Beiträge von Mautner

    Hallo Kollegen,

    ich suche für allfällige Vorträge über Kodierung, DRGs etc passende Icons, ClipArts, evtl. auch kleine Animationen, mit denen man die Präsentation der hochinteressanten Kodierregeln und der Statistiken etwas auflockern kann. ;)

    Gibt es da gute Quellen?

    Vielen Dank im Voraus! :x

    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner

    Liebe Kollegen,

    vielen Dank! ich bin gerührt! -
    Es ist also doch noch nicht alle Hoffnung vergebens.

    Ich nehme alles zurück (nein-nein, die Belohnung natürlich nicht!)

    Und hoffe nun weiter auf die Lösung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner

    PS: Ich vermisse einen smilie namens freude oder wenigstens joy.

    Hallo Kollegen,

    zu Frau Kästners Frage:

    das ist leider ein Fehler im GWI-System, (da es kein im Sinne von Herrn Sommerhäuser oben charakterisiertes "gutes" KIS-System ist - i'm sorry to say).

    Die in GWI so eingegebenen Sekundärdiagnosen (mit * oder ! gekennzeichnet) werden bisher NICHT an den 3M-DRG-Benchmarking-Datensatz exportiert. Eine Fehlermeldung hierüber an GWI von mir ist in Bearbeitung.

    Eine Eingabe des Sterncodes als weitere Primärdiagnose ist aber nicht empfehlenswert, da dies nicht zulässig ist, und zu einem Fehler in der §301-Datenübertragung führt, da diese Diagnosen zwar von ORBIS in den §301-Satz und in den Benchmarkingsatz exportiert werden, aber eben beide Male ohne * oder !.
    !!
    :no:


    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner

    Hallo Kollegen,

    ich muß schon sagen, ich bin schwer enttäuscht!
    Nach zwei hoffnungsvollen Ansätzen dachte ich eigentlich, daß jemand über Weihnachten oder Silvester etwas Muße aufbringt und etwas nachdenkt, oder in seinen Aphorismen-Sammlungen nachschlägt. Aber seit dem 19.12. kein einziges Echo mehr! ;(

    Hat keiner mehr Zeit und Lust, auf etwas Anderes Geistreiches außer DRGs? Wo sind die Aufklärer?

    :drink:
    Oder lockt das Bierchen nicht?
    Soll ich lieber einen hohen CMI oder eine günstige baserate versprechen?
    Oder eine Flasche Champagner?
    Oder ist eine Belohnung für einen hier ehrenamtlich schreibenden MC überhaupt verpönt?


    So helft mir doch!

    Ratlos

    Mautner
    :(

    Hallo Kollegen,

    zu den Pionieren bei den Pathways in Europa dürfte das Projekt mipp in Aarau in der Schweiz gehören. Hier gibt es auch von Prof. Conen internistische Pathways, z.B. über Myokardinfarkt, NSTEMI, Coro mit PTCA und Stent, Pneumonie, Thrombose.
    Allerdings ist mipp ein kommerzielles Projekt, so daß man hier als Außenstehender nur wenig Konkretes erfährt.
    Adresse:

    http://www.mipp.ch

    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner

    Hallo Kollegen,

    dem vorigen Posting ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich habe den Fall aber zum Anlaß genommen, im SGB V nachzuschauen hinsichtlich Krankenhausaufnahme. Im § 39 steht:

    "...Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist..."

    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner

    :x

    Hallo Kollegen,

    mit Verlaub, ich bin anderer Meinung: :no:

    im genannten Fall ist es eben ein Unterschied, ob die KHK ausgeschlossen ist, oder die Angina pectoris.

    Wenn ich die KHK ausschließe ist die Angina pectoris im kardialen Sinn auch ausgeschlossen. Dies war aber im Beispiel nicht der Fall.

    Eine handfeste instabile AP, so dokumentiert, und behandelt, kann ohne Coro, um es zu wiederholen, nicht ausgeschlossen werden, da es eine klinische Diagnose ist, und dieser Fall liegt hier vor. Die angegebene Medikation ist ohne weiteres für die Therapie einer chronischen stabilen AP geeignet, die bei Aufnahme eben instabil gewesen sein kann. Dagegen ist medizinisch nichts einzuwenden und daher meine obige Argumentation.

    Die Wichtigkeit der Dokumentation ist natürlich richtig und klar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner
    :boom:

    Hallo Kollegen,
    zurück zum ursprünglichen Beispiel und zur ursprünglichen Frage, die noch nicht beantwortet ist.

    Das Beispiel war:
    Aufnahme einer 79-jährigen Patientin auf die intern. Intensivstation mit der Diagnose I20.0 (instabile Angina pectoris). Behandlung mit Heparin/Nitro iv, Labor und EKG-Kontrollen. Es erfolgt der Ausschluß eines Infarktes. An Vorerkrankungen ist lediglich ein Zn Schilddrüsen-OP mit Hormonsubstitution bekannt.
    Nach Ausschluß Infarkt erfolgt ein Belastungs-EKG und eine Echokardiographie. Es wird ein Hypertonus und eine Hypercholesterinämie diagnostiziert und eine Behandlung eingeleitet. Entlassung als vertebragener, extrakardialer Thoraxschmerz. Medikation: Asprin, Betablocker, ACE-Hemmer, Choletserinsenker.
    Nun die entscheidende Frage: darf die I20.0 HD oder nur ND sein, oder sogar gar nicht verschlüsselt werden, weil die Dokumentation eindeutig von einem extrakardialen Thoraxschmerz spricht ?

    Hierzu meine Meinung:
    Instabile AP ist eine klinische Diagnose, die allenfalls durch eine negative Coro auszuschließen ist, die im vorliegenden Fall nicht erfolgte. Also handelt sich nicht um eine Ausschlußdiagnose.
    Diagnostiziert wurde neben der Hypertonie ein extrakardialer Thoraxschmerz, was aber auch mit Aspirin und CSE-Hemmer behandelt wurde, also auch hier kein Ausschluß, sondern die der Verdachtsdiagnose zugrunde liegende Erkrankung KHK wird zumindest mitbehandelt. Also glaubt man (wohl mit Recht) auch nicht dem negativen Belastungs-EKG.
    Da die ursprüngliche Verdachtsdiagnose akut und dauerhaft behandelt wird, und nicht ausgeschlossen ist, und zur Aufnahme führte, ist das die Hauptdiagnose.
    Ausgeschlossen ist lediglich der Infarkt, der natürlich nicht kodiert wird.
    Ich hätte mich in der Dokumentation nicht auf den extrakardialen Thoraxschmerz festgelegt, da die epidemiologische Wahrscheinlichkeit für eine KHK im beschr. Fall hoch ist!

    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner
    Kardiologe :roll:

    Hallo,

    Vorstationäre Behandlung ohne folgende vollstationöre Behandlung wird vom DRG-System nicht erfaßt. Hierfür müssen, laut einer BWKG-Fortbildung, "Ausnahmepflegesätze" in den Budgetverhandlungen mit den Kassen vereinbart werden. Der Betrag ist dabei u.a. abhängig vom jew. Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 Nr.1 SGB V. Ähnlch ist es mit der "Erstuntersuchung". :bombe:

    Viele Grüße

    Mautner

    Hallo,

    gut gegeben! Aber leider noch nicht die Lösung. Der Urheber IHRES Zitats IST Lichtenberg. Das Interview hat er der Welt übrigens anläßlich seines zweihundersten Todestages gegeben! (Er lebte 1742-1799.)

    Der weiterführende Link bei der bei Ihnen angegebenen Quelle funktioniert (bei mir) leider nicht. :no:

    Also warte ich weiter.

    Mautner

    :O