Beiträge von simtho

    Hallo an alle,

    ich bearbeite erstmals eine Anfrage einer privaten Krankenkasse und möchte gerne dieses Thema für weitere Fragen meinerseits aufgreifen.

    1. Welche rechtliche Grundlage erlaubt es der privaten Kasse die Rechnung einfach zu kürzen?

    2. Die priv. KK schreibt, sie wäre vertraglich ermächtigt und wir von unserer Schweigepflicht ihr gegenüber entbunden. Passiert soetwas standardmäßig, z.B. im Rahmen eines Klinik-Card-Vertrages?

    3. Laut unserer Verwaltung liegt uns keine Einverständniserklärung seitens des Pat. in dieser Sache vor. Trotzdem wurden der Entlassungsbericht und OP-Bericht an die p. KK versandt. Benötigt man nicht immer die Einverständniserklärung des Pat.? Oder gibt es Ausnahmen?

    4. Bislang wurden Antwortschreiben auf die privaten Anfragen mit fehlender Einverständniserklärung mittels verschlossenem Umschlag an den Pat. verschickt mit der Bitte um Weiterleitung an die Kasse. Ist dies gängige Praxis bei fehlender Einverständniserklärung?

    5. Wie sieht es mit einer Aufwandspauschale im Bereich der PKV aus?

    Viele neue Fragen und die Hoffnung auf Beantwortung.

    Mit einem freundlichen Gruß ins Wochenende

    simtho

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich kodiere erst seit April und das in der Orthopädie. In der letzten Zeit habe ich mich mit den in Betracht kommenden Komplexbehandlungen beschäftigt.

    Kann es sein, dass die

    8919 komplexe Akutschmerzbehandlung
    8989 chirurg. Komplexbehandlung bei schweren Infektionen
    8973 Spina bifida
    8977 multimodale nichtoperative Komplexbehandlung

    keine Auswirkungen auf den Erlös bzw. das Relativgewicht haben?
    Ich habe im Definitionshandbuch Band 5 unter den Prozeduren geguckt und für diese Komplexbehandlungen keine Zuordnung zu einer DRG gefunden. Anders als z.B. bei der Komplexbehandlung bei MRE.

    Sind diese Prozeduren evtl. nur als Instrument für die QS zu verstehen?
    Ich stelle mir die Frage von Aufwand und Nutzen bzgl. der Einführung solcher Komplexbehandlungen.

    Es wäre schön, wenn mir jemand seine Erfahrungen dazu schreiben könnte.

    Vielen Dank

    simtho

    Hallo Hr. Horndasch,

    hier der Text der Anfrage:

    Sie haben das ZE Beckenimplantat i.H. von 600€ in Rechnung gestellt. Die Berechnung des ZEs ist aus den vorliegenden Rechnungsbelegen nicht nachvollziehbar.
    Bitte senden Sie uns zur weiteren Prüfung einen Nachweis über die Vereinbarung, dieses Entgelt zum Zeitpunkt der OP abrechnen zu dürfen.


    Für mich hört es sich so an, als ob wir nur die 600€ abrechnen dürfen, wenn diese auch vereinbart sind. Dies steht aber nach meiner Meinung in der FPV §5 anders. Oder habe ich etwas nicht berücksichtigt?

    simtho

    Hallo Forum,

    ich hatte heute eine MDK-Anfrage, die zum Gegenstand den Nachweis der Verhandlung des Schlüssels Beckenimplantat 5-785.3 hatte, da wir 600€ geltend gemacht haben.
    Der Kode ist korrekt nach meiner Überprüfung.

    Nun dachte ich immer, dass bei den ZE aus Anlage 6 bei nicht verhandelten ZEs diese mit 600€ in Rechnung gestellt werden können.
    Gibt es für die Abrechnung der 600€ noch irgendwelche anderen Einschränkungen? Oder würde es genügen den MDK auf §5 (2) der FPV hinzuweisen.

    Vielen Dank für die Unterstützung

    simtho

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine doch eher banale Frage und zwar bin ich mir gerade bei der Wahl der HD unsicher.

    Ich habe eine Pat., die seit vielen Jahren an CP leidet und Fußdeformitäten aufweist. Nun hat sich ein Sehenabzess mit Staph. aureus am Fußaussenrand gebildet.

    Spontan würde ich sagen die HD ist der Abzess, doch wenn ich darüber nachdenke ist die CP ja die Ursache für die Deformitäten.

    Bräuchte mal Unterstützung.

    Vielen Dank

    simtho

    Hallo liebe Foremmitglieder,

    ich habe einen Fall einer postoperativen Infektion, die mit T81.4 verschlüsselt wurde und es aber im Endbefund der Mibi keinen Keimnachweis gab. Die ursprüngliche OP war eine Exzision des Muskels an der Schulter, die ebenfalls keine Malignität brachte.

    Nun ist meine allgemeine Frage: Kann ich die T81.4 überhaupt ohne einen Keimnachweis verschlüsseln? Es bestanden allerdings schon Entzündungszeichen und eine Leukozytose. Deshalb auch die Revision.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen aus Hannover

    simtho

    Hallo liebe Foren-Mitglieder,

    ich bin noch ganz frisch am Grouper und stelle mir die Frage wo ich eine Liste der ccl-relevanten ND erhalte.

    Außerdem stellt sich mir auch noch die Frage, ob alle Prozeduren ccl-relevant sind. Ich denke eigentlich eher nicht. Aber wo kann ich auch hier nachschauen?

    MfG

    simtho