Hallo Herr Blaschke,
vielen Dank für die Hinweise.
Wir rechnen nach BPflV ab (Psychiatrie).
Inzwischen habe ich folgendes ausgetüftelt:
Zuerst wird die "Bruttoverweildauer" aus FALL ermittelt:
Für vollstationäre Fälle wird die Zahl der Tage zwischen Aufnahme- und Entlassungstag berechnet. Falls 0 herauskommt, wird stattdessen 1 gesetzt (für den Fall, dass Aufnahmetag=Entlassungstag).
Für teilstationäre Fälle wird zur Differenz zwischen Aufnahme- und Entlassungstag immer 1 hinzugerechnet (der E-Tag zählt als Berechnungstag mit).
Dann wird die Zahl der "Tage-ohne-Berechnung-Behandlung" bei Entgeltart "0000...." abgezogen.
Fertig.
Die "Beurlaubungstage-PSY" sind nur nachrichtlich zu verstehen. Zumindest bei unserem KIS (Agfa-Orbis) sind sie in den "Tagen ohne Berechnung" enthalten.
(MDK-Kürzungen werden bei uns als "Urlaub" erfasst).
Leider befüllt unser KIS die Felder "Abrechnung von" und "Abrechnung bis" nicht für die Entgeltart "0000....".
Diese können also nicht zur Verweildauerermittlung bzw. zur Ermittlung der Berechnungstage genutzt werden.
Beste Grüße - NV