Hallo an alle,
ich bearbeite erstmals eine Anfrage einer privaten Krankenkasse und möchte gerne dieses Thema für weitere Fragen meinerseits aufgreifen.
1. Welche rechtliche Grundlage erlaubt es der privaten Kasse die Rechnung einfach zu kürzen?
2. Die priv. KK schreibt, sie wäre vertraglich ermächtigt und wir von unserer Schweigepflicht ihr gegenüber entbunden. Passiert soetwas standardmäßig, z.B. im Rahmen eines Klinik-Card-Vertrages?
3. Laut unserer Verwaltung liegt uns keine Einverständniserklärung seitens des Pat. in dieser Sache vor. Trotzdem wurden der Entlassungsbericht und OP-Bericht an die p. KK versandt. Benötigt man nicht immer die Einverständniserklärung des Pat.? Oder gibt es Ausnahmen?
4. Bislang wurden Antwortschreiben auf die privaten Anfragen mit fehlender Einverständniserklärung mittels verschlossenem Umschlag an den Pat. verschickt mit der Bitte um Weiterleitung an die Kasse. Ist dies gängige Praxis bei fehlender Einverständniserklärung?
5. Wie sieht es mit einer Aufwandspauschale im Bereich der PKV aus?
Viele neue Fragen und die Hoffnung auf Beantwortung.
Mit einem freundlichen Gruß ins Wochenende
simtho