Beiträge von Twister113

    Hallo Forum,

    ich habe jetzt auch einen ähnlichen Fall und stehe total auf dem Schlauch.

    1.Aufenthalt 30.09. F71C
    2.Aufenthalt 15.10.-16.10., abends Aufnahme wieder erhöhtes Troponin
    dann bis 19.10. weiterer Aufenthalt,
    die Koronarangiographie wurde auf Wunsch des
    Patienten auf den 22.10. verschoben (F50D)
    3. Aufenthalt 22.10.-23.10. mit Koronarangiographie

    wenn man den Aufenthalt 15.10.-19.10. zusammenfasst kommt die DRG F50D, wenn man den 22.10.-23.10 alleine kodiert die F49F

    Es muß auf jeden eine FZL F71C mit F50D erfolgen (§2 (2))
    aber,
    was ist mit dem 22.10.-23.10.10? Eigentlich sollte die Behandlung ja in einem Aufenthalt erfolgen, ist der Sachverhalt hier als eine Beurlaubung zu werten?

    Kann mir bitte jemand helfen :d_gutefrage:

    Hallo Forum,

    um auch einmal die andere Seite zu zeigen,

    Wir sind ein kleines privates Krankenversicherungsunternehmen und haben noch Kartonweise Fälle von 2006, 2007 und 2008, bei denen wir auf die Antworten des Krankenhauses warten.

    Die Fälle sind oft nicht voll gezahlt worden von uns.

    Hier könnte man sich ketzerischerweise fragen, ob die Krankenhäuser es nicht nötig haben zu antworten...? :augenroll:

    Viele Grüße