Hallo Kollegen,
zurück zum ursprünglichen Beispiel und zur ursprünglichen Frage, die noch nicht beantwortet ist.
Das Beispiel war:
Aufnahme einer 79-jährigen Patientin auf die intern. Intensivstation mit der Diagnose I20.0 (instabile Angina pectoris). Behandlung mit Heparin/Nitro iv, Labor und EKG-Kontrollen. Es erfolgt der Ausschluß eines Infarktes. An Vorerkrankungen ist lediglich ein Zn Schilddrüsen-OP mit Hormonsubstitution bekannt.
Nach Ausschluß Infarkt erfolgt ein Belastungs-EKG und eine Echokardiographie. Es wird ein Hypertonus und eine Hypercholesterinämie diagnostiziert und eine Behandlung eingeleitet. Entlassung als vertebragener, extrakardialer Thoraxschmerz. Medikation: Asprin, Betablocker, ACE-Hemmer, Choletserinsenker.
Nun die entscheidende Frage: darf die I20.0 HD oder nur ND sein, oder sogar gar nicht verschlüsselt werden, weil die Dokumentation eindeutig von einem extrakardialen Thoraxschmerz spricht ?
Hierzu meine Meinung:
Instabile AP ist eine klinische Diagnose, die allenfalls durch eine negative Coro auszuschließen ist, die im vorliegenden Fall nicht erfolgte. Also handelt sich nicht um eine Ausschlußdiagnose.
Diagnostiziert wurde neben der Hypertonie ein extrakardialer Thoraxschmerz, was aber auch mit Aspirin und CSE-Hemmer behandelt wurde, also auch hier kein Ausschluß, sondern die der Verdachtsdiagnose zugrunde liegende Erkrankung KHK wird zumindest mitbehandelt. Also glaubt man (wohl mit Recht) auch nicht dem negativen Belastungs-EKG.
Da die ursprüngliche Verdachtsdiagnose akut und dauerhaft behandelt wird, und nicht ausgeschlossen ist, und zur Aufnahme führte, ist das die Hauptdiagnose.
Ausgeschlossen ist lediglich der Infarkt, der natürlich nicht kodiert wird.
Ich hätte mich in der Dokumentation nicht auf den extrakardialen Thoraxschmerz festgelegt, da die epidemiologische Wahrscheinlichkeit für eine KHK im beschr. Fall hoch ist!
Mit freundlichen Grüßen
Mautner
Kardiologe :roll: