Immerhin: der MDK kommt in dieser (mutigen) Studie zur "Qualitätssicherung der Kodierungsbegutachtung" auf eine Quote von 70% Übereinstimmungen! D.h. in 30% der Fälle kommen 2 MDK-Gutachter - bei gleicher Datenbasis - zu unterschiedlichen DRG-Ergebnissen....!
[POLEMIK AN X(] Wenn man so wollte, könnte man also in 30% "Betrug" vorwerfen? [POLEMIK AUS :)]