Hallo,
werden beide Pat. von einer Betreuungsperson "1:1" betreut? Dann wäre OPS 9-640 nicht erfüllt.
Ansonsten würde ich Ihrer Ärztin zustimmen.
Viele Grüße - NV
Hallo,
werden beide Pat. von einer Betreuungsperson "1:1" betreut? Dann wäre OPS 9-640 nicht erfüllt.
Ansonsten würde ich Ihrer Ärztin zustimmen.
Viele Grüße - NV
Hallo zusammen,
lässt sich herausfinden, für welche Fälle die Regelung ab 1.1.2023 gilt?
- Aufnahme ab 1.1.2023
- Prüfanfrage ab 1.1.2023
- Versanddatum ab 1.1.2023
Viele Grüße - NV
Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Die KK hat gar nicht argumentiert und auch keine Belegstellen genannt. Die Info war einfach, dass ihr Abrechnungssystem "es nicht nimmt", wenn die FA-HD nicht mit der Entl-HD übereinstimmt. Darüber gab es nichts zu diskutieren.
Viele Grüße - NV
Hallo,
die Entl-HD war in keiner FAB als HD gesetzt.
Sie wurde am Ende nach den DKR gesetzt, die FAB-HD wurde von einem wohlmeinenden aber ahnungslosen Stationsarzt gesetzt.
Die Entl-HD war allerdings bei den FAB als ND vorhanden.
Viele Grüße - NV
Hallo liebe Foristen/innen,
wir liegen in Diskussion mit einer Kasse, die behauptet, die Entlassungshauptdiagnose müssen zwingend auch als Fachabteilungs-(Entlassungs) Hauptdiagnose angegeben werden.
Wir sind nicht dieser Meinung sondern sehen die nach den DKR kodierten Entlassungsdiagnosen als eigenständig und unabhängig von den Fachabteilungsdiagnosen (manchmal aus mehreren Fachabteilungen) an.
Leider finde ich im §301 oder anderswo keine Regelung dafür. Gibt es zu dem Thema evtl. eine Vorgabe?
Wie sehen Sie das?
Vielen Dank & viele Grüße - NV
Hallo zusammen,
gibt es Häuser, die für Okedi (Risperidon-Depot) einen NUB-Antrag stellen werden?
Gibt es evtl. bereits vorformulierte Anträge (z.B. vom Hersteller)?
Viele Grüße - NV
Hallo,
vielen Dank dass Sie uns diese schönen Fundstücke vorenthalten haben
Viele Grüße - NV
Hallo,
bei uns verlangt der MD bei Kodierung von "schädlichem Gebrauch" den Nachweis und die Dokumentation von tatsächlich entstandenen Schäden. Manchmal schwierig...
Nach meiner Überzeugung (nicht rechtsverbindlich) sind für die Kodierung nur ICD, OPS und DKR maßgeblich.
Alle weiteren Quellen und Fundstellen sind beliebig austauschbar. Sie werden halt vom MD instrumentalisiert, wie es gerade passt.
Viele Grüße - NV
Hallo,
wir haben uns für Variante 1 entschieden. (F05.1 / G30.1+ F.001*)
Viele Grüße - NV
Hallo,
falls es sich um Psychiatrie / PSM handelt könnte §301 / Abs. 1.4.10 / "Externe Aufenthalte mit Abwesenheiten über Mitternacht (BPflV) bei Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen"
einschlägig sein.
Viele Grüße - NV
Hallo 2020,
danke für den Hinweis!
Viele Grüße - NV