Beiträge von Mautner

    Hallo,

    ein Zitat, das mir bei der täglichen Arbeit mit Kodierrichtlinien, Fallpauschalenverordnung etc. oft im Kopf herum geht, ist folgendes:

    "Die Vorschriften sind da, also sind die Vorschriften gut!"

    Leider weiß ich aber gar nicht, von dem dieser Spruch genau ist.
    Als ich ihn das erste mal hörte, hieß es, er sei von Lichtenberg. Mehrere Bände eigens erworbener Aphorismen (beinahe hätte ich geschrieben: Algorithmen!) sowie andere Zitatensammmlungen habe ich aber bereits erfolglos durchgesehen!

    Umso brennender interessiert mich aber der Urheber dieser tiefgründigen Weisheit!

    Wer weiß es?

    Ich spendiere (mindestens) ein kleines Bier!!

    :drink:

    Ansonsten:
    Merry Christmas and good case-Mix!

    Viele Grüße

    Mautner

    :bounce:

    Hallo Herr Scholz,

    Sie haben völlig recht mit der LogNormalverteilung.

    noch ein Zitat:

    "Näherungsweis folgen der LogNormalverteilung oft auch solche Merkmale, die nur ganzzahlige Werte annehmen können..."

    und hierfür ist ja wohl die Verweildauer ein gutes Beispiel.

    Ich verstehe nicht mehr ganz, wo Ihr noch verbleibendes Problem liegt.


    Viele Grüße

    von einem auch-alles-verstehen-wollenden

    Mautner :rolleyes:

    Hallo Forum,

    vielen Dank für die Antworten.

    Daß die Umsetzung nicht 1:1 geht und daß es schwierig ist, habe ich ja bereits auch gemerkt.

    Aber beim Stricken im stillen Kämmerlein dachte ich mir eben, daß es doch anderen ebenso gehen muß, und daß es da vielleicht schon Erfahrungen oder Kochrezepte gibt.

    Aber es muß wohl jeder doch sein eigenes Süppchen kochen, abhängig von seinen jeweiligen Zahlen. :roll:

    Also wieder mal: Lerne lachen :)) ohne zu weinen. ;(

    Grüße!

    Mautner

    Hallo Herr Scholz,

    zum geometrischen Mittel:

    "Das geometrische MIttel wird verwendet, wenn sich eine Variable in der Zeit in einem einigermaßen konstanten Verhältnis ändert. Das ist der Fall bei Wachstumserscheinungen mannigfaltiger Art.
    ...
    Das geometrische Mittel wird auch verwendet, wenn in einer Stichprobe einige wenige Elemente mit großen Werten weit ab von den übrigen auftreten."

    Lothar Sachs, Angewandte Statistik, 6. Aufl., 1984, S 70f.

    Viele Grüße


    Mautner

    :rotate:

    Hallo,

    weiß jemand, ob es eigentlich eine (vielleicht sogar halboffizielle) Liste gibt, wie sich die die bisherigen Fallpauschalen ins DRG-System übersetzen?

    Oder vielleicht gibts hierzu schon erste Erfahrungen aus den Pflegesatzverhandlungen bzw. besser gesagt Budgetverhandlungen der Früheinsteiger? :rolleyes:

    Eigene Versuche mit dem DRG-Grouper habe ich natürlich gemacht, aber das Problem müssten doch noch mehr Leute haben?!

    :look:

    Looking forward to your replies

    Mautner

    Hallo,

    die Kalkulation wurde von 3M im Auftrag des BMG durchgeführt,
    das Ergebnis der Kalkulation ist von verschiedenen Seiten kritisiert worden. Sie hierzu z.B. die angehängte Datei aus Münster.

    Zum Jahresende sind von 3M Hintergrundinformationen zur Kalkuation angekündigt.
    Die Kalkulationsbasis kann in diesem Bereich sicher nicht gut gewesen sein (Insgesamt(!) laut InEK "weit über hundert Häuser"(!)).
    Und vor allem: Auch mit der Einhaltung der Kodierrichtlinien bei den erstkalkulierenden Häusern kann es nicht zum besten bestellt sein. Siehe hierzu mein Beitrag zur instabilen Angina pectoris.

    Eine neue Kalkulationsrunde für das nächste Jahr ist vom InEK bereits angekündigt.

    Viele Grüße von

    Mautner

    Hallo,

    HD
    S02.3 Fraktur des Orbitabodens
    gibt zusammen mit
    5-766.3 Reposition einer Orbitabodenfraktur, offen , von außen
    die DRG

    I17Z Operationen am Gesichtsschädel. :rotate:

    Welche OPS nehmen Sie?
    Warum nicht die S02.3 als ICD?

    Viele Grüße von

    Mautner

    Hallo Kollegen,

    let's take it easy!

    Die ursprüngliche Frage war ja (siehe Beispiel!) ob man

    statt der KHK I25.11 als Hauptdiagnose

    den Diabetes bei Vorhandensein als Hauptdiagnose kodieren kann, und die KHK (nur) als Komplikation.
    Und zwar weil das die bessere DRG bringt.

    Und das ist aus all den oben genannten Gründen und meinem obigen Statement

    als Kardiologe

    nicht richtig.

    Und würde ich davon abgesehen, als MDK auch nicht akzeptieren.


    Viele Grüße

    Mautner

    Hallo Frau Zierold,

    KFPV § 2 Abs 2, Satz 2 lautet:
    "Dauerte die Behandlung im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24 Stunden, so gilt dies nicht als Verlegung..."

    die Übrigen Abschläge sind zu berücksichtigen, falls zutreffend.

    Die Z38.-muß Nebendiagnose sein, HD ist der Aufnahmegrund der Neugeborenen.

    :kr: :icd: :dance2:


    Freundliche Grüße
    schönen Feierabend

    Hallo Kollegen,

    der Diabetes ist nach gängiger Lehrmeinung lediglich Risikofaktor für die KHK, nicht etwa Ursache. Nur im letzteren Fall (oder mit spez Kodierregel als Ausnahme hiervon) wäre er als Hauptdiagnose zulässig.

    :O

    viele Grüße

    Hallo Kollegen,

    freilich ist ein Fehler in meiner Überlegung, nämlich der Kodierfehler, daß I20.0 nicht nach der I25.11 angegeben werden soll, sondern vorher. Fakt ist aber, daß dieser Fehler, also die Nichtbefolgung dieser Kodierregel, bei den derzeitigen Kostengewichten belohnt wird. Offensichtlich deswegen, weil dieser Fehler auch zumindest in nennenswerter Häufigkeit in den erstkalkulierenden Häusern vorkam.

    :rolleyes:

    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner