Hallo Forum, ich denke meine Frage ist hier gut aufgehoben:
Herr Selter hat weiter oben bereits die FPV 2010 § 5 (2) zitiert.
Sachverhalt:
Ein Patient wird im September aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war ein Zusatzentgelt noch nicht vereinbart. Es hätten also 600 EUR dafür in Rechnung gestellt werden können.
Im Oktober nun ist das Zusatzentgelt mit (angenommenen) 400 EUR vereinbart.
Der Patient erhält seine Leistung dann im Oktober.
Wird hier nun nach dem Zeitpunkt der Aufnahme, also September mit 600 EUR abgerechnet oder nach dem Zeitpunkt der Applikation, also Oktober mit 400 EUR abgerechnet?
Wir haben dazu in unseren Unterlagen nichts gefunden, lediglich bei Jahresüberliegern war uns klar, dass der Zeitpunkt der Aufnahme gilt. Kann uns hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus.
Twister 113