Beiträge von Schmitt

    Hallo Herr Brenk,

    m. E. kann man keinerlei Schlüsse ziehen, solange die Mengenverhältnisse zwischen den DRGs unklar sind. Die durchschnittliche Steigerung der Bewertungsrelationen im Katalog könnte bei Betrachtung eines hausindividuellen Mengengerüsts sogar in einen sinkenden CMI umschlagen.

    Also am besten geduldig abwarten, bis der neue Grouper steht.

    Gruß

    Norbert Schmitt

    Hallo jgiehler,

    das KH hat die Wahl, ausländische Patienten, die mit dem Ziel einer Krankenhausbehandlung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, nicht im Rahmen des Gesamtbetrags abzurechnen (§ 3 Abs. 7 KHEntgG). Voraussetzung ist aber eine Kostenausgliederung für diese Fälle (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e) KHEntgG). Hierdurch soll eine Doppelfinanzierung der Kosten ausgeschlossen werden.

    Für sonstige Selbstzahler gibt es m. E. keine Grundlage zur Abrechnung außerhalb des Gesamtbetrags.

    Gruß

    Norbert Schmitt

    Zitat


    Original von docwilke:
    Es werden dann dieses Jahr wohl auch um die € 3.000.- sein. :rotate:


    Hallo Herr Dr. Wilke, hallo Forum,

    bevor sich nun aber alle reich rechnen, sollte noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Kalkulation um eine Art Kostenträgerrechnung auf Basis der Istkosten handelt. Die landesdurchschnittliche Baserate (= ab 2005 der Zielwert für die Konvergenzphase) ergibt sich jedoch aus der Division der Summe aller Krankenhausbudgets durch die Summe aller Bewertungsrelationen im Lande. Selbst wenn bei der Kalkulationsrunde 2003 eine Baserate von 2964 € (meines Wissens waren es nur 2892 €) herausgekommen ist, so konnte dieser Wert nicht als Zielgröße für die Konvergenzphase angesehen werden. In NRW konnte man stattdessen mit nur ca. 2600 € rechnen.
    Ebensowenig wird die sich aus der neuen Kalkulation ergebende Baserate wohl als Zielgröße für die Konvergenzphase taugen, sondern vermutlich darüber liegen.

    Gruß

    Norbert Schmitt

    Hallo Herr Popp,

    der ehrwürdige Admin Thieme hat Ende Januar ein geniales Exceltool in den Downloadbereich gestellt. DAs Ding ist gezipt 6,9 MB groß lohnt sich aber herunterzuladen. Wenn Sie das Tool entpacken bekommen sie Zugriff auf eine möglicherweise versteckte Datei namens "daten_1.xls". Wenn Sie diese öffnen, sehen Sie in den Spalten AH und AI die gewünschten DRG-bezogenen Verweildauern.

    Hier der Link:
    Exceltool

    Gruß

    Norbert Schmitt

    Hallo Forum,

    zweifelhaft ist, ob die Wiederkehrerkennzeichnung auch im Falle der Komplikation eine Rolle spielt. Aber es heißt ja: Die Absätze 1 und 2 gehen vor. Und eben nicht: Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 gehen vor.

    Deshalb meine (vielleicht zu?) kühne Behauptung: Auch bei Wiederaufnahme innerhalb der oGVD wegen einer Komplikation ist die Kennzeichnung der zweiten DRG als Wiederaufnahmepauschale relevant.

    Tummeln sich denn hier wirklich keine Juristen?!?

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Vielleicht eine weitere Überlegung zur Unterstützung meiner obigen Behauptung: Warum sollte eine Komplikation nur deshalb zum Ausschluss von der Kennzeichnungsprüfung führen, weil eine andere Basis-DRG betroffen ist? Die Komplikation die sich innerhalb der selben Basis-DRG abspielt führt ja unzweifelhaft - bei entsprechender Kennzeichnung der zweiten DRG - zu einem neuen Fall.

    Hallo nochmal,

    hier das update, wie immer mit der Bitte um brutalstmögliche Offenlegung der Schwachstellen. Vielen Dank, Herr Glocker, für den Hinweis.

    @ jgiehler
    Ihre Überarbeitung sieht auch korrekt aus, ich habe in meiner Darstellung das Schema "grün = rechts = Verneinung der Frage = Richtung neuer Fall" durchgezogen. Inhaltlich ist es gehopst wie gesprungen.

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Hallo Forum,

    ich habe ein grafisches Ablaufschema zur Prüfung der Wiederkehrer nach § 2 Referentenentwurf KFPV 2004 gebastelt und bin für Hinweise auf eventuelle Bugs dankbar. Immerhin sollte bei prospektiver Budgetverhandlung das Problem mengenmäßig greifbar sein, damit man keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung erlebt.
    Aber erst nach 2004er Regeln gruppieren und mit neuen Relativgewichten bewerten - mal sehen, wer das am schnellsten hinbekommt...

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Guten Morgen Herr Neumann,

    wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann wurden unrealistisch hohe Komplikationsquoten durch Einstellung zusäzlicher 901Z und 902Z auf ein verhandeltes, annähernd realistisches Maß zurückgeführt?! Das ist zwar offensichtlich nicht sachgerecht, aber in einer Verhandlung, an deren Ende das Mengengerüst festgezurrt sein soll, wohl tolerabel, wenn der CMI davon nicht zu sehr beeinflusst wird.


    Hallo Forum,

    die Resonanz auf miene ursprüngliche Frage nach vereinbarten Quoten ist etwas dürftig ausgefallen. Woran hakt´s denn? Diskretion ist bei "Persönlicher Nachricht" selbstverständlich Ehrensache. Interessant wären auch die Echtbetrieb-Erfahrungen aus den Abrechnungsabteilungen.

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Zitat


    Original von nast:
    ...wir dürften nur Leistungen abrechnen, die vollständig von uns erbracht worden seien. Ich kann mich dieser Position nicht anschließen.

    Hallo Herr Nast,

    ich kann mich ebensowenig anschließen. Ein Hinweis auf § 8 Abs. 6 KHEntgG sollte auch die Kasse davon überzeugen, dass sie auf dem Holzweg ist. Alternativ könnten Sie natürlich auch anbieten, diese Patienten künftig zweimal zu verlegen statt einmal zu verbringen. Der die Grundrechenarten beherrschende Kassenmitarbeiter sollte zu dem Ergebnis kommen, dass er besser nur eine Fallpauschale zahlt.

    Viel Erfolg

    Norbert Schmitt