Beiträge von thbrandl

    Guten Tag Allerseits,

    können bei den Therapiezeiten die Zeiten für Vor- Nachbereitung und Dokumentation hinzugerechnet werden?

    Habe im OPS-Katalog 2011 dazu nichts gefunden.

    Freundliche Grüße

    Th. Brandl

    Hallo Miteinander,

    bei uns hat sich eine Eingruppierungsfrage bei Patienten während einer EKT- Behandlung gestellt. Die Patienten bekommen i.d. R. Mo,Mi,Fr jeweils eine EKT -Behandlung. Müssen die Pat. für diese Tage als Intensivpatienten (A2) eingruppiert werden, da ein Überwachungsaufwand notwendig ist und die Tage dazwischen jeweils als Regelbehandlung eingruppiert werden?

    Die EKT Behandlung wird als Einzel-OPS jedoch noch mal gesondert codiert, so dass damit der Aufwand dargestellt wird.

    Mich würde interessieren wie andere Kliniken hier vorgehen.

    Freundliche Grüße

    Thomas Brandl

    Hallo Akim,

    wir hatten in der Klinik die gleiche Diskussion.

    Hier die Antwort vom Dimdi auf meine Frage wer die Leistungen für die kriseninterventionelle Behandlung erbringen kann:

    \"Ja, zur Ermittlung des Codes (min 2h) können nur die einzeltherapeutischen Leistungen von Arzt und Psychologen herangezogen werden.\"

    Schönen Tag
    Thomas Brandl

    Hallo Zusammen,

    eine Frage zum Code 9-641 und 9-960
    Im Text steht:

    \"Die therapeutischen Kontakte können durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbracht werden\"

    Für mich heißt dies, daß nur die Einzelkontakte von Psychologen und Ärzten zur Berechnung des Codes (min. 2 h) hergenommen werden können.

    Ist dies so korrekt?

    Freundliche Grüße

    Thomas Brandl

    Hallo Allerseits,

    ich habe eine Nachfrage zum Wochenrhythmus in einer Tagesklinik. Gilt dort als Wochenrhythmus die gesamte Woche von Mo-So auch wenn die Patienten immer am WE beurlaubt sind oder zählen für den Wochenrhythmus nur die Behandlungstage, dann z.B. Mo-Fr. und Mo-Di. das wären dann auch 7 Tage.
    Wie haben sie das geregelt?

    Gruß
    Thomas Brandl

    Hallo Frau Vukovich,

    Den Code 9-410.4 können sie in Einrichtungen der Psychiatrie bzw. Psychosomatik gar nicht kodieren, da im OPS Katalog 2010 hier ausdrücklich erwähnt wird, das es nur für Fälle im Bereich §17b KHG möglich ist.

    Siehe OPS 2010:
    \"9-40 Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie

    Hinw.:
    Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
    Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden\"

    Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen werden Geltungsbereich § 17d KHG beschrieben.

    Dies führt im Moment vor allem an psychiatrischen Abteilungen am Allgemeinkrankenhaus immer wieder zu Verwirrungen, da zum Beispiel Sozialarbeiter oder auch Psychologen die Ihre Leistungen in der Somatik (sprich im Geltungsbereich von 17b) als Konsilleistungen erbringen diese Schlüssel codieren können. Wenn sie jedoch Ihre Leistungen in der Psychiatrie/Psychosomatik erbringen werden die Zeiten zur Ermittlung des Komplexcodes herangezogen.

    Tip: Im OPS Katalog immer die Hinweise genau lesen, da hier häufig Ausschlüsse formuliert sind. Habe ich auch lernen müssen. ;)

    Freundliche Grüße

    Th. Brandl

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zu den Eingruppierungsregeln für die Codes 9-98X.X. (Pseudo-OPS)
    Reicht für eine Eingruppierung in die Intensiv Codes (PsychPV A2, G2, S2) für Allgemein, Geronto und Sucht allein das Merkmal \"gerichtlich untergebracht\".
    Hier gibt es in unserer Klinik, aber wohl auch zwischen den Kliniken unterschiedliche Bewertungen.
    Mich würden Festlegungen von anderen Häusern interessieren.

    Freundliche Grüße

    Thomas Brandl

    Hallo RoMi,

    meine Aussage bezog sich auf die von Mitarbeitern des Dimdi gemachte Aussage, das sie von einer Deckungsgleichheit der PsychPV- Eingruppierungen und den Komplex-OPS ausgehen.

    Dies ist meiner Meinung nach, so wie es auch Herr Schaffert ausgeführt hat nicht der Fall.

    Ich empfehle bei uns in der Klinik sich an die formulierten Empfehlungen bzw. Mindestvorausstzungen zu halten auch wenn dies im Einzelfall eine Diskrepanz zwischen PsychPV Eingruppierung und KomplexOPS (vor allem bezogen auf den Intensivbereich) zu Folge hat.

    Schönen Abend
    thbrandl

    Hallo allerseits.

    In Bezug auf die PsychPV Eingruppierung und KomplexOPS sehe ich die Deckungsgleichheit nicht. Die vom Inek veröffentlichten PsychPV- Eingruppierungsrichtlinien und die Mindestvoraussetzungen der Komplex OPS sind nicht komplett gleich. Vorallem in der Beschreibung von der Intensiveingruppierung sich die PsychPV Eingruppierungsempfehlungen deutlich stringenter. Die Bereiche Reha, langandauernde Behandlung und tagesklinische Behandlung sind in den KomplexOPS gar nicht abgebildet. Auch wenn das Dimdi von einer Deckungsgleichheit ausgeht kann man dies nicht kosequent umsetzen, wenn die beschriebenen Merkmale nicht gleich sind. Wenn der Gesetzgeber Deckungsgleichkheit will, muss er auch die Merkmale gleich beschreiben.
    Ich denke man sollte sich an die beschriebenen Mindestmerkmale und die Eingruppierungsempfehlungen halten, auch wenn dies wieder mal bestätigt, dass das gesamte System der Eingruppierung nicht konsistent ist.
    Aber, dies sollte zuerst einmal das Problem des Gesetzgebers sein. Ich würde nicht im vorauseilenden Gehorsam die inhaltliche Defizite dieses Systems kompensieren.
    Spätestens bei der nächsten Revision des OPS werden einige Probleme die jetzt diskutiert werden eh der Vergangenheit angehören. Wobei ich aber auch die Befürchtung habe, dass dann wieder neuen Unklarheiten auftreten werden. Dieses Spiel kann man dann endlos weiterspielen. Ich denke die Kollegen aus der Somatik kennen dies zur Genüge.
    Man hat ja sonst nichts zu tun.

    Freundliche Grüße

    thbrandl :augenroll: