Zitat
Original von Scholz:
Spitz abgerechnet werden kann sowieso erst, wenn die Patienten auch da waren.
Hallo Herr Scholz,
wenn der letzte Patient, der in 2002 aufgenommen wurde, entlassen ist, wird man m. E. eine Ausgleichsberechnung nach klassischer Art durchführen müssen. Daraus ergeben sich (in Verbindung mit den für diese Überlieger vereinbarten klassischen Entgelten) Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den Krankenkassen, die dann z. B. über fallbezogene Zu- oder Abschläge den DRGs zugerechnet werden könnten.
Übrigens lohnt es sich, bereits jetzt über die Übewrlieger nach 2004 nachzudenken. Denn die Gelder fließen erst nach Entlassung. Teilt man das vereinbarte Budget durch die L1-Fälle zzgl. Neugeborener abzgl. halbe Überlieger nach 2003, so hat man tendenziell mehr DRGs vereinbart, als man im Vereinbarungszeitraum abrechnen wird.
Schöne Grüße
Norbert Schmitt