Beiträge von Morbus_MedCO

    Guten Tag werte Kolleginnen und Kollegen,

    ich recherchiere schon eine ganze Weile zu folgendem Thema, finde aber Nichts greifbares.

    Szenario 1:

    Gültiges MDK-Verfahren erstes negatives Gutachten zur Kodierung kommt. Ich schau mir die Akte an, verändere die Kodierung in eine ganz andere Richtung, da Nebendiagnosen übersehen wurden. Es kommt zu einer neuen DRG. In Absprache mit der Kasse erhält diese eine neue Rechnung.

    Szenario 2:

    Ich schreibe nach 1stem Gutachten einen Widerspruch, in dem ich mit anderen Kodes wie der MDK argumentiere und mit deren Hilfe die DRG halten könnte. Der MDK sagt --> Neubewertung, erstmal neue Rechnung und dann gibt's ein neues Gutachten.
    Also Rechnungsänderung.

    Frage:

    Muss die Kasse einen komplett neues Verfahren nach §275 einleiten?
    Wenn ja, mit welchen Argumenten begegne ich der Kasse, wenn diese dies nicht einsieht?

    Vielen Dank schon jetzt.

    JS

    Hallo zusammen,

    mal was zum Schmunzel aus dem Pflegebericht.
    Ich find, die Person hat vortrefflich wertfrei berichtet.

    Es ging um eine demente, weglaufgefährdete Patientin mit Norovirus.....

    \"Patientin beim Durchgang nicht im Zimmer, glücklicherweise konnten wir sie durch die hinterlassene Spur an der Pforte wiederfinden.....\"

    In diesem Sinne, frohes Wischen....

    Hallo wertes Forum,

    bei uns hat sich in den letzten Monaten ähnliches ergeben.
    Allerdings war es hier noch etwas krasser. Die KK hat sämtliche nach 115b abgerechneten Port-Implantationen kurz nach dem Stagingaufenthalt in den nachstationären Bereich verlagert und die Portimplantationen nicht bezahlt mit dem Hinweis, dass die oVWG des Stagingaufenthalts noch nicht erreicht worden wäre.

    Gibt es da bei Ihnen auch ähnliche Ereignisse und konnten Sie diese erfolgreich abwenden, wenn ja mit welchen Begründungen?

    Herzlichen Dank schon im Vorraus.


    Hallo Nika,

    da bei uns auch die MDAs die Aufnahmediagnose erfassen, haben wir mal einen Zettle entworfen, auf dem die Aufnahmediagnose erfasst wird, die/der MDA kodiert diese dann und erhält ja eine vorläufige DRG. Die Verweildauergrenzen werden dann darauf notiert und kommen ins Kartex als Orientierung.
    Denn wie andere Kollegen schon sagten, die Medizin geht vor.

    Non plus Ultra im MDK-Geschäft ist die Dokumentation, sowohl ärztlich, als auch pflegerisch. Wir sind gerade (mal wieder dabei) die Leutles zu schulen, was in eine Dokumentation gehört und was nicht.

    Hallo Atax,

    die Begründung zur Erfassung der PKMS muss nur einmal dokumentiert sein.
    Wir werden bei uns erstmal die Dokumentation des deutschen Pflegerates einsetzen. Dort sind auch die notwendigen Dokumentationen genannt, die zusätzlich zur PKMS-Erfassung in der Krankenakte vorhanden sein müssen.
    Ich denke, dass man dann auch MDK sicher dokumentiert.

    Die Dokumente sind zu finden unter:

    DRG%202010.html

    Ich hoffe, ich konnte damit helfen.

    Hallo zusammen,

    ich wurde heute mit der Frage konfrontiert, ob im Schalflabor auch unter stationären Abrechnung eine Diagnostik erfolgen kann.
    Da ich aber auch nach längerem Suchen nix dazu gefunden habe, wende ich mich nun ans Forum.
    Hat jemand Erfahrungen damit und wenn ja, in welcher DRG kann das abgerechnet werden?

    Vielen Dank schon jetzt an alle Tip-Geber