Beiträge von E. Rah.

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich möchte in diesem Zusammenhang noch etwas zum Thema Kodierung als Aufwandsabbildung beitragen.

    Wir kodieren im Bereich Abhängigkeitserkrankungen meist noch zusätzlich zu einer F1X.2 eine F1X.3, da die Behandlung des Entzugssyndroms einen separaten Aufwand verursacht.(gemäß PD004a)

    Zwar werden im ICD-10 bei "Abhängigkeitssyndrom" auch körperliche Symptome genannt, jedoch im Sinne einer Beschreibung von möglichen Merkmalen, neben Phänomenen auf kognitiver und verhaltensbezogener Ebene.

    Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende


    E. Rah.

    Hallo butterblume, hallo TicTac,


    wir kodieren- falls keine F 51. zutrifft - aber dennoch s p e z i f i s c h e r Aufwand vorhanden ist (z.B. Schlafmedikation) die G47., da nach der Kodierrichtlinie PD003 auch als Symptom kodierbar sind.

    Auszug aus der DKR-Psych:


    PD003
    "Symptome als Nebendiagnose

    Für Symptome gelten die Regelungen zur Kodierung von Nebendiagnosen entsprechend.


    Beispiel 7



    Ein Patient wird zur Entgiftung bei Opioidabhängigkeit stationär aufgenommen. Es besteht ein ausgeprägtes Untergewicht, das behandelt wird.


    Hauptdiagnose:


    Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Abhängigkeitssyndrom


    Nebendiagnose(n):


    Abnorme Gewichtsabnahme

      
    Hinweis der Selbstverwaltung: Die Selbstverwaltung empfiehlt eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. Demnach ist beispielsweise die zusätzliche Kodierung von Unglücklichsein bei einer Depression mit dieser Regelung nicht beabsichtigt. Sie empfiehlt aber die Kodierung von Symptomen, die besondere Maßnahmen erfordern und deshalb für eine sachgerechte Fallabbildung erforderlich sind."


    Mit der Kodierung G47. bilden wir somit den Aufwand der Medikation ab.

    Freundliche, spätsommerliche Grüße

    E. Rah. 

    Hallo DanieKK,

    auf dieses Missverständnis stoße ich auch immer wieder. Mit \"verantwortlich für die Veranlassung\" ist nicht die Einweisungsdiagnose des niedergelassenen Arztes gemeint, sondern, wie o. g. die Diagnose(n), wegen der/denen der Arztes nach der Erstanamnese die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung feststellt.

    Beste Grüße

    E. Rah.

    Guten Morgen Tic-Tac,

    das ist wirklich relativ unklar bezüglich der TEs für somatische Erkrankungen. Alerdings bin ich durch Ihren Satz etwas irritiert

    Zitat


    Original von TicTac:

    Doch auch die Entgeltberechnung für die 9-320 ist meines Wissens im Psychiatrie-OPS-System nicht nicht ausgestaltet.

    Wir kodieren doch den gesamten ICD-10 und OPS. Ich bin davon ausgegangen, daß sämtliche Kodierungen in die Analyse des InEK auf Kostentrennung bei der Kalkulation eingehen. Demnach wäre doch auch eine 9-320 kodierbar(es ist zumindest kein \"nur § 17 b KHG ,wie bei 9-41 angegeben.
    Ebenso kodieren wir ja die Z74.1 und Z74.0 (Hilfen bei Körperpflege und eingeschränkter Mobilität), die häufig im Geronto-Bereich auftreten und einen wichtigen pflegerischen Anteil des Aufwandes abdecken. Gleichzeitig fallen aber auch Therapieeinheiten für die aktivierende Pflege und alltagsbezogene Trainings an oder evtl. OPS 9-20 Hochaufwendige Pflege (PKMS)

    Oder habe ich Ihren Ansatz einfach Mißverstanden?

    Beste Grüße aus dem sonnigen Süden

    E. Rah.

    Hallo zusammen,

    hätte -ungefragt - auch noch ein paar zur allgemeinen Verfügung:

    E22.1 Hyperprolaktinämie
    G25.1 AM-ind. Tremor
    G25.3 Myoklonus
    G25.4 AM-ind. Dchorea
    G35.6 AM-ind. Tic
    K71.x Toxische Leberkrankheit
    K58.3 AM-ind. Pankreatitis
    N14 AM-ind tubulointerstitielle Krankheitszustände


    Schöne Grüße

    E. Rah.

    Hallo doedi,

    meine Recherchen zur Übersetzung ergeben Folgendes:
    increase to=Anstieg auf
    increase of=Anstieg um

    Dementsprechend wäre das ein Übersetzungsfehler. Möglicherweise gibt es auch englische Muttersprachler oder Sprachexperten im Forum, die noch Übersetzungsnuancen
    parat haben?

    Schöne Grüße

    E. Rah.

    Hallo TicTac, RoMy, Psycho,und Herr Schaffert,

    bei uns ist das Thema wieder aktuell. Laut Allgemeinen Kodierrichtlinien P014e kann die Aufnahme- und Kontrolluntersuchung nicht kodiert werden.

    Was ist nun aber mit einem Aufnahmegespräch. Gehört es, da es bei jedem Patienten durchgeführt wird, zum \"Grundrauschen\".
    Möglich wäre auch eine Abgrenzung nach Inhalt z.B. über kurze Anamnese und psychopathologischen Befund hinausgehende Gespräche sind TE. Eine weitere Option ist, jedes Aufnahmegespräch über 25 min ist TE. Wie wird das in den anderen Kliniken gehandhabt?

    Freundliche Grüße und eine schönes Wochenende

    E. Rah.

    Hallo,

    bei uns wird auch mittels Formblatt der weitere Behandlungsverlauf dokumentiert. Allerdings haben wir darauf noch zusätzlich die Hz. für alle teilnehmende Berufsgruppen aufgenommen, damit die Multiprofessionalität der Besprechung dokumentiert ist. Leider habe ich im somatischen Bereich bei Komplexbehandlungen die Erfahrung gemacht, daß bei fehlendem Nachweis der Anwesenheit in der Teambesprechung der OPS vom MDK nicht akzeptiert worden ist.

    Schönes Wochenende

    E. Rah.

    Hallo Nux Vomica, Herr Schaffert und Kodikas,

    ich schließe mich voll uns ganz Kodikas an. Glücklicherweise hat unsere Geschäftsleitung früh die Zeichen der Zeit erkannt. Ähnlich haben wir uns auf das neue Entgeltsystem eingerichtet. Ich bin zusammen mit zwei Kolleginnen Medizinische Dokumentarin in der Psychiatrie (vorher in einem DRG-Haus). .
    In unserem Haus wurde lediglich die Dokumenation \"kodierfähig\" und möglichst \"MDK-sicher\" angepasst (Mitarbeiterschulung und -begleitung aller am Patienten tätigen Berufsgruppen). Dafür sind diese im Wesentlichen von der eigentlichen Kodierung der TE und Haupt- Nebendiagnosen entlastet. Ärzte haben lediglich abschliessende Überprüfungsfunktion.(Stichworte: Ressourcenorientierung in Zeiten von Personalknappheit und Personalzufriedenheit)

    Die Volldokumentation ist absolut notwendig. Wenn erst Personal geschult wird, um die Dokumentation und Kodierung anzupassen, wenn die Erlösrelevanz eingetreten ist, geht viel Entgelt verloren.

    Es gibt interessante Untersuchungen über die betriebswirtschaftlichen Vorteile beim Einsatz von Kodierfachpersonal in somatischen Häusern (im Internet recherchierbar). Interessant ist übrigens bei Publikationen aus der Anfangszeit der DRG, daß die Diskussionen und Fragestellungen, die jetzt den psychiatrischen Sektor umtreiben, den damaligen im somatischen Bereich sehr ähnlich sind.

    §17d Häuser haben aber einen Vorteil: Wir können aus den damals gemachten Fehlern lernen und müssen sie nicht alle erst selber in die vielfältigen Fallen treten.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Guten Tag,

    ich finde die Interpretation von Herrn Schaffert gut nach vollziehbar, wenn man \"aufgewendete Zeit\" eben auf den jeweiligen Mitarbeiter bezieht und damit bzgl. des personellen Aufwandes kodiert. Obige Kodierung ist aber nur dann korrekt, wenn auch wirklich diese \"Arbeitseilung\" Therapie / 1:1 Betreuung so stattgefunden hat.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.