Beiträge von xaver.de@web.de

    [quote]
    Original von Simon:
    mit dem richtigen Entlassgrund automatisiert gezahlt worden wäre.

    Hallo Herr Simon,
    Ihre obige Aussage heißt u.a. im Umkehrschluß, daß Sie alle Fälle mit Überschreitung der OGVWD und Entlassung in die Häuslichkeit \"automatisiert\" prüfen lassen. Auch wenn wir an dieser Stelle nicht darüber diskutieren sollen entspricht dies leider der allgemeinen Praxis und sorgt, wie man auch verschiedenen Beiträgen in diesem Forum entnehmen kann, für erheblichen Frust in den KH , widerspricht zudem den geforderten Stichprobenprüfungen....
    Ich kann mir schon vorstellen, daß auch ein \"MedCo\" auf stur schalten kann, wenn Sie Ihre Prüfmechanismen auf diesem Wege selbst aufdecken...und wäre gespannt, wer von Ihnen beiden zuerst vor einem Urteil des SG kneift.

    mfG
    vascudoc

    Liebes Forum,
    Ich hatte mit keiner Zeile ein informelles und kooperatives Miteinander in Abrede gestellt. Selbstverständlich helfen Fallbesprechungen \"auf dem kurzen Dienstweg\" häufig unsinnige Kosten und bürokratischen Arbeitsaufwand zu vermeiden, auch wenn wir Ärzte damit eigentlich unsere ärztliche Schweigepflicht verletzen !
    Dass allerdings ein aufnehmender oder einweisender Arzt sich dazu nunmehr erst die Genehmigung bei einem KK Mitarbeiter zu geben lassen hat, geht m.E. zu weit. Dann könnten sich die KK die Ausgaben für einen medizinischen Dienst eigentlich schenken und alles am Schreibtisch durch KK Mitarbeiter entscheiden lassen - einfach Daumen hoch oder `runter !

    mfG
    vascudoc

    Hallo Einsparungsprinz,
    Kann man denn \"ernsthaft\" der Überzeugung sein, daß ein wie auch immer qualifizierter KK Mitarbeiter über \"einen gewissen Entscheidungsspielraum\" verfügt, der eine ärztliche stationäre Einweisung eines Patienten im vorhinein legitimiert oder aber in Frage stellt bzw. ablehnt ? Haben Ihre KK Mitarbeiter denn alle Facharztstatus, wie dies vom aufnehmenden Krankenhausarzt gefordert wird ? Ansonsten bleiben sowohl schriftliche als auch mündliche Zusagen der Kostenübernahme o.g. KK Mitarbeiter ohne jeden Belang und werden im von im Zweifelsfall gleichen KK Mitarbeiter angeforderten MDK Gutachten nicht beachtet (wie wir wohl alle schon erfahren durften...)

    mfG
    vascudoc

    Hallo Einsparungsprinz,
    Verstehe ich Sie richtig, daß allein der bittende Kniefall vor einem Einsparungsprinzen der KK durch den einweisenden Arzt vorab darüber entscheiden kann, ob 1 Behandlungstag gnädig im Nachhinein gewährt wird oder aber \"4000.- € zum Fenster hinaus geblasen werden\" ?

    Hallo Herr Horndasch,
    Naja - ich kenne keinen praktizierenden Arzt/Ärztin in Deutschland der hinsichtlich für \"lau\" erbrachter Leistungen nicht schon einmal die Berufsordnung verletzt hätte sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis. Ich erhalte natürlich meinen Tariflohn als angestellte Krankenhausärztin. Die Behandlung der Patienten in meiner Sprechstunde wird allerdings keinem Kostenträger in Rechnung gestellt. Das ist zwar auch nicht rechtens aber welche Lösung sehen Sie ? Die KV Ermächtigung wird regelhaft abgelehnt und die Abrechnung einer vorstationären Leistung ohne stationäre Aufnahme wird nach Croc`s Meinung zu Recht weggeklagt ?

    mfG
    K. Xaver

    Guten Tag,
    Vielleicht sollte man nicht so scheinheilig sein. Sprechstunden an KH die sich vorstationär ohne stationäre Aufnahme finanzieren sind in ganz Deutschland die Realität und Ergebnis der Blockadehaltung der KVen sowie der zunehmenden Verdrängung von Fachspezialisten aus dem ambulanten in den stationären Bereich. Ich führe selbst neben meiner operativen Tätigkeit eine Spezialsprechstunde mit ca. 20 Patienten tgl. bis tief in die Abendstunden hinein, Folgetätigkeiten wie z.B. Brief -und Telefonkontakt nicht mit eingerechnet. Nur etwa jeder 10. Patient wird ein stationärer Behandlungsfall. Würde ich alle diese Patienten zur Abklärung erst einmal stationär aufnehmen....
    Es entsteht allein durch meine Arbeitskraft Aufwand, dazu brauche ich eine Sprechstundenschwester, Ultraschall usw. usw....Niedergelassene Kollegen mit entsprechender Diagnostik sind meilenweit entfernt, komplett ausgebucht und liefern häufig nur unzureichende Informationen, so daß diese dann doch wieder nur in solch eine Sprechstunde wie der meinen \"einweisen\". Das Resultat ist ein höherer Ressourcenverbrauch und Zeitverlust. Aber in einem haben Sie Recht - Patientennutzen ist schon lange kein Thema mehr in Deutschland v.a. für Krankenkassen und Funktionsträger.

    PS.: Meine Sprechstunde wird nicht abgerechnet sondern für lau erbracht - also der Idealfall für die Kostenträger und einer der Gründe warum keiner mehr Arzt werden will.

    Hallo liebe Forummitglieder,
    Wir haben ein zunehmend leidiges Thema:
    PTA Oberschenkelarterie mit verbliebener geringradiger Dissektion ohne Flußrelevanz. Auf Grund dieser Wandläsion erfolgte entsprechend PTA Protokoll die Anlage eines i.V. Heparinperfusors mit low dose Heparinisierung zur Prophylaxe eines Frühverschlusses für 48 - 72 Stunden. Der MDK lehnt diesen als nicht notwendig im Nachhinein ab und versucht die Verweildauer dadurch zu minimieren um die DRG praktisch zu halbieren. Studiennachweise, Leitlinienkonformität und Einzelfallstellungnahmen unserer Gefäßchirurgen und Radiologen helfen nix, der MDK Gutachter bleibt einfach auch im Widerspruch bei seiner (persönlichen) Meinung. Haben Sie ähnliche Erfahrungen und vielleicht einen besseren Weg als die Klage gefunden ?
    Vielen Dank für Ihre Meinungen
    K. Xaver
    Med.-Controlling KMB