Hallo Herr Speck,
da es im DRG - Zeitalter durchaus möglich ist, Patienten in Einzelbereichen zu Behandeln, obwohl sie evtl. fachspezifisch gar nicht in diesen Bereich gehören, denke ich nicht, dass es hier Probleme geben wird. Kalkulatorisch wird es ebenso wenig Sinn machen, da die Kalkulationen später auf die Prozeduren bezogen werden und hier nicht unbedingt eine Trennung nötig ist.