Beiträge von NuxVomica

    Guten Morgen,

    MiChu: danke für den link.

    Da kommt mir gleich wieder die Galle hoch!

    "...mittlerweile fast jeder vierte Deutsche operiert..." - was soll das heißen? Wird jeder 4. Deutsche einmal pro Jahr operiert oder in seinem ganzen Leben einmal oder sonstwas?

    "...18,3 Millionen Klinikbehandlungen gebe es in Deutschland pro Jahr..." - das mag stimmen, aber ist Klinikbehandlung = Operation? Was ist mit so unbedeutenden Randdisziplinen wie Innere oder Neurologie, wo fast nie operiert wird?

    "...Je stärker Kliniken aufgrund von Überkapazitäten unter wirtschaftlichem Druck stehen..." - natürlich die Überkapazitäten. Liegt es auch an den Überkapazitäten, dass Patienten ewig auf Termine oder OPs warten müssen, dass die Flure mit Betten vollgestellt sind und Intensiv- und Beatmungsplätze fehlen?

    "...„Patienten in Deutschland können sich nicht mehr sicher sein, dass sie ausschließlich aus medizinischen Gründen behandelt werden..." - Das ist der Gipfel! Generalisiert und undifferenziert wird mit Ängsten gespielt. Es sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass AOK-Versicherte sich nicht sicher sein können, überhaupt eine adäquate medizinische Versorgung zu erhalten, selbst wenn sie indiziert ist. Die MDK-Schere im Kopf der Kliniker sorgt schon dafür. Und falls die mal nicht funktioniert wird einfach die Leistung hinterher nicht bezahlt - das nächste Mal denkt man dann dran.

    Unbestreitbar gibt es Kliniken und Ärzte, die das System ausnutzen und nicht indizierte OPs durchführen. Trotzdem macht es mich wütend, wie man in so eine kurze Stellungnahme soviel Halb- und Unwahrheit verpacken kann und im Rundumschlag (mal wieder) den ganzen Krankenhausbereich diffamieren kann! Liebe (zahnlose) DKG: vielleicht mal prüfen, ob hier rechtlich vorgegangen werden sollte? Ach nein, Verzeihung. Ich wollte niemanden beim Büroschlaf stören und das schon immer gute Einvernehmen mit den Mächtigen im Gesundheitssystem ist ja auch viel wichtiger...

    Beste Grüße - NV

    Hallo,

    der hausindividuelle BEW wird verhandelt auf Basis des bisherigen Budgets geteilt durch die Summe der BWR ("Daymix"?). Hier liegt ein großer Unsicherheitsfaktor, denn bei der überwiegend noch eher lauen Kodierqualität in psychiatrischen Einrichtungen ist die Einschätzung des tatsächlich erreichbaren "Daymix" schwierig.
    Falls nur 80% des tatsächlichen Leistungsvolumens durch die Kodierung darstellbar wären, läge der verhandelte BEW viel zu hoch. Dem werden die Kassen entgegenwirken und einen niedrigeren durchsetzen, z.B. mit dem Hinweis auf zu erwartende Verbesserungen bei der Kodierung.

    Mehrere nachteilige Effekte sind denkbar: bei unterjährig mangelhafter Kodierung werden die Fälle zu billig abgerechnet. Den fehlende Entgeltanteil gibts aber erst beim Erlösausgleich. Es drohen Liquiditätsengpässe.
    Außerdem sind Mehrerlöse durch verbesserte Kodierung vollständig auszugleichen. Steigt das durch die Kodierung darstellbare Leistungsvolumen an, werden die Kassen dies zu 100% auf verbesserte Kodierung zurückführen. Es wird sehr schwierig für ein Krankenhaus werden, eine möglicherweise zugleich vorhandene tatsächliche Zunahme der Behandlungsintensität nachzuweisen.

    Deshalb gilt für mich die Faustregel: dokumentations- und kodiertechnisch super aufgestellte Häuser dürfen optieren, Häuser mit deutlichem Verbesserungspotential in diesen Bereichen sollten es eher nicht.

    Beste Grüße - NV

    Hallo,

    danke für die Behebung meiner Verständnisprobleme!

    Wenn ein Fall schon im Vorjahr aufgenommen wurde und am 30.12. entlassen wird und am 2.1. wieder aufgenommen wird:
    _keine FZF, da ja schon mehr als 120 Tage stationär_

    Da nach § 2 Abs. 1 Satz 2 kein Kodierungskriterium (Strukturkategorie) gilt, ist somit jeder Fall, der über den Jahreswechsel nach 21 Tagen wieder aufgenommen wird, zusammenzuführen. Da dies _bereits bei Aufnahme_ klar sein sollte, ist dieser Fall dann auch mit den Kodes aus dem Vorjahr zu kodieren.

    Beste Grüße - NV

    Hallo Hr. Schaffert,

    ich würde das so verstehen:

    Wenn Sie einen Fall am 30.12. entlassen und am 2.1. wieder aufnehmen müssen Sie ihn zusammenfassen.
    Wenn ein Fall schon das ganze Jahr im Haus ist (Aufnahme im Vorjahr), wird er am 31.12. virtuell entlassen und am 1.1. virtuell wieder aufgenommen. Dann keine FZF.

    Wenn ein Fall schon im Vorjahr aufgenommen wurde und am 30.12. entlassen wird und am 2.1. wieder aufgenommen wird: FZF (der zusammengefasste Fall überschreitet dann aber auch zwei Jahreswechsel). Dieser Fall würde dann vermutlich nicht wieder virtuell am 31.12. getrennt werden. Quelle: GMV (gesunder Menschenverstand) ... aber gilt der bei PEPP?

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    einige Regelungen zur FZF über den Jahreswechsel sind mir unklar. Aus gutem Grund wurde dieser im DRG-System ausgeschlossen, aber PEPP macht´s möglich... ;(

    1. Falls es zu einer FZF von Fällen aus verschiedenen Jahren kommt, muss eine Neueinstufung mit den Daten aller zusammenzuführenden Aufenthalte erfolgen - vgl. §2(3) PEPPV 2013.
    Was geschieht mit den ICD- und OPS-Codes? Müssen diese auf das Jahr mit der ersten Aufnahme umkodiert werden?
    Erfolgt die Gruppierung nach dem Jahr der ersten Aufnahme? Bräuchte man dazu einen umgekehrten Übergangsgrouper, der z.B. Daten aus 2014 nach 2013 gruppiert?

    2. Bei "Langzeitüberliegern" wird der Fall am zweiten Jahreswechsel virtuell beendet und abgerechnet - vgl. §4.
    Beginnt dann am folgenden 1. Januar ein neuer Fall wieder mit Tag 1 (=höhere BWR)?

    Vielleicht stehe ich aber auch nur auf der Leitung...

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    beim ersten Überfliegen zeigt sich, dass die Ersatzvornahme nicht exakt dem Ref.Entwurf entspricht.

    In der PEPPV ist von "Fallzusammenfassung" (nicht mehr von "Fallzusammenführung") die Rede.
    Neu ist §1 (9) mit einer Regelung zur Abschlagszahlung.
    Neu ist unter §2 (1) die Regelung, wonach das Kriterium "SK" bei der Fallzusammenfassung nicht gilt, wenn es sich um Fälle aus unterschiedlichen Jahren handelt.
    Neu ist unter §4 die Ergänzung, dass der 31. Dezember ebenfalls ein Berechnungstag ist.

    Im PEPP-Katalog wurde bei PK04A, PK04B, PK10Z, PK14Z, PP00Z, PP04B, PP10A und PP10B an den BWR herumgeschraubt.

    Beste Grüße - NV

    Hallo droege,

    moralisch würde ich sagen: ja, denn Sie hatten ja den ganzen Aufwand bei der Vorbereitung des Falles

    Juristisch würde ich sagen: nein, denn §275 (1) c sagt:
    "Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zu entrichten."

    Daraus würde ich schlußfolgern, dass es ohne Prüfung auch keine Aufwandspauschale gibt.

    Beste Grüße - NV

    Hallo Herr Neubecker,

    im OPS steht auch noch:
    "Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z. B. wegen Entlassung)
    können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden, sofern die Behandlung in
    diesem Zeitraum dem dominierenden Behandlungskonzept des stationären Aufenthaltes im
    Sinne der Komplexkodes entspricht"

    Vermutlich aus Gründen der Einheitlichkeit wurde 1/12 als Minimalwert gewählt. Soweit es richtig zusammenkriege, wären es (bei anteiliger Erbringung an weniger als 7 Tagen)
    eigentlich 3/7, das sieht aber ziemlich "krumm" aus.
    Ausserdem gibt es ja auch noch Gruppentherapien mit anteiligen TEs, da wirds dann leicht unübersichtlich und mathematisch multidimensional...

    Beste Grüße - NV