Beiträge von papiertiger_2

    Guten Morgen,

    mal eine Frage in die geschätzte Runde, ob ich das so richtig sehe:

    Ohne Erregernachweis (Sputum, Bronchioskopieabstrich) mit antibiotischer Therapie -> J15.9

    Mit Erregernachweis (Sputum, Bronchioskopieabstrich) und entsprechender Therapie -> Erregerspezifische Kodierung J11 – J16

    Stauungspneumonie ohne Erregernachweis wie bisher J18.2, ABER wenn Erreger nachgewiesen (Sputum, Bronchioskopieabstrich) -> Erregerspezifische Kodierung

    Infarktpneumonie bei Lungenembolie -> J17.8, ABER wenn Erreger nachgewiesen (Sputum, Bronchioskopieabstrich) -> Erregerspezifische Kodierung

    Nur wenn absolut nicht klar ist, ob es sich um eine bakterielle Pneumonie, Viruspneumonie oder Pilzpneumonie handelt -> J18.x


    Ich bin mir noch unsicher, ob bei der Stauungspneumonie und der Infarktpneumonie eine Doppelkodierung zulässig ist.

    Moin,

    bei den Begehungen mache ich mir da auch keine Sorgen. Das läuft sehr gut. So gut, dass es Kassen gibt, die das nicht wollen.8o

    Aber es gehen schon noch einige Fälle nach extern, und was ich da schon an Gutachten bekommen habe ist, gelinde gesagt, unter aller Kanone. Und da ja eine KK schon beim Morbi RSA erwischt wurde (läuft da eigentlich eine Strafanzeige wegen Betrug?) und 80 Millionen zurück zahlen muss, kann ich mir auch vorstellen, dass es KKn gibt, die sich direkt an bestimmte Gutachter wenden und dort ein wenig Redebedarf anzeigen.

    Richtig.

    Wo ich mir ein wenig Sorgen mache:

    Die Prüfquote 2021 wird anhand der Daten aus Q3 2020 ermittelt.

    Wer überwacht denn, ob die Gutachten rausgehen, sobald sie fertig sind, und der MD nicht noch ein bis zwei Wochen wartet und die, für das Krankenhaus negativen, dann zum "richtigen" Zeitpunkt rausschickt?

    Hallo,

    ich finde das Gesetz ist da ziemlich eindeutig:

    (2) Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse bis zu 12,5 Prozent der bei ihr je Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses nach Absatz 1 durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote). Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal ist das Datum der Schlussrechnung.

    Streitig wäre nur das Datum der Schlussrechnung vs. Eingang bei der KK

    Guten Morgen,

    wenn KF nur noch das kodieren, was die Ärzte wirklich irgendwo schriftlich niedergelegt haben, dann dürften die Krankenhausausgaben der GKV in den nächsten Jahren sinken.

    Eine gute KF zeichnet sich dadurch aus, dass sie prüft, ob z.b. die Troponinerhöhung durch etwas anderes ausgelöst sein könnte, und wenn das nicht der Fall ist, den Arzt anruft, und ihn direkt darauf anspricht.

    Denn, auch wenn viele Ärzte das nicht gerne hören, die ärztliche Dokumentation ist ganz oft ziemlicher Mist. Das fängt schon bei "Kleinigkeiten" wie der schritlichen Niederlegung einer Hypothyreose oder einer Hyperthyreose an.