Beiträge von MWW

    Hallo DRG-Analphabet,

    die Coils hatten NUB-Status 1, richtig.

    OPS und NUB haben aber nicht direkt etwas miteinander zu tun.

    Die OPS-Kodes für die Nitinolcoils führen regulär in die DRG-Gruppe E05. Jedes Krankenhaus, das die Methode durchführt kann die entsprechende DRG abrechnen ohne jegliche Verhandlungen.

    NUB bezieht sich auf verhandelbare Entgelte für Innovationen, die zusätzlich zu bestehenden DRG-Vergütungen bereitgestellt werden (vorausgesetzt die Verhandlungen sind erfolgreich ;) ).

    D.h., dass Krankenhäuser, die keinen NUB für die Coils gestellt hatten nur die DRG abrechnen können.

    Die Krankenhäuser, die einen NUB für die Coils gestellt hatten, hatten dieses Jahr die Möglichkeit zusätzlich zur DRG ein NUB-Zusatzentgelt zu verhandeln.

    Ich hoffe nun sind alle (Un)Klarheiten beseitigt :D

    Gruß

    MWW

    Hallo,

    vielleicht noch zur Ergänzung...

    Die neue Untersuchung:

    Mit flexiblem Instrument
    1-620.03 Mit katheterbasierter Luftstrommessung

    Mit starrem Instrument
    1-620.11 Mit katheterbasierter Luftstrommessung

    Die Ventilimplantation:

    5-339.5 Implantation oder Wechsel eines endobronchialen Klappensystems, endoskopisch
    5-339.50 1 Ventil
    5-339.51 2 Ventile
    5-339.52 3 Ventile
    5-339.53 4 Ventile
    5-339.54 5 oder mehr Ventile

    Zusatzentgelt ZE100 beachten!

    Schönes Wochenende

    MWW