Beiträge von Carsi
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Hallöchen!
Da es sich nicht um eine geplante Folgebehandlung handelt und die Fraktur ansich nicht behandelt wird, kann M8008 nicht HD sein.
Somit T818 korrekt.
LG
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Hi,
ich denke nicht.
Siehe DIMDI:Kapitel XXI
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
(Z00-Z99)
Hinw.:Dieses Kapitel sollte nicht für internationale Vergleiche oder für die unikausale Mortalitätsverschlüsselung benutzt werden.Kodierhinweis
Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als \"Diagnosen\" oder \"Probleme\" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind. Dies kann hauptsächlich auf zweierlei Art vorkommen (...)Das Problem mit dem SM ist ja mit T821 dtl. angegeben.
LG
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Hallo Hr. Schaffert,
Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Adoption.
Jedes Neugeborene (unabhängig davon ob es zur geplanten Adoption freigegeben werden soll) hat erstmal grds. Anspruch auf Familienversicherung als leibliches Kind. §10 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 SGB V
Von dem Tag an, an dem die Adoption \"durchgeführt\" wird, besteht Anspruch auf Versicherung über die Adoptiveltern. (das Rechtsverhältnis zu den leiblichen Eltern endet ja hierdurch)Somit als erstes die Kasse angehen, wo die leiblichen Eltern versichert sind. Diese müssten die Rechnung zahlen und dann ggf. im Rahmen Ersatzanspruch von der KK der Adoptiveltern ganz oder teilweise zurückfordern.
Gilt natürlich für gesetzlich Versicherte!
Hoffe, ich konnte Ihnen zumindest etwas weiterhelfen.
LG
Carsi -
Hallo Romulus,
am Meisten würde mich jetzt interessieren, wer (wenn nicht doch SIE )denn unbedingt die Phimose als HD haben möchte und mit welcher Begründung?
Gleichfalls frohe Pfingsten!
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Keine Ahnung warum da jetzt ein Smily steht..........
ICD T8578 war natürlich gemeint.
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Hallo MKH,
ich denke, die HD richtet sich danach wie die Infektion ausgesehen hat.
Also ob die oberflächliche Haut infiziert war (dann L080) oder der Wundkanal (dann T8578).GLG
Carsi -
Hallo Poeppel,
ich sehe es genauswo wie Okidoki.
Zwar hat LT grds. mit der DKR auch recht, allerdings würde ich hier tatsächlich sagen, der Pat. kommt zur Behandlung einer Blutung nach einem Eingriff.
Es ist ja keine Abklärung/Behandlung einer unklaren GI-Blutung erfolgt, sondern eine Behandlung der durch einen Eingriff entstandenen Blutung erfolgt.Daher auch meiner Meinung nach HD T81.0
LG
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Ok. Ich formuliere anders:
Ursprünglich (irgendwann mal vor einiger Zeit) wurde eine TEP eingebaut.
Im Laufe der Zeit hat sich eine Infektion ergeben, aufgrund dessen die TEP ausgebaut und ein Abstandshalter eingebaut wurde (dies wäre dann damals mit dem OPS 58229 für den Einbau des Abstandshalter + die Entfernung der ursprünglichen TEP zu kodieren gewesen).
JETZT kommt der Pat. damit der Abstandshalter entfernt wird (OPS 5829g) und die neue TEP eingebaut wird.
Also weiterhin mein OPS lediglich für die Entfernung des Abstandhalters: 5829g.
Den entsprechenden OPS für die TEP kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich nicht weiß um was für eine TEP es sich handelt. z. B. Hybrid, Sonderprothese oder was auch immer.
Hoffe, jetzt ist alles klar
Weiterhin GLG
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Hallo Kodo,
Es müsste entweder
5-456.0** Kolektomie (** 1, 3 oder 5 - je nach Art des Zugangs)
Hinweis: Ohne Rektumexstirpationoder
5-456.1** Proktokolektomie (** s. oben)
Hinw.: Kolon einschließlich Rektumsein.
LG Carsi
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Hallo Vacilar,
da sich bisher niemand geäußert hat, mache ich mal einen Vorschlag.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wurde die TEP ausgebaut und ein Abstandshalter eingebaut. Dies wäre ja dann OPS 58229.Dementsprechend schlage ich zur Entfernung den OPS 5829g vor.
GLG