Hallo,
vielen Dank für die Quellenangaben!
Konkrete Kodiervorgaben scheint es tatsächlich (bisher) nicht zu geben.
Viele Grüße - NV
Hallo,
vielen Dank für die Quellenangaben!
Konkrete Kodiervorgaben scheint es tatsächlich (bisher) nicht zu geben.
Viele Grüße - NV
Hallo nochmal,
trotz des DVPMG bzw. §301 SGB V stelle ich mir die Frage, wo die Verpflichtung zur Kodierung der seltenen Erkrankungen festgelegt ist . Da wird ja nur die Möglichkeit geschaffen, dass das BMG das BfArM beauftragen kann.
Hat es das getan? Was wurde daraus? Ist das rechtsverbindlich?
Es ist ja unbestritten sinnvoll, diese Erkrankungen zu erfassen, aber es verursacht Aufwand und Kosten und dazu muss eine klare Vorgabe vorliegen.
Laut KG MV werden die sE nur kodiert, wenn sie die Nebendiagnosekriterien erfüllen (z.B. Aufwand). und wenn klinisch ausreichend genaue Angaben dazu vorliegen. Kann man das so übernehmen?
Viele Grüße - NV
Hallo,
wir würden z.B. so kodieren:
G30.1+ F00.1*
G30.1+ U.63.1!
G30.1+ U.63.5!
Viele Grüße - NV
Hallo nochmal,
ich finde es einigermaßen lachhaft, dass weder das RKI noch sonst jemand klarstellen kann, was ein "labordiagnostischer Nachweis" bzw. ein "Labortest" ist.
vgl. Kodierempfehlung-COVID-19.pdf
Ist ein Antigen-Schnelltest (Teststäbchen in die Nase, Testflüssigkeit, Teststreifen zum Ablesen) ein labordiagnostischer Nachweis?
Unterscheidet sich das, je nachdem, ob es ein Selbsttest ist oder ob eine geschulte Pflegekraft den Test durchführt?
Wir haben darüber aktuell Stress mit einer Kasse.
Viele Grüße - NV
Hallo,
bei manchen Codes steht es explizit (z.B. 9-701) dabei:
"Die Fallbesprechung kann unter Zuhilfenahme von Telekommunikation erfolgen"
Wenn es nicht da steht ist es (nach Lesart des MD) vermutlich verboten.
Viele Grüße - NV
Hallo Herr Horndasch,
perfekt, vielen Dank.
Grüße - NV
Hallo zusammen,
unser KIS Anbieter möchte uns eine weitere Lizenz verkaufen zur Kodierung mittels Orpha-Kennummern (verpflichtend ab 1.4.23).
Als Psych. Krankenhaus haben wir es eigentlich nie mit kodierrelevanten seltenen Erkrankungen zu tun.
Ich wäre dankbar für eine Info, ob die zusätzliche Kodierung wirklich verpflichtend auch für die Psychiatrie ist.
Ist das irgendwo verankert?
Vielen Dank + viele Grüße - NV
Hallo,
danke.
Jetzt sind auch die Tabellen beim InEK veröffentlicht. Klar, gilt für alle.
Viele Grüße - NV
Hallo zusammen,
gerade kam die Mail vom InEK mit den NUBs für 2023.
Für OKEDI wurde eine 2 vergeben.
Ist das allgemein so?
Viele Grüße - NV
Hallo,
aus meiner Sicht ist das ein Graubereich. Eigentlich sind es Verbringungen, die beschrieben sind.
Die somatische Leistung müsste in den psych. Fall einkodiert werden. Hier bringt sie aber nichts.
Wir (psych. Fachkrankenhaus) haben mit einigen KK die Absprache, dass im Rahmen von Verbringungen erbrachte somatische Leistungen vom somatischen Haus separat abgerechnet werden können.
Andere KK akzeptieren das nicht und wir müssen dem somatische Haus die Leistung bezahlen und bei uns kodieren.
Das könnte sinngemäß auch für Verbringungen im eigenen Haus gelten.
Viele Grüße - NV
Hallo,
ich denke schon, dass ein Einzelgespräch als TE erfasst werden kann, egal ob das als Visite oder als sonstwas deklariert wird.
Es ist ja eine therapeutische Interaktion zwischen Ärztin und Pat.
Aber es gibt den Zeitfaktor: mind. 25 Minuten muss das Gespräch dauern.
Viele Grüße - NV