Beiträge von Meyer-Zwo

    Hallo,

    die Krankenakte ist letztlich nur ein mögliches Beweismittel. In Betracht kommen ja auch noch andere Beweismittel, wie z.B. Zeugen (Ärzte, Pflegekräfte). Fraglich ist aber, ob sich evtl. Zeugen nach mehreren Jahren noch an die ausschlaggebenden Details eines Einzelfalles erinnern können und dies zur Überzeugungsbildung eines Gerichts ausreicht.

    Auch hier zeigt im übrigen die Erfahrung, dass verschwundene Akten nur höchst selten verschwunden bleiben - irgendwann tauchen sie alle wieder auf. Viel Glück bei der Suche.

    Viele Grüße

    Meyer-Zwo

    Hallo,

    Spätestens wenn der Gutachter das Gutachten geschrieben hat erhält die Sachbearbeiterin XY bei der Kasse das ausführliche Gutachten mit allen Diagnosen und dem kompletten Krankheitsverlauf. Das ist doch nicht im Sinne des Datenschutzes.
    Die Kasse weiss doch dann spätestens wenn sie die Gutachterliche Stellungnahme in den Händen hält,wie der Versicherte wann und wo an was behandelt wurde.


    So ganz ohne Informationen werden die Mitarbeiter der Krankenkassen die ihnen nach den geltenden Gesetzen obliegenden Aufgaben wohl nicht erfüllen können. Auch Mitarbeiter von Krankenkassen unterliegen im übrigen der Schweigepflicht. Die Diagnosen sind doch bereits in der Rechnung/der Entlassungsanzeige enthalten. Ein besonderes datenschutzrechtliches Problem sehe ich daher nicht.

    Man könnte natürlich darüber nachdenken, ob die Daten vollständig anonymisiert werden sollten. Das bringt aber für beide Seiten - bzw. für KH, KK und MDK - noch mehr bürokratischen Aufwand mit sich.

    Viele Grüße

    Meyer-Zwo

    Hallo,

    wenn die Rechnungen bei verschiedenen Kassen nicht ankommen, dürfte das Problem doch wahrscheinlich eher in der Sphäre des Krankenhauses liegen. Rechtlich betrachtet ist m.E. das Krankenhaus beweispflichtig für den Zugang der Rechnung bei der jeweiligen Krankenkasse - wie übrigens auch bei der Übersendung von Schriftstücken per Post.

    Viele Grüße

    Meyer-Zwo