Beiträge von Twister113

    Hallo Forum, ich denke meine Frage ist hier gut aufgehoben:

    Herr Selter hat weiter oben bereits die FPV 2010 § 5 (2) zitiert.

    Sachverhalt:

    Ein Patient wird im September aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war ein Zusatzentgelt noch nicht vereinbart. Es hätten also 600 EUR dafür in Rechnung gestellt werden können.

    Im Oktober nun ist das Zusatzentgelt mit (angenommenen) 400 EUR vereinbart.

    Der Patient erhält seine Leistung dann im Oktober.

    Wird hier nun nach dem Zeitpunkt der Aufnahme, also September mit 600 EUR abgerechnet oder nach dem Zeitpunkt der Applikation, also Oktober mit 400 EUR abgerechnet?

    Wir haben dazu in unseren Unterlagen nichts gefunden, lediglich bei Jahresüberliegern war uns klar, dass der Zeitpunkt der Aufnahme gilt. Kann uns hier jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im voraus. 8o

    Twister 113

    Hallo,

    das Baby war nur die "Begleitperson" der Mutter, die krank stationär kam, nach der Geburt außerhalb. Dies nur zur Info:

    Zitat aus meiner ursprünglichen Frage:

    Geburt erfolgte außerhalb des Krankenhaus, die Mutter muß wegen Komplikationen stationär aufgenommen werden. Das Neugeborene kommt mit. Einzig die Kodierung macht Kopfzerbrechen:

    Das Neugeborene ist gesund, das heißt, eigentlich müßte die DRG P67D abgerechnet werden. Kodiert wurde aber

    HD Z76.2, ND Z38.1.

    Es folgt die DRG P67C.

    Wie sollte Ihres Erachtens bei einem gesunden Neugeborenen bei Mitaufnahme mit der kranken Mutter die Kodierung erfolgen? ?(


    Viele Grüße, und ich liebe flapsige Antworten, das macht die Arbeit viel interessanter... :thumbup:

    Twister113

    kodiersimi: :rolleyes: ich arbeite bei einer PKV und daher kam meine Frage eher aus dem anderen Lager. :D Ich empfand diese Kodierung eher als fantasievoll und falsch. Warum sollte ein Baby, das nicht im Krankenhaus geboren wurde, sondern außerhalb, das nicht krank ist und demzufolge keinen größeren Aufwand verursacht hat, mehr Erlös bringen, als ein gesundes Baby, dass im Krankenhaus geboren wurde...... :?: Ich versuche eigentlich immer fair zu bleiben bei der Rechnungsprüfung, aber das habe ich nicht verstanden und wollte die Meinung der Kliniker wissen.

    Vielleicht kann mir jemand den größeren Aufwand erklären?

    Viele Grüße

    twister113

    Hallo Forum,

    ich muß dieses Thema mal wieder aufnehmen. Wir haben nun einen Fall, den wir so noch nicht hatten:

    Geburt erfolgte außerhalb des Krankenhaus, die Mutter muß wegen Komplikationen stationär aufgenommen werden. Das Neugeborene kommt mit. Einzig die Kodierung macht Kopfzerbrechen:

    Das Neugeborene ist gesund, das heißt, eigentlich müßte die DRG P67D abgerechnet werden. Kodiert wurde aber

    HD Z76.2, ND Z38.1.

    Es folgt die DRG P67C.

    Wie sollte Ihres Erachtens bei einem gesunden Neugeborenen bei Mitaufnahme mit der kranken Mutter die Kodierung erfolgen? ?(

    Vielen Dank für Ihre Meinungen.

    Viele Grüße aus dem noch sonnigen Schwabenländle.

    Twister113

    Hallo,

    ich kann einen Teil der Fragen beantworten:

    In § 2 Abs. 1 Satzt 2 wird bestimmt, dass die Leistungen der Belegärzte nicht zu den Krankenhausleistungen zählen, obwohl sie im Krankenhaus erbracht werden.

    Ein Belegarzt kann seine Leistungen somit beim Selbstzahler in Rechnung stellen. Die Abrechnung erfolgt dann über die GOÄ mit einem Abschlag in Höhe von 15 %.

    Die Leistungen, die von im Krankenhaus angestellten Mitarbeitern erbracht werden, die in seinem Fachgebiet erbracht werden, darf er auch abrechnen. Die außerhalb seines Fachgebietes erbrachten Leistungen gehören jedoch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen und sind mit der DRG abgegolten.

    Zu den \"Geldströmen\" kann ich leider nichts sagen.

    Viele Grüße aus dem verregneten Süden

    Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zu folgender Fallkonstellation:

    KH A 02.11.-05.11. Entl. 01

    KH B 12.11.-19.11. Entl. 06
    KH A 19.11-22.11. Entl. 07

    KH A hat eine Fallzusammenlegung gemacht. Muß hier, da die MVD nicht erreicht wurde ein Verlegungsabschlag gemacht werden?

    :d_gutefrage:

    Hoffentlich kann uns jemand helfen.

    Vielen Dank.

    Hallo,

    in diesem Fall ging es um eine GOÄ-Rechnung, bei der wir eine Ziffer korrekterweise beanstandet haben, diese wurde auch gestrichen und die restlichen Leistungen dann aber nachträglich statt mit 2,3 fachem Faktor mit dem 3,5 fachen Faktor angesetzt wurden und uns ein genau der Begründung entsprechender - geänderter - OP-Bericht zur Prüfung zugesandt wurde. Da wollte ich einfach mal wissen, ob das so rechtens ist. Selbstverständlich können vergessene Daten nachgetragen werden, aber in diesem Fall hatten wir das Gefühl, dass hier eine Erlösoptimierung durchgeführt wurde.

    Hallo Forum,

    gibt es hier schon neue Erkenntnisse? Wir haben nun einen Fall, indem der Operationsbericht vom Krankenhaus nachträglich geändert, d.h. es wurde nun das strittige Detail eingefügt.

    Wie sehen Sie das? Ist das eine korrekte Vorgehensweise?

    Vielen Dank und einen schönen Tag noch.

    Hallo,
    es ist sehr kritisch zu sehen, generell den Faktor 3,5 anzusetzen. Eigentlich muß die Begründung für jede einzelne Nummer separat erfolgen.

    Die Begutachtung mitgebrachter Befunde ist keine abrechnungsfähige Leistung, sondern in Beratungs- bzw. Visitenleistungen subsummiert. Die Begutachtung evt. mitgebrachter Befunde ist Bestandteil der anamnestischen Leistung, die in den angeführten Leistungen enthalten ist. Die Begründung ist m.E. kritisch zu sehen.

    Welche Leistungen sollen denn ohne Anwesenheit des Patienten erbracht werden? Bei Laborleistungen seh ich da kein Problem, aber persönlich zu erbringende Leistungen abzurechnen, ohnen dass der Patient anwesend ist? Meiner Meinung nach geht das nicht.

    Ich lasse mich aber gerne eines anderen belehren.

    Gruß

    Twister 113