Beiträge von TicTac

    Ist eurer Meinung nach das Intensivkriterium " Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten" erfüllt, wenn eine Intoxikation z.B. durch Alkohol oder Drogen vorliegt ?

    Das ist eine sehr interessante Frage. Ich verstehe sehr gut, dass Sie die Gefahrenmomente, die sich aus der rücksichtlosen Alkoholisierung ergeben, beschreiben möchten! Ich denke jedoch, dafür ist das Intensivmerkmal 2 nicht gedacht, das mutet eher etwas konstruiert an.

    Wir haben sieben Intensivmerkmale:

    1. Anwendung von Sicherungsmaßnahmen
    2. Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten
    3. Akute Fremdgefährdung
    4. Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)
    5. Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
    6. Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss) oder Realitätsverkennung
    7. Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen

    Normalerweise würde ich die akuten Probleme eines alkoholintoxikierten Patienten mit den IMs 1, ggf. 3, 5, 6 und 7 beschreiben. Die Intensivmerkmale für einen alkoholintoxikierten Patienten können auch das IM 2 enthalten, sofern der Patient tatsächlich suizidale Handlungen vornimmt.

    affektiv wirkte sie leicht verflacht

    Hallo lorelei,

    den Befund einer affektiven Verflachung werden Sie allerdings immer mal wieder in guten Entlassungsbriefen finden. Ein wenig Tiefgang aufweisendes Gemüt finden Sie insbesondere bei Patienten mit Korsakowsyndrom, aber auch bei Demenz, bei Multipler Sklerose, u.v.m. Ich gebe aber zu, der Begriff klingt erstmal eigenartig …

    Mit kollegialen Grüßen,

    TicTac

    Das ist nämlich immer noch kein einheitlich festgelegtes Entgelt. Jedes Haus verhandelt individuell sein Entgelt für die EKT-OPSse mit den Kassen. Wie kommt das eigentlich zustande? Haben sich eigentlich bereits Medizincontroller über die Entstehung der EKT-Kosten ausgetauscht?

    Bauernschlauer Versuch des MDK, irgendwo zwischen unfair und unfähig. Dennoch wird der MDK immer dann Recht bekommen, wenn der Nachweis der Intensivmerkmale nicht gerichtsfest ist, egal womit er ursprünglich "am Mast sägt". Damit testen die Kassen derzeit aus, an welcher Stelle die Dokumentation der Kliniken noch zu durchbohren ist. Meiner Meinung nach unsportlich, aber sie kommen damit durch, wenn die Doku nicht 100%-ig ist.

    Die Medizincontroller haben hier möglicherweise auch mehr ihre eigene Verunsicherung gezeigt, als eine wirklich sachbezogene Meinung.
    Mich würde wirklich mal ein Abrechnungssystem interessieren, dessen erster Zweck eine gute Patientenversorgung ist, das keine Fehlanreize in sich trägt, weil es in Wirklichkeit nur erfunden wird, um hinten durchs Knie Geld einzusparen.

    Hallo allerseits!

    Zwei ermutigend gute Presseberichte in dieser resignativen DRG- und PEPP-Stimmung:

    1. Vorgestern in den Kieler Nachrichten und im Flensburger Tageblatt: Meldung über eine Mitteilung des Verbandsvorsitzenden der Ersatzkassen, Armin Tank. Ich hätte nie gedacht, dass ich mich einmal über Vorwürfe aus der Ecke der Krankenkassen freuen könnte, aber der Mann hat zweimal recht.

    - Der Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holsteins behauptet, noch mehr Personal einsparen zu können, weil die Wege zwischen Häusern und Stationen durch einen Neubau verkleinert werden. "Weil die Arbeitsabläufe in modernen, zentralen Klinikgebäuden besser zu organisieren sind, hofft der Vorstand, jährlich rund 53 Millionen Euro einsparen zu können – etwa durch Stellenstreichungen im Pflegebereich." Das neu erfundene Unwort, um etwas zu bennen, was es vermutlich gar nicht gibt: "Effizienzrendite". Man muss bloss überzeugend genug auftreten, dann kommt man auch mit den windigsten Ideen durch.

    - Das Vorgehen, Geld für Bauinvestitionen aus Krankenkassen-Abrechnungen der alltäglichen Patientenbehandlung zu abzuschöpfen, vereint das Universitätsklinikum und das Land in einer gemeinsamen Unredlichkeit. Das Land kann seine Pflicht, Inverstitionsmittel für Baulichkeiten bereitzustellen, auf Einsparungen im Patientenbereich und auf Kredite, also die Zukunft, abwälzen. Und das Uniklinikum kommt zu dringend notwendigen Baumassnahmen. Dass ein solch unseriöses Vorgehen sicher zu Planungsfehlern und Fehlinvestitionen führen wird, und nicht zuletzt zu einem beispiellosen Hintergehen der Patienten und Krankenkassen und zu einer weiteren Ausbeutung der Mitarbeiter, liegt auf der Hand.

    2. Heute Abend im Deutschlandfunk: eine unglaublich klarsichtige Darstellung des heruntergewirtschafteten Gesundheitssystems und der ausgezehrten Pflegemitarbeiter in unseren Krankenhäusern.

    - Berichtet wird in selten präziser Argumentation, wie die politisch gewollte Sparsamkeit zu einem Niedergang der Qualität und zu einem extremen Ausbeuten des Personals in den Krankenhäusern geführt hat. Es trifft leider immer die Schwächsten: alte Menschen, chronisch Multimorbide, Demente, sie fallen aus dem Raster. Die drei Stiefkinder unseres stolzen Staates: Bildungssystem, Gesundheitssystem und Rechtssystem.

    - Mein Vertrauen in diesen Staat und in meine eigenen Landsleute, die es so wollen, sinkt seit Jahren. Mich ermutigen dann solche Berichte, die hoffentlich multipliziert werden und vielleicht doch einmal Veränderungen bewirken.

    Mit freundlichen Grüßen,
    TicTac

    Hallo B. Gohr!

    Damit eröffnest Du eine neue große Spielwiese. ;)

    Die F10.1 ist meiner Ansicht nach eine zweifelhafte Diagnose. Ich habe ein Zeitlang versucht, sie anzuwenden. Meistens scheiterte das an der ganz simplen Frage: Wenn der Gebrauch von Alkohol bereits schädlich war, warum hörte der Konsument dann nicht damit auf? Und schwupps war ich wieder bei der F10.2 gelandet. Ich halte die F10.1 für den etwas vermurksten Versuch, eine Zwischenstufe vor der regelrechten Alkoholabhängigkeit einzufügen.

    Und ich finde, man sollte dann nicht nur den schädlichen Gebrauch, sondern eben auch den Schaden mitkodieren, also z.B. F10.1 und G40.5.

    Beste Grüße,
    TicTac

    Hallo zusammen!

    Vielen Dank für Ihre Überlegungen!

    Die symptomatischen (strukturellen) Epilepsien kommen in der ICD-Auflistung nicht vor. Das hatte mich zuerst auch aus dem Rennen geworfen, Herr ET.gkv (Sie schrieben: „von G40.00- G40.08 habe ich stichprobenhaft ein paar der dort genannten epileptischen Syndrome überprüft, alle waren idiopathisch“).

    Deshalb war ja DRGLÜ’s Tipp so erhellend („ignorieren Sie doch einfach mal das symptomatisch oder strukturell“)! Möglicherweise haben bei der Gestaltung des ICD noch die „alten“ Neurologen die Feder geführt, denen die „richtigen“ (idiopathischen) Epilepsien in allertiefster Ausdifferenzierung zutiefst am Herzen liegen, aber die symptomatischen Epilepsien nur langweiliges Beiwerk sind. Die Systematik impliziert wahrscheinlich die strukturellen Epilepsien.

    G40.0 meint demnach idiopathische und symptomatische Epilepsien mit sekundär generalisierenden Anfällen, G40.1 idiopathische und symptomatische Epilepsien mit einfach-fokalen Anfällen, G40.2 mit komplex-fokalen. Die nächsten in dieser kleinen Systematik sind primär generalisierte Epilepsien: G40.3 kann eigentlich nur idiopathische Epilepsien enthalten („generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome“), G40.4 sonstige (hierunter hätte ich vor dem Beitrag von DRGLÜ die symptomatischen Epilepsien eingeordnet, aber der ICD listet hier als Beispiele ausschließlich spezielle idiopathische Epilepsien auf).

    Noch sonstiger als „sonstige“ sind „spezielle“, die in G40.5 klassifiziert werden, unlogisch und unnötig kompliziert. Hier tauchen plötzlich auch Gelegenheitsanfälle auf, zu denen ich auch Schlafentzugs-Krampfanfälle oder Alkoholentzugs-Krampfanfälle zählen würde. Ich würde nicht wie Herr ET.gkv diese Krampfanfälle automatisch unter F10.3 oder F10.4 subsummieren, nur weil deren mögliches Vorkommen im dortigen ICD-Text erwähnt wird (ET.gkv: „Alkoholentzugskrämpfe dagegen sind epileptische (Gelegenheits-) Anfälle ohne Vorliegen einer Epilepsie: F10.3 oder .4“, ähnlich auch Herr zakspeed).

    Die begriffliche Differenzierung zwischen „Epilepsien“ und „epileptischen Syndromen“ unterscheidet wohl Erkrankungen, die nur epileptische Anfälle beinhalten, von Krankheiten mit epileptischen Anfällen plus bestimmten Symptomen (z.B. Retardierung).

    Daraus folgt diese Kodierung:

    1. „ein Patient mit Schlaganfällen und fokalen, sekundär generalisierten Anfällen“ erhält die G40.0.
    2. „ein Patient mit Gehirntumor, der symptomatische Anfälle erleidet“ erhält nun die G40.0, oder, wenn einfach-fokal, die G40.1, oder, wenn komplex-fokal, die G40.2.
    3. „ein Alkoholiker, der aufgrund der jahrelangen toxischen Schädigung des Gehirns eine Epilepsie mit Grand-Mal-Anfällen entwickelt hat, die nicht nur im Entzug auftritt“ erhält G40.5.

    Mit freundlichen Grüßen,
    TicTac