Beiträge von pmh1958

    Und sehr geehrte Kollegen,
    kann man das nun so angeben ????
    Siehe Anhang

    Bei der Ultraschalltherapie werden chronische Wunden mit Schallwellen bestrahlt. Dadurch erwärmen sich diese Körperstellen und das Gewebe bewegt sich, ähnlich wie bei einer Massage. Ziel ist es, die Selbstheilung zu fördern.
    > 8-650 (Elektrotherapie, unter dem Inkl.: wird Ultraschalltherapie unter anderem angewendet) Dieser OPS kann nur einmal pro stationärem Aufenthalt angegeben werden

    Bei VERBRENNUNGEN/ VERÄTZUNEN existiert ein 5-er OPS für DESTRUKTION von Gewebe durch Ultraschall > dieser OPS ist aber nur bei Verbrennungen/ Verätzungen zu wählen

    5-921.5* (6.stelle nach Lokalisation) > Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement)

    Wobei ich mir vorstellen kann, es erfolgt eine „herkömmliche Wundtoilette“ mit zusätzlicher Ultraschallbehandlung. Dann wird ja eh der OPS 5-893. kodiert > dann halt zusätzlich einmalig 8-650.


    ODER ??


    Gruss & Dank

    Peter

    Hallo allen J96-Spezialisten,

    diese Kurve ist medizinisches Allgemeingut,
    so wie wir heute wissen, dass die EKG-P-Welle zum Vorhof gehört,
    da gibt es keine aktuellen Studien,
    das steht in allen entsprechenden Lehrbüchern.

    Es zeigt die Korrelation PaO2 und SäO2.
    Und da ist eine Sättigung unter 90% stets pathologisch.
    Da gibt es keine aktuellen Studien oder Literaturangaben, weil das schon seit Jahrzehnten klar ist.

    Und der PaO2 ist hypoxisch unter 7,5 kPa, hier Indikation zur LOT.
    Individuelle respirat Insuffizienz (Kurve von Ulmer) nach Gewicht und Alter.

    Kernaussage wäre: Sättigung < 90% (91% eher nicht) ist eine resp. Insuffizienz.
    Und:.............Da ist dann keine BGA mehr nötig
    ....................wenn man O2 gibt
    ....................nach FoKA würde sogar klinischer Verdacht & O2 reichen

    d´accord ?

    pmh

    Ich hebe jetzt mal darauf ab:
    - es muss ein begründeter Einzelfall sein, verlange also eine Begründung.
    - Schliesse damit regelhafte vollumfängliche Prüfungen aus.
    - Und beziehe mich auf die \"Neutralität\", die der MDK-Dtl in seinen Satzungen hat.

    Damit müsste man doch Erfolg haben?
    Und regelhafte vollumfängliche Anfragen (bei uns Kplxbhdlg) abwenden können.

    Oder ?

    LG

    pmh-

    nochmal aufgegriffen, ob es neues gibt ?

    Wir müssensehr viel an den MdK schicken wegen der Komplexbehandlungen,
    das ist dann die halbe Akte.

    Wenn nicht, dann schreibt der MdK-Arzt ganz lapidar,
    dass aus den zugesandten Unterlagen die OPS............ nicht nachvollziehbar war.
    Und dann geht es auf den Rechtsweg.

    Gibt´s was neues zum Thema ?

    Gruss & Dank

    pmh

    Guten Morgen alle mitaeinander,

    ein wichtiges Thema und wir sollten da nicht ganz so emotional sein.
    Es geht da um was, in den konservativen Fächern oft um 1200 €
    bei anderen mitunter sehr viel mehr.

    Einerseits wird bissig auf die Suchfunktion verwiesen,
    dann stellt man fest - was ja klar war,
    dass das Thema zwar erwähnt, aber eben noch nicht strukturiert ist.

    Und dann kommen wiederum Emotionalitäten, Eitel- und Flappsigkeiten,
    wie man diese in irgendeinem Chatroom antrifft.

    Meine Bitte: lasst uns konstruktiv am Thema bleiben, es ist ein wichtiges:

    Eine Sättigung unter 90% ist eine respiratorische Insuffizienz.
    Es gibt bei erwachsenen auch den Grenzwert 91%,
    und bei Kindern wohl 92%.
    das kann man statt der BGA angeben.

    Die J96.1 muss akzeptiert werden bei CRI (chro resp Insuff)
    man kann/muss Vorbefunde heranziehen und die Therapie wurde ja fortgesetzt
    (da ruf ich dann mal den hausarzt an)

    Die COPD (oder LE pder Pneumonie u.a) beinhalten die J96 nicht \"automatisch,
    das wurde in den kommentierten DKR-2010 nochmal klargestellt.

    oder ?

    Einverstanden ?

    Ansonsten herzliche Grüsse und so

    Guten Tag alle zusammen,
    s.g. Poltergeist,

    was für Schlüsse ziehen wir denn aus dem Ausgeführten ?
    Ich krieg da kein so richtiges Fazit rein:

    Genereller Vorbehalt führt zur Unwirksamkeit - klar.
    Kassenanfragen muss ich nicht, da wird ja der Fall nochmal aufgemacht.

    Jetzt haben wir uns überlegt, ob man bei Beträgen über 10000 € das tun sollte ?

    Oder ?

    Gruss & Dank

    pmh

    das geistert nun durch die Häuser,
    und jeder hat da eine andere Idee,
    manche machen das jetzt bei jeder Rechnung.

    abgesprochen mit KGS und basierend auf dem BSG-Urteil gilt:

    „ Die vorgenannten Beschränkungen gelten in zeitlicher Hinsicht nicht,
    „solange die Krankenkasse ihrerseits die Prüfung der von dem Krankenhaus erstellten Schlussrechnung in der Regel
    noch nicht abgeschlossen hat und eine Korrektur demzufolge kein weiteres Verwaltungsverfahren auslösen würde“ (Urteil des BSG vom 17.12.2009, Rdz. 18).
    Leitet die Krankenkasse daher ein Prüfungsverfahren nach § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V ein, ist die Prüfung der Ursprungsrechnung noch nicht abgeschlossen.
    Eine Korrektur des Rechnungsbetrages kann daher auch nach Ablauf der 6-Wochen-Frist erfolgen, solange das von der Krankenkasse eingeleitete
    Prüfungsverfahren noch „schwebt“. Die Berufung auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme greift in diesem Fall nicht, da die Krankenkasse
    ihrerseits die Prüfung noch nicht abgeschlossen hat. Insoweit ist auch kein weiteres Verwaltungsverfahren erforderlich“.

    Damit können wir korrigieren solange das Prüfverfahren läuft.
    Hier brauchen wir keine Rechnung auf Vorbehalt.

    Die „Rechnung auf Vorbehalt“ gilt für Fälle,
    bei denen wir wir von uns aus im Nachgang vielleicht noch was geltend machen könnten.

    Das ist also nur sinnvoll für Fälle mit systematischen Fehlern,
    bei denen man dann im Nachgang ganze Fallgruppen noch mal nachprüft.
    Also Zusatzentgelte, bestimmte falsche Kodes, Transfusionen, u.a.


    Damit gibt es keine definierte Gruppe für eine Rechnung mit Vorbehalt.


    UND WIE SEHT IHR DAS ???????????

    das Thema J96.0 ist schon wichtig und ist auch kostengewichtig.

    die Sättigung korreliert mit dem Partialdruck,
    unter 90% besteht also eine respiratorische Insuffizienz

    Siehe unter FoKa: klinisches Bild, wie Cyanose und therapeitische Konsequenz sind auch zur Kodierung ausreichend.

    Hypoxie ist unter 7,5 kPa,
    das ist aber nicht die respiratorische Insuffizienz,
    dafür gibt es gewichts- und altersabhängige Nomogramme.
    Eine 90-jähriger mit 8,5 kPa ist im NB,
    ein 20jähriger Asthmatiker im Anfall respirat. insuffizient