Beiträge von kena

    Hallo kawa,
    stimmt, man kann auch Pauschalen vereinbaren, direkt mit den Krankenkassen. Wird häufig bei der sog. PIA - Abrechnung gemacht, oder manche Ärzte, die eine Ermächtigung haben, konnten eine Laborpauschale vereinbaren. In der Notaufnahme aber, gibt es das nicht. Hier wird nach Einzelleistungen abgerechnet und erschwerend kommt auch noch hinzu, dass man hier nicht abrechnen kann, was der EBM hergibt, sondern beachten muss, dass es sich auch wirklich nur um Notfallmedizin handelt. Die KV streicht gnadenlos. Für die Sachleistungen (Materialen-Verbände)wird pro Pat. eine Pauschale gezahlt - zumindest in Berlin. Andere KV\'en können andere Regelungen haben.
    viele Grüße

    Hallo kawa,
    Frage Nr. 1 - die Leistungen, die in der Notaufnahme erbracht werden, werden mit den entsprechenden EBM - Ziffern über die KV abgerechnet.

    Frage Nr. 2 - Die derzeitige EBM Ziffer beinhaltet den \"Nachweis mittels Immunfluoreszenz bzw. und / oder Immunoassay...\" Wird der Nachweis mittels des Testes genaus erbracht, kann man m. E. diese Ziffern weiterhin einzeln abrechnen. Es ist aber anzunehmen, dass auch hier die EBM Strategen eine Leistungsziffer entwickeln, die vermutlich einem Leistungskomplex entsprechen wird. Dann darf natürlich nicht mehr einzeln abgerechnet werden. Da lt. Allg. Bestimmungen Komplexleistungen vor Einzelleistungen abzurechnen sind.

    Hallo Fachwirt.
    ich hoffe, meine Antwort kommt noch nicht zu spät. Kenntnisse des EBM und der GOÄ sind von Vorteil. Abrechnung von Konsilen, BG-Abrechnung, Abrechnung integrierte Versorgung, Abrechnung ambulantes Operieren. Vielleicht mal kurz diese Themen noch ansehen.
    ich rechne täglich das ganze Programm ab.
    viele Grüße