Hallo butterblume, hallo TicTac,
wir kodieren- falls keine F 51. zutrifft - aber dennoch s p e z i f i s c h e r Aufwand vorhanden ist (z.B. Schlafmedikation) die G47., da nach der Kodierrichtlinie PD003 auch als Symptom kodierbar sind.
Auszug aus der DKR-Psych:
PD003
"Symptome als Nebendiagnose
Für Symptome gelten die Regelungen zur Kodierung von Nebendiagnosen entsprechend.
Ein Patient wird zur Entgiftung bei Opioidabhängigkeit stationär aufgenommen. Es besteht ein ausgeprägtes Untergewicht, das behandelt wird.
Hauptdiagnose:
Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Abhängigkeitssyndrom
Nebendiagnose(n):
Abnorme Gewichtsabnahme
Hinweis der Selbstverwaltung: Die Selbstverwaltung empfiehlt eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. Demnach ist beispielsweise die zusätzliche Kodierung von Unglücklichsein bei einer Depression mit dieser Regelung nicht beabsichtigt. Sie empfiehlt aber die Kodierung von Symptomen, die besondere Maßnahmen erfordern und deshalb für eine sachgerechte Fallabbildung erforderlich sind."
Mit der Kodierung G47. bilden wir somit den Aufwand der Medikation ab.
Freundliche, spätsommerliche Grüße