Guten Tag liebe Mitstreiter hier im Forum,
das Thema der Budget- und Leistungsplanung glaubt man abgeschlossen zu haben, da taucht es für die kommende Abrechnungsperiode erneut auf.
Dabei dürfen natürlich Änderungen im OPS nicht übersehen werden. Dahin zielt auch meine Frage. Bei den Texten zu den Kodes 5-839.9 und 5-839.a wurde „vorherige Wirbelkörperaufrichtung“ in „intravertebrale, instrumentelle Wirbelkörperaufrichtung“ geändert (siehe vorheriger Beitrag).
Seit einiger Zeit wird in unserem Haus die sogenannte Radiofrequenz-Kyphoplastie eingesetzt und bisher mit dem Kode 5-839.a_ verschlüsselt (schließlich wird aufgerichtet, Materialkosten liegen ähnlich hoch einer konventionellen Kyphoplastie). Nach Angaben unserer Ärzte richtet hier der dabei kontrolliert eingebrachte Zement den Wirbelkörper wieder auf.
Aufgrund der oben aufgeführten Änderungen in der Prozedurenklassifikation sind unsere Operateure verunsichert, ob dieser Kode [5-839.a_] auch zukünftig - sprich im Jahr 2010 – greift.
Ich bin der Meinung, dass dies so ist. Wie sehen sie das hier im Forum. Gibt es ggf. bereits Stellungnahmen dazu...? :sterne:
Mit freundlichem Gruß,
Abrechnungsscout