Hallo liebe Forengemeinde !
Nachdem ich seit langer Zeit stille Mitleserin und (ich gebe es gerne zu) auch Nutznießerin in Sachen "Wissen" dieses Forums bin möchte ich mich nun auch aktiv einbringen, zumal ich auch unmittelbar von der Thematik betroffen bin, da ich einen Teil meiner Arbeitszeit unter anderem dafür aufwende, mich mit der steigenden Zahl der Klagefälle im Bereich Aufwandspauschale zu beschäftigen. (Ja, ich arbeite auf der Kassenseite, hat aber nix mit dem Alter oder meinen finanziellen Bedürfnissen zu tun sondern es kann durchaus auch Spaß bringen ).
Auch bei unseren Mitarbeitern gilt ganz klar die Devise: Aufwandspauschalen immer ablehnen nur weil der MDK einen ICD- oder OPS nachkodiert, das gibt es nicht ! Alleine schon aus dem Grund, dass falls es zu einer Klage kommt, man auch einem Nicht-Mediziner wie einem Richter des Sozialgerichtes durchaus verständlich klar machen muss, warum gerade dieser ICD- oder OPS dazu geführt hätte, dass man den Fall nicht zum MDK gegeben hätte !
Die Angabe eines Erbrechens nach einer OP wäre in meinen Augen für die Beurteilung aber durchaus sehr wichtig gewesen, denn selbst ich mit "nur" fundierten medizinischen Grundkenntnissen hätte dies als Komplikation und somit Grund einer stationärer Notwendigkeit betrachtet und abgewogen, dass meine Chancen eher schlecht stehen in so einem Fall beim MDK ein Gutachten zu erhalten und damit eine Aufwandspauschale zu riskieren.
Fakt ist ja leider: Wir sind auf die (korrekte) Übermittlung der §301-Daten angewiesen, um uns ein Bild machen zu können, wie der Fall gelaufen sein könnte und was der Patient an Diagnosen hatte und was mit ihm passierte. Fehlen aber Details, muss man sich die Frage stellen, ob diese fehlenden Puzzleteilchen für die Fragestellung beim MDK von Relevanz waren oder nicht. Da hilft keine pauschalisierte Ablehnung, da muss man sich schon ernsthaft mit dem Fall beschäftigen und muss selbstverständlich auch in der Lage sein, gegenüber dem Krankenhaus (oder später leider gegenüber dem Gericht) eine schlüssige Argumentation zu liefern. Im Gegenzug wünscht man sich dann natürlich auch, das auch von Seiten der Krankenhäuser keine pauschalisierte Einforderung mit der Begründung "...das hätten Sie doch so oder so geprüft" erfolgt sondern auch anerkannt wird, dass die Nebendiagnose evtl. doch nicht ganz unwichtig war für eine Abrechnungsprüfung
Gruß