Beiträge von Linchen

    Hallo zusammen!

    Ich würde knallhart zurückschreiben:
    Wenn der MDK Einzelfallprüfungen in einem solchen Maß anwendet, dass es dem Umfang einer Stichprobenprüfung entspricht, sind die G-AEP Kriterien auch als solche rechtens anzuwenden..

    Es wird alles so hingebogen wie es einem nützen könnte...