Beiträge von NEVI

    Hallo Herr Katterbach,

    ja das sehe ich genauso. Bei uns im Team kommen einige aus der Pflege und andere sind MDAs und wir ergänzen uns sehr gut gegenseitig.
    Eine bundeseinheitliche Lösung wäre sehr wünschenswert, vor allem eine tarifliche, denn so \"neu\" sind die Berufe ja nun auch wieder nicht mehr.

    LG VEN

    Hallo, das ist mir zwar neu, aber da ich es auch nicht besser weiß, könnte es so sein.. ich jedenfalls habe meinerzeit eine 3-jährige Berufsausbildung zur MDA machen müssen und ein Staatsexamen explizit für diesen Beruf abgelegt (Sachsen ist meines Wissens nach das einzige Bundesland welches die MDAs staatllich examiniert, darum gibt es da auch die meisten Schulen im Bundesdurchschnitt) Es kann sich ja auch keiner Krankenpfleger nennen, der nur eine Fortbildung zum Pflegehelfer gemacht hat. Zu den Kenntnissen eines examinierten MDA gehören neben den DRG Sachen auch EDV Kenntnisse wie Excel, Access, SQL, html, SPSS, sowie Statistik, Qualitätsmanagement, klinische Studien etc...

    Unterschiede gibt es je nach Bundesland. Ein MDA der unter dem sächsischen Lehrplan nach 3 Jahren examiniert wurde, kann fast das selbe wie ein MD (die Frage ist ob er es rechtlich gesehen DARF), ein MDA aus einem anderen Bundesland, der evtl. nur eine 2 jährige Ausbildung hatte natürlich weniger.

    Eine genaue Definition des MDAs finden Sie hier: http://www.medfachschule.de/Download/medFa…dzettel2010.pdf
    http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?d…on&prof-id=8343 (hier sehr detailiert und meines Erachtens nach ist hier auch genau definiert wann man sich MDA nennen darf)

    Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten hier:
    http://www.medfachschule.de/Download/medFa…eftigungsm..pdf

    Revisionsbedarf besteht in jedem Fall, so sehe ich das auch.

    Mit freundlichen Grüßen, VEN

    Hallo liebes Forum,

    die Frage wurde zwar in ähnlicher Form schon einmal gestellt, aber doch nicht ganz genauso wie es bei mir ist:

    Der Patient hatte zunächst einen Einkammerschrittmacher, bekam jedoch in einem späteren Aufenthalt ein biventrikuläres AICD-Aggregat bei Linksherzinsuffizienz IV. Wegen einer Dysfunktion wurde zunächst der alte Schrittmacher belassen und eine Sondenrevision durchgeführt.
    Nach 4 Wochen kommt der Patient nun zur geplanten Explantation des alten Einkammerschrittmachers.

    Frage: Was nehme ich nun als Hauptdiagnose?
    I50.14 weswegen er den Defi bekam, oder doch Z45.0 oder Z95.0 (was mir aber sofort eine rote Plausimeldung anzeigt)

    Liebe Grüße VEN

    In einer Klinik die ich kenne, bekommen die MDAs für Kodieren, MDK plus Krankenkassenanfragen EG 5 -30%, da sie in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten müssen. Habe sogar schon Häuser gesehen, die nur EG 4 zahlen.

    Frage: seit wann darf sich jemand aus der Pflege mit einer Fortbildung zum Kodieren MDA nennen?

    Zitat


    Original von phlox:
    Hallo VEN,

    verstehe ich Sie richtig, wenn der Arzt sagt, es war I50.14, dann akzeptiert der MDK das auch, selbst bei fehlendem Beleg der Ruhedyspnoe?

    Mfg


    Hallo Phlox,

    bis jetzt gab es mit meiner schriftlichen Gesprächsdokumentation noch keine Probleme vor dem MDK.

    MfG VEN

    Hallo,
    wenn der Patient beschwerdefrei ist, ist die Herzinsuffizienz ja nicht dekompensiert. Im Zweifel muss der behandelnde Arzt eben entscheiden welcher Grad es nun war. Ich dokumentiere mir immer solche Gespräche schriftlich und bis jetzt gab es noch keine Probleme damit vor dem MDK.

    Liebe Grüße, VEN

    Habe das selbe Problem mit dem AV Block. Bei uns wird nur die Z95.0 kodiert, die zu Grunde liegende Erkrankung nur bei Wechsel/Auslösung/Umprogrammierung,... des Schrittmachers genommen. Die Therapie ist ja bereits durch die Implantation erfolgt, verursacht somit keinen Aufwand.