Hallo Forum,
ich habe jetzt auch einen ähnlichen Fall und stehe total auf dem Schlauch.
1.Aufenthalt 30.09. F71C
2.Aufenthalt 15.10.-16.10., abends Aufnahme wieder erhöhtes Troponin
dann bis 19.10. weiterer Aufenthalt,
die Koronarangiographie wurde auf Wunsch des
Patienten auf den 22.10. verschoben (F50D)
3. Aufenthalt 22.10.-23.10. mit Koronarangiographie
wenn man den Aufenthalt 15.10.-19.10. zusammenfasst kommt die DRG F50D, wenn man den 22.10.-23.10 alleine kodiert die F49F
Es muß auf jeden eine FZL F71C mit F50D erfolgen (§2 (2))
aber,
was ist mit dem 22.10.-23.10.10? Eigentlich sollte die Behandlung ja in einem Aufenthalt erfolgen, ist der Sachverhalt hier als eine Beurlaubung zu werten?
Kann mir bitte jemand helfen :d_gutefrage: