Beiträge von NuxVomica

    Hallo zusammen,

    es kommt immer wieder zu Fehlgutachten (damit meine ich nicht, strittige oder auslegungsfähige Sachverhalte, sondern klare Fehler, z.B. Nichtbeachtung eines Dokuments, das übersandt wurde, Rechenfehler, Unkenntnis von OPS-Vorgaben u.ä.).

    Das wirkt sich auf die Prüfquote aus, selbst wenn die KK dem KH zustimmt und den strittigen Betrag zahlt.

    Nach derzeitiger Rechtslage ist das "negative" Gutachten trotzdem nicht mehr zu korrigieren,

    Wäre es nicht höchste Zeit, dass z.B. die DKG hier mal juristisch prüfen lässt, ob eine solche Regelung zulässig ist?

    Vielleicht gibt es dazu ja auch schon Erkenntnisse?

    Es mag ja politisch gewollt sein, dem kriminellen Abrechnungsverhalten der KH einen Riegel vorzuschieben [Ironiemodus aus].

    Aber mit solchen Mitteln???

    Viele Grüße - NV

    Hallo,

    hier wäre die Begründung des MD (falls vorhanden) interessant.

    Ich sehe es so, dass zunächst jeder Fall für sich kodiert und gruppiert wird, danach wird (ggf.) die Fallzusammenfassung durchgeführt.

    Dabei ist es möglich, dass Sachverhalte aus einem Teilfall für den Gesamtfall wirksam werden, z.B. Eltern-Kind-Behandlung, Qual. Entzug, erhöhter Betreuungsaufwand, aber auch Nebendiagnosen.

    Dass im ersten Fall keine Kodierung des Barthel-Index erfolgte kann aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass er auch im zweiten Fall nicht anerkannt wird.

    Viele Grüße - NV

    Hallo chambre,

    grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie ein "NUB" verhandeln müssen, bevor eine Erstattung in Frage kommt.

    Zuvor muss es beantragt werden.

    Falls Sie für 2022 keinen Antrag gestellt haben müssen Sie bis zum nächsten Jahr warten.

    Viele Grüße - NV

    Nachtrag: die Angaben in der §21-Datei PFLEPERSONAL sind wegen diverser Unschärfen und Definitionsunterschieden nicht in Einklang mit den PPP-RL-Zahlen zu bringen.

    Muss man sich nun Sorgen machen, dass die Zahlen vom InEK an die Kassen gehen und uns bei der nächsten Budgetrunde vorgehalten werden?

    Viele Grüße - NV

    Hallo Frau Zierold,

    vielen Dank!

    Wir haben schon geliefert und Fehlermeldungen erhalten. Die Datensatzbeschreibung liegt uns vor.

    Nach unserem Verständnis gibt es darin aber Fehler bzw. Lücken.

    Die Rückmeldungen der InEK-Hotline sind leider auch nicht hilfreich und bestehen überwiegend aus Textbausteinen.

    Ja, Tageskliniken müssen angegeben werden, aber sie sind nicht bettenführend.

    Viele Grüße - NV