Beiträge von Datenmaulwurf

    Guten Tag,

    wir haben grundsätzlich solche Kommunikatoren und sind damit immer erreichbar. Mit der Erreichbarkeit ist es ja aber grundsätzlich nicht getan, oder!? Es geht ja um die Anwesenheit. Sonst wäre es ja nicht das Problem, wenn der Kollege Arzt mal auf einer anderen Station ist.

    Auch ich kenne Gegebenheiten, da wäre er sogar über lautes Rufen von der einen zur anderen "Station" zu erreichen.

    Nun könnte man ja auf die Idee kommen, nur noch eine Station zu haben, auch wenn diese räumlich getrennte "Standorte" hat. Der Arzt wäre über den besagten Kommunikator nicht nur ständig erreichbar sondern auch gleichzeitig ständig anwesend. So einfach kann es doch nicht sein, oder!? Da wäre doch schon mal eher jemand drauf gekommen zu sagen, wir haben eine Station die sich über das gesamte Haus verteilt und daher ist ein Arzt immer anwesend.

    Mache ich einen Denkfehler?

    Gruß D.M.

    Hallo zusammen!

    Vielleicht kann mir, wie so oft, hier mal wieder einer helfen.

    Gibt es eigentlich irgendwo eine Legaldefinition einer Krankenhausstation?

    Also ist festgelgt, was als Station bezeichnet werden darf?

    Kann man beispielsweise auch zwei räumlich voneinander getrennte (z.B. 1. Etage und 2. Etage) "Versorgungseinheiten" als eine Station festlegen?

    Oder ist z.B. ein Treppenhaus, eine Brandschutztür o.ä. ein Kriterium für eine Station? Hoffe meine Frage ist verständlich und kann beantwortet werden.

    Leider hab ich dazu nichts gefunden. Vielleicht hab ich die google auch nur falsch bedient. Würde mich daher über eine Antwort freuen.

    Gruß D.M.

    Hallo zusammen,

    nachdem ich nun schon mehrere Beiträge durchforscht habe,
    mir die Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung des BMGS und den
    Abrechnungsleitfaden der GKV durchgelesen habe, muss ich trotzdem wegen einer
    Fallzusammenführung noch einmal nachfragen.

    Folgende Konstellation:

    Aufenthalt 1 20.10 – 21.10. - F65B - OGVD:14 - Partition: M

    Aufenthalt 2 26.10. – 27.10. - F49G - OGVD: keine - Partition: A

    Aufenthalt 3 02.11.- 03.11. - F59B - OGVD:8 - Partition O

    Unser System führt aktuell die Fälle 2 und 3 zusammen.
    Die KK möchte auch noch den ersten Fall dazu machen.

    Nun muss ich doch chronologisch prüfen, d.h. Fall 1 und 2
    zusammenführen? Fall 1 und 3 zusammenführen? Fall 2 und 3 zusammenführen? In
    dieser Reihenfolge, oder!?

    Gleichzeitig gilt, wenn ich es richtig verstanden habe,
    für eine mögliche Zusammenführung wegen Partitionswechsel müssen die Fälle
    direkt aufeinander folgen. D.h. diese Prüfung muss ich für eine mögliche
    Zusammenführung von 1 und 3 nicht machen, oder!?

    Damit werden Fall 1 und 2 nicht zusammengeführt, da keine
    gleiche Basis-DRG und auch nicht Partitionswechsel von M od. A auf O. Richtig?

    Fall 1 und 3 auch nicht, da nicht gleiche Basis-DRG und
    auf Partitionswechsel muss ja nicht geprüft werden, da doch nicht
    aufeinanderfolgend. Richtig?

    Damit bleibt Fall 1 eigenständig.

    Bei der Prüfung Zusammenführung Fall 2 und 3 scheitert
    die Zusammenführung über OGVD und Basis-DRG , aber über die Partition erst A
    dann O werden diese Fälle zusammengeführt (Neue DRG F59B für beide).

    Eine Prüfung ob 1 und 2/3 zusammen zu führen sind muss
    doch jetzt nicht mehr vorgenommen werden, da der bereits zusammengeführter Fall
    nicht nochmalig mit Fall 1 geprüft werden muss. Richtig? Und wenn ja wie ist
    dafür die Begründung? Die chronologische Prüfung oder etwas anderes?

    Viele Fragen, aber diese Zusammenführung von mehr als 2
    Fällen schafft mich aktuell irgendwie.

    Hoffe auf Antworten und das Wissen der Community.

    Gruß D.M.

    Hallo zusammen,

    immer noch neu in der Materie MDK ist mir bei einem vorliegenden Gutachten nicht ganz klar ob hier nicht eine Erweiterung des Prüfauftrages vorliegt.

    Wir haben ein Gutachten mit den Prüfaufträgen 12 Ist/sind die Nebendiagnose(n) (ND) korrekt? und 13 Ist/sind die Prozedur(en) korrekt? Nun ändert der Gutachter neben einigen Nebendiagnosen auch die Hauptdiagnose und meint diese wäre nach DRK D002F nicht korrekt. Die neue Diagnose ist keine bereits gestellte Nebendiagnose sondern völlig "neu". Wie sollte man es anders vermuten, triggert die neue Hauptdiagnose natürlich zufällig in eine kostengünstigere DRG.

    Ist das nun eine unzulässige Erweiterung, oder ist das mit den genannten Prüfaufträgen abgedeckt? Kann ich den Widerspruch nun auf die Erweiterung des Prüfauftrages aufbauen, oder muss ich ihm jetzt (bzw. nach erneutem Auftrag durch die KK) haarklein erläutern warum unsere HD richtig ist und nicht sein?

    Würde mich über Antworten freuen.

    Gruß D.M.

    Ok, das ist unstimmig, da haben Sie Recht. Der Patient ist bereits mit Katheter gekommen und dieser wurde dann in Aufenthalt 2a gewechselt und nicht neu implantiert. Das müsste dann der OPS 5-549.3 Revision (inkl. Wechsel) sein. Aber die Verwendung dieses OPS ändert nichts an der DRG der Fallkonstellation 2a/2b.

    Gruß D.M.

    Hallo zusammen,

    da ich in dem Gebiet ziemlich neu und dazu noch kein Mediziner bin, habe ich eine Frage zu einer MDK Prüfung. Ich hoffe ich poste hier an der richtigen Stelle.

    Der bzw. die Fälle stellen sich wie folgt dar:

    Wie haben einen Patienten mit insgesamt 4 Aufenthalten die zu 2 Aufenthalten zusammengeführt worden sind. Das ist korrekt und wird auch nicht angezweifelt. Der MDK möchte nun gerne die restlichen 2 Fälle auch noch zusammenführen und sich eine DRG sparen.

    Nun ein paar Daten zu den Fällen:

    Fall 1a (19.03.2011 – 20.03.2011):
    HD: I48.10 Vorhofflimmern: Paroxysmal

    ND: u.a. N18.4 chronische Nierenkrankheit, Z95.1 Vorhandensein Bypass und Z95.0 Vorhandensein eines Herzschrittmachers oder Defis

    Prozeduren: Es ist ein Kontrast-Echo und ein TEE gelaufen.

    Aufenhaltsdauer: 1 Tag

    Fall 1b (31.03.2011 -10.04.2011):
    HD: I50.13 Linksherzinsuffizienz

    ND: u.a. N18.4 chronische Nierenkrankheit, Z95.1 Vorhandensein Bypass und Z95.0 Vorhandensein eines Herzschrittmachers oder Defis

    Prozeduren: ein bisschen Herzkatheterdiagnostik (keine Plastie), CT, Monitoring und 3 Peritonealdialysen (CAPD)

    Aufenthaltsdauer: 10 Tage

    Wird verständlicherweise zusammengeführt mit HD I50.13 in die DRG F15Z (MDC 05, Partition O, OGVWD 36)

    Dann ging es weiter:

    Fall 2a (13.04.2011 – 22.06.2011):
    HD: I50.12 Linksherzinsuffizienz

    ND: u.a. N18.4 chronische Nierenkrankheit, Z95.1 Vorhandensein Bypass und Z95.0 Vorhandensein eines Herzschrittmachers oder Defis

    Prozeduren: 5-549.2 Implantation eines Katheterverweilsystems in den Bauchraum (Peritonealdialysekatheter) und noch ein bisschen Monitoring

    Aufenthaltsdauer: 9 Tage

    Fall 2b (30.04.2011 – 05.06.2011):
    HD: T82.4 Mechanische Komplikation durch Gefäßkatheter bei Dialyse

    ND: u.a. N18.4 chronische Nierenkrankheit, Z95.1 Vorhandensein Bypass und Z95.0 Vorhandensein eines Herzschrittmachers oder Defis

    Prozeduren: 5-549.3 Revision eines Katheterverweilsystems im Bauchraum

    Aufenthaltsdauer: 5 Tage

    Führten wir entsprechend auch zusammen mit HD T82.4 in die DRG F21B (MDC 05, Partition O OGVWD 35)

    Jetzt kommt der MDK und sagt alle 4 Fälle müssen zusammengeführt werden.

    Ich habe dann mal auf Zusammenführung geprüft:

    FPV §2 Abs. 1:

    a. innerhalb der OGVWD des ersten Falles: 19.03.2011 + 35 Tage =23.04.2011 - Fall 2a ist am 13.04.2011 aufgenommen also trifft das zu

    b. In dieselbe Basis DRG: F15 vs. F21 trifft nicht zu

    Ergebnis keine Zusammenführung !?

    ODER

    FPV §2 Abs. 2:

    a. Innerhalb von 30 Kalendertagen ab des ersten Falles: 19.03.2011 + 30 Tage =18.04.2011 - Fall 2a ist am 13.04.2011 aufgenommen also trifft das zu

    b. gleiche MDC und Fallpauschale 1 Partition M oder A UND Fallpauschale 2 Partition O – Fall 1a/1b DRG F15Z mit MDC 05 und Partition O und Fall 2a/2b DRG F21B mit MDC 05 und mit Partition O; Hier fehlt Partition M oder A beim ersten Fall also trifft das nicht zu.

    Ergebnis keine Zusammenführung!?

    Bisher sehe ich keinen Grund der Zusammenführung. Ist das schon falsch?

    Jetzt macht der MDK in seinen Gutachten (es gibt 2) folgendes:

    Er ändert die Hauptdiagnose des zweiten Fallkomplexes 2a/2b in I50.13 Linksherzinsuffizienz. Das kann ich zwar nachvollziehen und würde ihm da auch zustimmen, dennoch ändert das nichts an der DRG.

    Dann kommt das eigentlich verwunderliche, denn er ergänzt in Aufenthalt 1a den OPS-Kode 5-549.2 Implantation eines Katheterverweilsystems in den Bauchraum und dreht die ganze Sache Richtung Wiederaufnahme wegen Komplikation. Jetzt frage ich mich, darf er einen OPS in den Fall schreiben, den wir definitiv nicht zu dem Zeitpunkt erbracht haben, sondern erst 2 Aufenthalte später?!

    Und wenn er das darf, gibt es eine Möglichkeit die Zusammenführung zu verhindern. Es geht um gut 6 T€.

    Ich hoffe meine Ausführungen waren verständlich und jemand weiß Rat.

    Gruß D.M.

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich soll für unsere Pflege eine TISS/SAPS-Auswertung machen. Jetzt habe ich das Problem, dass ich zwar die Summen je Patient und Tag im Reportgenerator gefunden habe (Tabelle EINSTUFUNG), allerdings an die weitere Untergliederung (Aparative Beatmung, Infusion multipler Katecholamine usw.), aus der sich die Summe zusammensetzt, nicht rankomme.

    Vielleicht hat das ja einer von den ORBIS-Anwendern hier im Forum schon mal gemacht und kann mir weiterhelfen. Würde mich freuen was zu hören.

    Gruß

    D.M.

    Guten Morgen!

    Also mit IODW kann ich nicht weiterhelfen, wir machen Abfragen über den OMED-Reportgenerator. Warum machen Sie das nicht? Ich finde das wesentlich komfortabler. Im Reportgenerator kann man direkt das Formular "Arztbrief" auswählen und da dann alles relevanten Informationen zusammenklicken.

    Hab ich mal mit dem Datenfeld "Zuletzt vidiert von" im Formular Arztbrief gemacht und das wäre das SQL-Statement mit den entsprechenden Tabellen:

    SELECT /*Reportname*/
    F5_2_Log.Benutzer Zuletzt_Vidiert_von
    FROM
    CW_Primitivum F5_Primitivum,
    CW_Log F5_2_Log
    WHERE
    ....

    Vielleicht hilft Ihnen das ja auch für IODW weiter.

    Gruß D.M.

    Hallo Community,

    vielleicht hat jemand einen Rat. Wir haben hier im Controlling-Bereich mehrere selbstgestrickte Reportgeneratorabfragen, deren Aktualisierung jedes Mal relativ viel Zeit bindet. Nun haben wir überlegt, ob es in ORBIS nicht möglich ist (wie in so vielen anderen EDV-Tools auch) diese Abfragen über Nacht automatisch ablaufen zu lassen um dann morgens auf die frisch generierten Daten zugreifen zu können.

    Nach einer Anfrage bei AGFA ist das wohl mittels eines Formulares möglich. Allerdings muss dieses von AGFA parametrisiert (damit teuer) werden. Schlimmer noch: AGFA sagt, dass jede Abfrage ein eigenes Formular benötigt und man ein bestehendes nicht selber anpassen kann. Dass bedeutet, dass wir für jede Abfrage die wir laufen lassen wollten einen AGFA-Mitarbeiter mit der Parametrisierung beschäftigen müssten. Und bei den Preisen, brauche ich nicht lange rechnen, um zu wissen, dass sich die dadurch eingesparten Arbeitsminuten bei uns erst in einigen Jahren rechnen würde.

    Nun die Frage: Lässt vielleicht jemand eigene RGEN-Abfragen Nachts über einen Chronojob laufen? Wenn ja, wie hat derjenige das gelöst und kann man die Chrono-Formulare tatsächlich nicht (bzw. nur mit sehr viel KnowHow) selber erstellen?

    Würde mich über Antworten freuen.

    Gruß

    D.M.