Beiträge von E. Rah.

    Hallo AM108,

    derartige Maßnahmen werden bei uns als TE i. S. von Hilfekoordination kodiert. Da dies aber meist bei Patienten mit Regelbehandlung vorkommt, sind wir bisher noch nicht auf diese Problematik gestoßen. Dennoch würde ich es aus meiner Sicht als TE im Rahmen einer Intensivbehandlung kodieren, da 1:1 Behandlung bei uns eher als akute Maßnahme zur Abwendung der der Selbst- und/oder Fremdgefährdung betrachtet wird.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Hallo esframa,

    häufig auch noch
    1-631 Ösaphagogastroskiopie und 1-632 Ösaphagogastroduodenoskopie.
    3-200 CT Schädel nativ
    3-800 MRT Schädel
    1-207.0 EEG
    5-230.X Zahnextraktion
    5-237.0 Wurzelbehandlung

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Hallo esframa,

    unserer Erfahrung nach stehen die Codes der durchgeführten Prozeduren nur teilweise auf den Konsilberichten. Recht zuverlässig in der Radiologie. Bei unklaren Prozeduren fragen wir direkt telefonisch zurück. Zu dem speziellen o.g.
    Problem wäre wohl die 5-900.09 zutreffend und den entsprechende ICD10 Code.Falls nicht, bitte um Korrektur durch die Chirurgen in diesem Forum!

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Guten Tag,

    ich möchte Herrn Schaffert und TicTac sehr für Ihre Statements danken, da Sie sehr gut wiederspiegeln, daß Kodierung auch unmittelbar Überlegungen zu Behandlungsformen und Behandlungsqualität auslösen können. Es wäre sicher nicht im Sinn der Entwickler des Entgeltsystems, wenn - überzeichnet formuliert - eine fehlende professionelle Mindestvoraussetzung einer scheinbar kostengünstigen 1:1 Behandlung zu nicht mehr aktuellen Standards entsprechender stationärer psychiatischer Pflege/Therapie führen würde . Ich hoffe nicht, daß dadurch Errungenschaften moderner Psychiatrie - quasi durch die Hintertür - gefährdet werden. Wie Herr Schaffert schon sagte, löst dies eine unselige Spirale der Mindestvoraussetzungen aus, ist aber wohl nicht zu vermeiden.

    Eine ganz banale Anmerkung zur Frage des Ausbildungsstandes: Impliziert die Bezeichnung \"multi p r o f e s s i o n e l l e Behandlung\" (=1. Mindestvoraussetzung für 9-64) nicht schon eine entsprechend b e r u f l i c h e Qualifikation (eben nicht Auszubildende)? Wenn das bei der Erstellung des Kodes so beabsichtigt war, ist es wünschenswert, wenn es bei der nächsten Fassung eine explizite Nennung zu finden wäre.

    Ein schönes Wochende und freundliche Grüße

    E. Rah.

    Guten Tag zusammen,

    da es 2011 keine 2:1 Behandlung mehr gibt, stellt sich bei uns die Frage, wie nun eine -wenn auch selten vorgkommende- Betreuung durch gleichzeitig zwei MA kodiert werden kann. Spräche etwas dagegen, daß Zeiten, an denen gleichzeitig zwei Personen einen Patienten betreuen, verdoppelt werden?

    Vielen Dank für Rückmeldungen aus anderen Häusern.

    Freundliche Grüße

    Eva Rahlke

    Guten Tag zusammen,

    ich möchte mich dem Statement von Hrn. Schafftert anschließen. Wir handhaben dies so, dass die Gruppengröße sich an der absoluten Anzahl der Teilnehmer bemisst unabhängig von Behandlungsform (amb./stat.). Auch Überschreitungen von max. zulässigen Teilnehmeranzahlen führt bei uns zur \"Nichtkodierung\" der TE.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Hallo zusammen,

    bisher konnte ich keine weiteren Stellungnahmen finden, die die Frage klären, ob gesetzliche Unterbringung alleine eine Einguppierung in Intenivbehandlung rechtfertigt.

    Für welches Vorgehen haben sich die Kliniken in der Praxis entschieden?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Ein schönes Wochenende

    E. Rah.

    Hallo zusammen,

    wir haben uns auf etwa auf folgendes geeinigt:

    Gilt nicht für Patienten, die man nur auffordern muss zu den Mahlzeiten zu gehen und dies dann auch tun, oder die man aufgrund körperlicher Einschränkungen dorthin begleiten muss und evtl. noch vorher Nahrung zerkleinert werden muss und die dann selbständig essen.

    Gilt für Patienten die zwar selbständig Nahrung aufnehmen können, jedoch währenddessen beaufsichtigt oder motiviert werden müssen oder denen eben Nahrung oder Flüssigkeit gegeben werden muss.

    Schöne Grüße

    E. Rah.

    Hallo Herr Gohr,

    Betonung wollte ich hier nicht auf ärztlich legen, die Argumentation bezog sich ja auf den ICD-10 Text. Kodierrelevanz liegt insofern vor, als daß diese Patienten für gewöhnlich wesentlich intensivere ärztliche und pflegerische Betreuung brauchen als Demenzpatienten ohne diese zusätzliche Symptomatik.

    Die F05.1 wird auch bei uns verwendet, aber im sehr engen Sinn bei aus mehren Bereichen gleichzeitig auftretenden Symptomen.

    Vielen Dank für Ihr Engagement bei Antworten.

    Viele Grüße

    Eva Rahlke

    Hallo Herr Gohr,

    vielen Dank, Ihre Antwort bzgl. HD hat mich überzeugt.

    Bezüglich der Frage, ob überhaupt eine F06 zusätzliche kodiert werden kann, wird bei uns von ärztlicher Sicht argumentiert, daß bei eben diesen Patienten weit über das übliche Maß von kognitiven Defizite und emotionaler Störungen hinaus gehende Symptomatik vorliegen. Eben nicht nur wie im Exkl. \"In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03 beschrieben.\" Deshalb zusätzlich F06.x.


    Mir ist bewusst, daß wir uns mal wieder auf Textinterpretationsebene bewegen, aber ich denke, es ist sicher ein für viele gerontopsychiatrische Abteilungen relevantes Problem.


    Viele Grüße

    Eva Rahlke

    Hallo Herr Gohr,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Vielleicht noch ein paar Nebeninformationen und eine weitere Frage. Würden Sie die Demenz auch dann als HD nehmen, wenn bei dem Patient diese schon bekannt ist, und der Patient nur wegen der neu aufgetretetenen Halluzinose aufgenommen würde? Für mich sprach für die HD F06.x die Veranlassung des stationären Aufenthalts.

    Besten Dank und viele Grüße,

    E. Rah.