Weiterbehandlung in die Klinik kommen kann, sicherstellen? Bis dato scheint dieses Problem jedenfalls von Kassenseite nicht erkannt worden zu sein! Nach Gesprächen mit Kassenvertretern werden sie die Finanzierung jedenfalls nicht übernehmen?! Wer kann mir da qualifiziert Auskunft zu geben?