Beiträge von NuxVomica

    Hallo Forum,

    in den neuen "Strukturformularen" nach LOPS wird gefordert, diese für jede erbringende FACHABTEILUNG gesondert auszufüllen.

    Der Begriff ist nicht definiert. Was könnte damit gemeint sein?

    - Erwachsenenpsychiatrie / KiJu / Psychosomatik

    oder

    - Allgemeinpsychiatrie, Sucht, Gerontopsychiatrie, StäB usw.

    Vielen Dank & viele Grüße - NV

    Hallo,

    auf dem DGfM-Herbstsymposium zeigte Dr. Jacobs vom InEK Folien zur PA02C.

    Inhalt:

    Ab 2025 führt ein Qualifizierter Entzug in der Basis-PEPP PA02
    nur noch dann zur Höhergruppierung, wenn
    - Die Behandlungsdauer mehr als 14 Tagen beträgt und
    - Die Bedingungen des Kodes für den qualifizierten Entzug an
    mindestens der Hälfte der Tage erfüllt sind und
    - Der Fall über mindestens die Hälfte des Aufenthalts eine
    Therapiedichte von mehr als 2 TE / Woche aufweist oder
    - Eine Intensivbehandlung (ab 3 Merkmalen) vorliegt

    (Die zusätzliche Bedingung Intensivbehandlung ermöglicht für
    bestimmte aufwendige Fälle mit wenigen/ohne Therapieeinheiten
    weiterhin die Zuordnung zur PA02C)

    Hier wird von 2TE / Woche gesprochen. Vermutlich trifft das auf die o.g. Funktion zu. Das habe ich wohl zu streng verstanden...

    Viele Grüße - NV

    Hallo,

    ohne Gewähr: die Funktion ist erfüllt, wenn bei einem Aufenthalt über mehr als 7 Tage an mehr als der Hälfte der Behandlungstage eine bestimmte Menge von TE erbracht werden (z.B. 2 TE Einzel Arzt oder 2 TE Einzel Psych oder entspr. Anzahl TE für Gruppentherapie ärztl. oder psycholog.....)

    Viele Grüße - NV

    Hallo Forum,

    eine PKV teilt uns mit, die "Kodierempfehlungen" des BfArM zu Covid19 seien nicht bindend sondern eben nur Empfehlungen.

    Wie soll man da argumentieren? Hat das BfArM zu höflich formuliert und sollte es "Kodiervorschriften" nennen?

    Oder versteht es sich von selbst, dass diese Kodierempfehlungen verbindlich sind? Nur an einzelnen Stellen finden sich Formulierungen wie "..ist anzuwenden" o.ä.

    Vielen Dank & viele Grüße - NV

    Hallo,

    hier wirkt sich eine der vielen Ungereimtheiten des PEPP-Systems zufällig mal positiv für das Haus aus.

    Daran ist aus meiner Sicht auch nichts zu deuteln: die Kodiervorgaben sind eindeutig, der Grouper ist zertifiziert und es kommt heraus was herauskommt.

    Der MD kann hier keine Begründung oder Argumentation fordern. Sie haben sich regelkonform verhalten, das braucht keine Rechtfertigung. Falls der MD eine Vorgabe oder Regelung benennen kann, die seine Sichtweise unterstützt wäre das für das Forum sicher von Interesse.

    Viele Grüße - NV

    Hallo und vielen Dank für die Übersicht.

    Meine Frage ist: müssen rein psychiatrische Fachkrankenhäuser (ohne DRG-Bereich und ohne DRG-Ärzte oder -Ärztinnen) die Datenlieferung nach Abs. 7 liefern oder nicht?

    Mir wurde von Kollegen eine Auskunft des InEK weitergeleitet, dass rein psychiatrische Fachkrankenhäuser (ohne DRG-Bereich und ohne DRG-Ärzte oder -Ärztinnen) die Datenlieferung nach Abs. 7 _nicht_ liefern müssen (vollständig nicht liefern müssen und nicht nur die Arzt-Dateien nicht liefern müssen).

    Viele Grüße - NV