Beiträge von gerald_poschmann

    Lieber Herr Jacobs,
    auf dem Vortrag von Herrn Heimig in Berlin berichtete dieser von den Daten der Frühoptionskrankenhäuser, die ihre Datensätze teilweise sehr frühzeitig übermittelt hatten. Im Rahmen der Prüfung der Datensätze wurden , so habe ich es verstanden, nicht valide Sätze mit der Bitte um Korrektur an die einsenden Krankenhäuser zurückgeschickt. Und, ein Krankenhaus habe diesen Vorgang 16x widerholt...so Herr Heimig, Inek.
    Ich gehe nun davon aus, dass nicht valide Datensätze in jedem Hause schlummern und darauf warten, von den Kostenträgern nicht erstattet zu werden.
    Was die Fehlerdiagnosen betrifft: man darf den TÜV halt nicht mehr mitmachen, aber wer mit einer Synkope aus welchen Gründen auch immer z.B. koloskopiert (und polypektomiert) wird, der ist halt nur schlecht gruppierbar, wenn zur Prozedur keine Diagnose angegeben wird (soll vorkommen)
    Grüße Poschmann

    Hopsa, da war das posting nicht ganz komplett... (war nur die Signatur)

    Zum Früheinstieg: wenn inkomplette Daten und inkonsistente DGR (siehe Fehler-DRG mit einem RG von 0)nicht zu einer Kostenerstattung der Kostenträger führen, ist das Erwachen 2004 zumindest schmerzhaft, wenn nicht tödlich...

    Oder...sind die Daten jetzt Schrott, gibt es 2004 richtig Probleme.
    Und die Qualität zeigt sich erst bei der Prüfung (für die Früheinsteiger steht der Rekord m.W. bei 17 Revisionen der Datensätze eines Hauses, bevor diese zum Früheinstieg zugelassen wurden)


    Grüße aus Hanau

    Poschmann

    Hallo Herr Kaiser,
    wir verwenden SAP/R3 4.6C und ISH. Gepalnt ist die Benachrichtigung von den verantwortlichen Ärzten und Medizincontrollern, wenn der Datensatz nach §301 (Aufnahme-, Fachabteilungsdiagnose usw)unvolständig geblieben ist.
    Zusätzlich wird über den Einsatz von ISH-Med zur Steuerung des Anordnungsprozesses diskutiert (Anordnung, Terminabgleich, Patiententransport, Befundübermittlung)


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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Halo Forum,
    eine Umfrage für mich quick and dirty: arbeitet denn jemand innerhalb eines SAP-Systems mit SAP-Workflows (z.b. Benachrichtigung fehlender Diagnosen über mail oder outlook mit direkter Verknüpfung zur unvollständigen Datei ?). Ganz zu schweigen von komplexen Abbildungen (Anordnungen, Patiententransport, Archiv)...

    Ich bin gespannt...
    Grüße aus Hanau

    Poschmann

    Hallo Forum,
    noch reden wir alle vom Case-Mix (niedriger Case-Mix=hoher überregionale Baserate).
    1. Ist es aber für die eigene Hütte nicht bedeutsamer, ob man überdurchschnittlich im Case-Mix im Vergleich zu den anderen Krankenhäusern der Leistungskategorie gehört sowie im Vergleich zu allen Krankenhäusern ?
    2. wenn es aber mit dem Erlös nicht zu einer Kostendeckung kommt (read my lips !)werden wir in 1-2 Jahren wesentlich intensiver über das Fallmanagment des Patienten und die damit verbundenen Kostensenkung reden und vor allem umsetzen müssen.

    Klar, auch ich sage meinen Patienten bei der Aufnahme, wann sie nach Hause gehen können (aus medizinischer Sicht). Schöner wäre es, wenn ich ein Tool hätte, dass nach Verschlüsselung mir automatisch die mittlere Verweildauer mit den Grenzverweildauern anzeigt, z.b. in SAP . Also, Softwarestricker, frisch ans Werk !

    Grüße Poschmann
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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo Herr Noetzel,

    für mich essentiell war der Optimismus von Herrn Tuschen, der für mich jeglichen Zweifel an einer Einführung des DRG zerstreut hat. Meine Botschaft an die Kollegen lautete daher: es hilft nichts, in 1-2 Jahren wird niemand mehr über das Kodieren reden (wir werden ohnehin dann intelligentere Verschlüsselungssoftware haben...). Auch die Höhe des casemix wird nicht die Erlössituation des Krankenhauses entscheiden, sondern der innerbetreibliche Ablauf (workflow). Meine Anstrengung wird sich also in Zukunft nicht auf eine Intensivierung der Kodierung konzentrieren, sondern auf unsere innerbetriebliche Organisation (den rest an news gabs oben schon zu lesen)
    Grüße aus Hanau nach Stuttgart (an Kollegen Schäfer und Metzler in der Gastroenterologie)

    Poschmann

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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo herr Sommerhäuser und Herr Thiele,
    ich möchte ebenfalls eine Lanze brechen für den Versand per email, da diese automatisch auf meinen Pocket-PC heruntergeladen wird und ich das eben mal zwischendurch einfacher lesen kann. Das kann ruhig täglich sein

    Grüße aus Hanau

    Poschmann
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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo Herr Duenwald,
    oh, es handelt sich bei Patienten mit einer offenen TB (=Nachweis von Erregern im Sputum) nicht um einen Sozialfall. Nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG heißt es §17, Abs.2 "Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die zuständige Behörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen." Im Klartext heißt es, dass das Gesundheitsamt bei Nachweis von Keimen die Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung anordnet (Krankenhaus). Würde ich den Patienten entlassen bei Nachweis von Keimen, kann mich das Gesundheitsamt mit einer Strafe belegen (und würde dies auch vornehmen !).
    auch die Kostenfrage ist gesetzlich geregelt §19 Abs.2:
    "Die Kosten der Untersuchung und Behandlung werden getragen:
    1. von den Trägern der Krankenversicherung nach dem fünften Abschnitt des dritten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, falls die Person bei einer Krankenkasse nach § 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert ist,
    2. im Übrigen aus öffentlichen Mitteln, falls die Person die Kosten der Untersuchung oder Behandlung nicht selbst tragen kann; des Nachweises des Unvermögens bedarf es nicht, wenn dieses offensichtlich ist oder die Gefahr besteht, dass die Inanspruchnahme anderer Zahlungspflichtiger die Durchführung der Untersuchung oder Behandlung erschweren würde."
    Immerhin, bei multiresistenten Tb-Keimen hatten wir auch schon Ausscheidungen von Sputum bis zu 8 Wochen, da kommt schon was an Kosten zusammen...und es kommt sehr wohl vor, dass der Kostentrager die Übernahme verweigert (auch z.B. bei EU-Patienten), ich den Patienten aber im Rahmen der amtsärztlich angeordneten Unterbringung (s.IfSG) nicht entlassen darf bei Nachweis noch vorhandener Keime.

    Grüße aus Hanau

    Poschmann


    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo Herr Konz,
    ich habe allerdings auch ein kleines Verständnisproblem:
    private Versicherer bezahlen nach dem Prinzip der Handschlagmedizin (jede Leistung, nicht aber die Diagnose), zusätzlich die Begleichung der Hotellerie. Natürlich können sie die angegebenen Diagnosen und Prozeduren (=Leistungen) durch einen Grouper laufen lassen, aber was haben Sie davon? Zahlreiche Leistungen, die sie bezahlen, werden doch gar nicht vom Grouper erfasst (z.b. Ultraschall). Sie erhalten auch nie die spezialisierten Unterdiagnosen, die eine relevante Upcoding bewirken (z.B. akut und Blutung usw) Und die Ärzte, die im Krankenhaus kodieren, sind nie und nimmer die gleichen Ärzte, die ihre Leistungen bei Ihnen einreichen (Fehlerquelle !)
    Ob sie damit wirklich Regresse begründen können... ich glaube es nicht.
    Und in Deutschland hatte bislang noch keiner ein vergleichbares Problem


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    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Hallo Herr Kilian,
    das hat mir gut gefallen...ja, die Kollegen mutieren im Falle der Niederlassung zu GOÄ/EBM Houdinis. Aber da greift die Software auch gewaltig unter die Arme: elektronisches Reizen der noch freien Resourcen, Hinweise auf noch "freie" Ziffern, implementierte Hinweise zu den einzelnen Ziffern.
    Warum gibt es im Krankenhaus Probleme ?
    unzählige Masken, benutzerfremde Oberfläche mit ein, manchmal zweimaligem Klicken, keine automatisierungsmöglichkeiten, keine Warnhinweise, keine Implementierung der allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien, vom Kodiermanual ganz zu schweigen. Jedes Krankenhaus mit eigenen Oberfläche...aber wer kodiert am schnellsten ? Es gibt kein Benchmarktest, der das schnellste (und beste) Resultat festlegen kann (vielleicht doch was für Herrn Sommerhäuser...).
    Wieviel Zeit könnte gespart werden, die anderweitig eingesetzt werden kann ?
    Ich brauche daher Software (vielleicht auch Hardware), die auf MEINE Bedürfnisse eingerichtet werden kann: Automatisierung sich wiederholender Abläufe, Warnhinweise (fehlende Klickfelder, fehlende Diagnosebereiche), logischer Ausschluß bei Inkompatibilität nach SKR, Vorsortierung der Auswahlfelder usw. Wenn ich dann auch noch andere Krankenhaustätigkeiten elektronisieren kann (Diktat, Anordnungen, Bildübermittlung, Visite) oder die verschlüsselten Diagnosen für den Arztbericht nutzen kann, wird das Auflisten der Diagnosen und Prozeduren zu einer ganz normalen Tätigkeit (ob auch Ärzte verschlüsseln müssen, ist eine anderes Thema)
    Da können wir in Berlin vielleicht auch etwas diskutieren

    Grüße aus Hanau
    Poschmann