Guten Morgen liebes Forum,
es ist grad mal 10 Uhr am Montagmorgen und ich brauche Blutdruckmedikamente.
Folgendes trug sich zu:
MDK Prüfung. Gefragt wurde die Notwendigkeit der stat. Behandlung und auch die Dauer, also die Notwendigkeit über die UGVD (=1BT) hinaus. Aufgrund hoher Blutdruckwerte (wurde von uns nicht kodiert) konnte der Gutachter beides bestätigen. Da die Fragestellung nicht die korrekte Kodierung einschloss, wurde die Aufwandspauschale erhoben. Ca. 2 Wochen nach Gutachten erhalte ich eine Prüfanzeige des MDK zu dem genannten Fall mit neuer Fragestellung (Hauptdiagnose korrekt) und dem Hinweis, dass es sich um eine Fragestellung im Widerspruchsverfahren handelt. Daraufhin Telefonat mit der KK. Etwas wirr, weil der zuständige Sachbearbeiter nicht da war. Versuchen der KK klar zu machen, dass wir die Ausweitung des Prüfauftrags im Rahmen eines Widerspruchs nicht akzeptieren und Bitte um Rückruf. Dann adventliches Schweigen. Jetzt Eingang Widerspruchsgutachten in dem die Hauptdiagnosen bestätigt wird, sich der Gutachter aber zur Berechnung der "Strafgebühr" äußert.
In welcher Form hat er sich denn geäußert?
Für mich ergeben sich aus dem Verlauf ein paar Rätsel.
Mal abgesehen von der Strittigkeit der Aufwandspauschale bei Nicht Kodierung der Nebendiagnose (nach meiner Auffassung nicht strittig. Bei korrekter Kodierung hätte ich mir zumindest eine Prüfung gespart, da die stat. Notwendigkeit und VWD dadurch plausibel würde. Allerdings etwas widersprüchlich zur nachträglichen HD-Prüfung.) , stellt sich mir die Frage, ob die KK im Widerspruchsverfahren die Fragestellung ändern bzw. erweitern kann?
Kodieren Sie im Rahmen von Widersprüchen auch schonmal vergessene ND oder OPS nach?
Zweitens: Darf der MDK sich zur Erhebung der Aufwandspauschale äußern? Ich wüsste nichts gegenteiliges, bin allerdings nicht "rechtssicher". Im Rahmen einer Beratung der KK zumindest nicht ungewöhnlich. Was die KK dran draus macht, ist was anderes.
Drittens: Kann ich für das Widerspruchsgutachten eine Aufwandspauschale erheben (HD ja bestätigt) ? Definitiv. Allerdings nicht für das Erstgutachten bzgl. der Fehlkodierung der ND. Daher -s.o.- unverständlich, warum hier nochmals die HD geprüft wurde....
Viertens: Wer bezahlt mir meine Blutdrucktabletten? Vielleicht können Sie den Blutdruck ja runter atmen
Liebe MitstreiterInnen ich bitte um Ihre guten Ratschläge...
Viele Grüße