\"Bei Aufnahme beichtete der Patient ...\"
Wir hören immer zu, aber Absolution gibts bei uns keine. Ist ja auch keine GKV Leistung
\"Bei Aufnahme beichtete der Patient ...\"
Wir hören immer zu, aber Absolution gibts bei uns keine. Ist ja auch keine GKV Leistung
Hab mir das gerade mal mit dem MDK vorgestellt:
KH:\"Die ND ist drin\"
MDK:\"Nö, ist sie nicht.\"
KH:\"Doch ist sie. Guckst du: hier der Beweis.\"
MDK:\"Das Spiel war gar nicht nötig! Also ist der Beweis völlig egal\"
:laugh: :totlach:
:a_augenruppel:
Auch dieses Jahr werde ich wieder KEIN Spiel anschauen. :biggrin:
Trotzdem
Viel Spaß
Moin,
mittlerweile haben wir auf Troponin T umgestellt. Das wird in pg (pikogramm?)/ml gemessen. Mal sehen wie das läuft. Früher hatten wir Troponin I in ng/ml.
Viele Grüße
GFR ist bei uns ml/min/1,17.
Besonders schön finde ich die Umrechnerei beim ICU Scoring... Da sind ja durchaus unterschiedliche Einheiten zu finden...
Vielen Dank Herr Balling
Es sind schon fast 12 Wochen! Manchmal ist es wirklich hart, z.B. nach dem essen, oder abends. Bin aber weiter standhaft ;-).
Habe auch eine \"Ersatzdroge\": alle 2 Tage gehts zum Sport ins Fitnessstudio
Moin,
Labor schon angefragt, man ist sich aber eben nicht sicher !?! (bitte keine Nachfrage an mich, ich kann nichts dafür!)
Schön ist ja auch, dass wir mittlerweile Troponin T bestimmen; das sind dann pikogramm pro ml
wir nutzen ng/ml, der MDK hat aber unseren ermittelten Laborwert einfach ich ng/dl umgewandelt, also nur die Einheit verändert, und das ist nicht korrekt.
Und dafür möchte ich den Gutachter gerne in die Ecke stellen und ihm die Narrenkappe aufsetzen ;-). Damit mir aber nicht die Narrenkappe aufgesetzt wird, muss ich die korrekte Umrechnung haben...
Vielen Dank für die Antworten
P.S.: Ha, \"50% der MDK Gutachten sind falsch, Gutachter sind nicht mal in der Lage die korrekten Laborwerte anzugeben; Wird versucht die Krankenhäuser in großem Stil über den Tisch zu ziehen?? Versorgung der Patienten in Gefahr??? Wir ermitteln investigativ!!\"
Ist nicht falsch, ich hatte 2 Gutachten und eins davon könnte u.U. falsch sein ;-))
Dem Patienten???
\"Nur\" taubstumm oder auch noch andere Probleme? Sonst könnte man ja sagen, dass Zettel und Stift ausreichend wären...
Hallo,
DRG-Rowdy : ähm, ok.... hab eh schon meine Probleme, und da noch nen Umweg... besser nicht. Trotzdem Danke..
NuxVomica: Wiki hab ich ja schon geguckt, und eine Seite wo es um die Berechnung von Testosteron ging (Bodybuilderforum, ) da stand es auch so... Sonst hab ich Netz echt nichts gefunden.
Und bevor ich dem MDK das um die Ohren haue, muss ich völlig sicher sein....
Moin,
nachdem ich hier bei uns alle wuschig mache, will ich meine Frage in die Weite Welt tragen :biggrin:
Wie rechne ich n/ml in ng/dl um?
Konkret: MDK meint laut WHO sei ab einem unteren Grenzwert von 0,78 ng/dl von einem Herzinfarkt auszugehen. Und unsere 0,217 ng/(und hier schreibt der MDK \"dl\", was aber falsch ist, da unsere Einheit \"ml\" lautet) würden bei weitem nicht ausreichen...
Selbst das WWW hält sich bedeckt, und ich kann besser mit Menschen als mit Mathe :augenroll: .
Ist die Umrechnung 0,217 ng/ml = 21,7 ng/dl korrekt??
Wer kann helfen?? Oder ist es wirklich so einfach???
Viele Grüße
P.S.:
Meiner Ansicht nach erfüllt die Aussage der Fau Christine Richter den Straftatbestand der üblen Nachrede (s.o.).
Wer wäre noch dabei die Anzeige gegen die gute Frau zu erstatten?
Moin,
bei dem Artikel denke ich irgendwie an das:
und das
und das
und das
und das
P.S.: ich möchte verweisen auf § 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
WO SIND SIE DENN DIE GANZEN ANZEIGEN??? GEHT JA SCHLIEßLICH UM DAS GELD DER VERSICHERTEN!
Vielleicht auch mal was für die DKG:
§ 186
Üble Nachrede.
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mal ganz auf deutsch gesagt: Es kotzt mich mittlerweile an, sorry, aber wir sitzen hier in unserem Büro und versuchen so richtig wie möglich zu kodieren. Und dann kommen solche ?)(&%$§\'*! ... Personen und ziehen eine ganzen Berufszweig in den Dreck. Wenn ich könnte würde ich sofort aus der GKV aussteigen...