Beiträge von NuxVomica

    Hallo zusammen,

    ich finde, es geht deutlich zu weit, wenn die Dokumentation der Teambesprechung mit Namen der Teilnehmer und Unterschriften gefordert wird.
    Wenn diese Dokumente verschickt werden, stellt sich u.a. die Frage, ob damit gegen arbeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Vorschriften verstossen wird.
    Klar ist, dass derartige Daten nicht zu den Sozialdaten gehört, die der MDK zur Fallprüfung anfordern darf.

    Privatmeinung --> Hier wird wieder mal versucht, durch Forderung einer übergenauen und superdetaillierten Dokumentation das KH in eine Bringschuld zu argumentieren, die es entweder aufwendig erfüllt oder bei Nichterfüllung die Anerkennung der eigentlichen Leistung (die ja erbracht wird) gefährdet. <-- Privatmeinung Ende

    Beste Grüße - NV

    Hallo MDK.Opfer,

    "Geben die Herren dafür denn auch eine Quelle (idealerweise ein Urteil) an?"

    Es wird verwiesen auf Az. B3 KR 12 /06R (BSG, 28.2.2007), wo die Krankenkasse als Herrin des Begutachtungsverfahrens bezeichnet wird, die ausschliesslich die Fragestellung der Fallprüfung definieren und den Begutachtungsauftrag dementsprechend erweitern, einschränken und zurücknehmen könne.

    Daneben wird hingewiesen auf §275 Abs.1c SGB-V ("6-Wochen-Frist"), wonach eine Änderung des Prüfauftrages nach Ablauf der Ausschlussfrist für die Krankenkasse nicht mehr möglich sei (und auch nicht durch den MDK).

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    da gibt es unterschiedliche Ansichten!

    Mohr und Wermter ("Professionelles Zahlungsmanagement im Krankenhaus", 2009) weisen darauf hin, dass der MDK an den Prüfauftrage gebunden sei.
    Eine Ausweitung oder Abänderung des Prüfauftrages durch den MDK sei unzulässig.
    U.a. wird darauf verwiesen, dass die Krankenkasse zu jedem Zeitpunkt die Herrin des Prüfverfahrens sei und damit nur sie den Prüfauftrag ändern oder erweitern könne.
    Dies gilt allerdings nur innerhalb der "6-Wochen-Frist".

    Hier greift auch ein weiterer Hinweis der Autoren: wenn der MDK eigenmächtig den Prüfautrag ändert, besteht die Gefahr, dass er noch nach Ablauf der Ausschlussfrist zusätzliche Unterlagen anfordert. Eine Herausgabe von Informationen durch das Krankenhaus wäre in diesem Fall datenschutzrechtlich nicht gedeckt.

    Mehr oder weniger deutlich empfehlen die Autoren den Krankenkassen, die Prüfaufträge möglichst umfassend zu formulieren um diesem Dilemma zu entgehen.

    Beste Grüße - NV

    ...und wie bestellt erscheint in der "WELT online" (siehe Neuigkeiten) ein Jubelartikel, der die Segnungen der Krankenhausprivatisierung lobpreist.

    Wenn es darin u.a. heisst: "Natürlich erwarten die Fresenius-Aktionäre eine Dividende, doch die Effizienzsteigerungen in vielen privatisierten Kliniken zeigen, dass Gewinne und Gesundheit kein Widerspruch sein müssen" dann frage ich mich, ob sich hinter den "Effizienzsteigerungen" nicht vielleicht Personalabbau, erhöhter Zeitdruck, schlechtere Bezahlung und ökonomische Reglementierung der medizinischen Prozesse verbergen. Und das nutzt sicherlich dem Gewinn, ob es aber auch der Gesundheit (bei Patienten und Beschäftigten) nutzt kann bezweifelt werden.

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    auf die Frage ans DIMDI:

    "Wie sind die im OPS 2012 am Anfang des Kapitels 9-60 aufgeführten Listen der 'angewandten Verfahren' für die Berufsgruppen zu verstehen?

    Sollen die aufgelisteten Leistungen nur von der zugeordneten Berufsgruppe kodiert werden (z.B. Richtergespräche nur von Arzt / Psychologe oder Entspannungsverfahren nur von Pflege / Spezialtherapeuten)?

    Oder kann der Zusatz '...oder im Aufwand vergleichbare Verfahren' so verstanden werden, dass alle Leistungen (soweit der Erbringer dafür qualifiziert ist) von allen Berufsgruppen kodiert werden sollen?"

    antwortet das Klassi-Team:

    "Die Leistungen sollten von den Berufsgruppen erbracht werden, bei denen sie angegeben sind."

    Also - eine klare Aussage! Bzw. wie wäre das "sollten" zu verstehen? ?(

    Beste Grüße
    NV

    Hallo Herr Katterbach,

    ich wage mal eine Vermutung (ohne PPV-Experte zu sein): nein.

    Indizien:

    - in "Psychiatrie- Personalverordnung" 6. Auflage von Kunze, Kaltenbach, Kupfer findet sich nirgends ein Hinweis auf vor- oder nachstationäre Behandlung. Die Begriffe kommen nichtmal im Stichwortverzeichnis vor.

    - die PPV sieht für jedes Teilgebiet einen eigenen Behandlungsbereich für "teilstationär" vor (A6, S6, G6). Dafür sind Minutenwerte festgelegt. Für vor- / nachstationär gibt es keinen Behandlungsbereich und auch keine definierten Minutenwerte. Es ist sicherlich nicht so gedacht, dass für eine vorstationäre Behandlung z.B. A1 angegeben wird und damit die Minutenwerte für einen vollstationären Tag in A1 übernommen werden.

    Beste Grüße - NV

    Moin


    ICPM = international classification of procedures in medicine

    Auch als OPS bezeichnet ;):D

    Hallo papiertiger_2,

    das war schon klar....aber seit ca. 10 Jahren heißt das doch nicht mehr so, oder?
    Der Untertitel des OPS könnte bestenfalls noch mit "IKPM" abgekürzt werden...
    (Auch viele Softwarehersteller haben das noch nicht mitgekriegt).

    Für mich zeigt die Verwendung von "ICPM" einfach an, dass hier jemand wenig Ahnung vom System hat und sich auch nicht großartig darum schert 8)

    Beste Grüße - NV

    Hallo Herr Gohr,

    das verwirrt mich: laut OPS dürfen doch alle Berufsgruppen Gespräche mit Betreuern erfassen, oder?

    Merkwürdigerweise dürfen aber nur Ärzte oder Psychologen ein Gespräch mit einem Richter erfassen, Sozialarbeiter nicht.
    Angehörigengruppen dürfen ebenfalls nur von Ärzten oder Psychologen erfasst werden, von den anderen Berufsgruppen aber nicht.
    Logopädie kann nicht vom Arzt erfasst werden, Bewegungstherapie nicht von Psychologen.
    Kann das so strikt gemeint sein?

    Ich denke nicht, dass jeder alles machen (bzw. erfassen) kann. Es gibt aber nach meiner Einschätzung eine Reihe von Tätigkeiten, die von mehreren Berufsgruppen gemacht und erfasst werden können, weil keine spezifische Qualifikation dafür nötig ist (Richter-Lizenz, Gruppenführerschein Klasse 5 für Angehörigengruppen etc. :D )

    Eine Anfrage ans DIMDI wäre spannend. Ich habe leider keine Ahnung, wie man das richtig macht (und nicht nur Textbausteine zurückbekommt).

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, es entsteht kein Nachteil für das Forum oder den Admin, wenn hier über das Papier diskutiert wird...?

    Nach den Quoten der "Änderungen zugunsten der Kasse" (um die 50%) zu urteilen, wird auch hier wieder der beliebte "Erstgutachten-Trick" angewandt.
    Darauf wird an keiner Stelle hingewiesen. Das disqualifiziert die gesamte Auswertung. Schade, dass anscheinend die Krankenkassen selbst nicht merken, wie sie vom MDK hinters Licht geführt werden.

    Und was ist ein "ICPM"???

    Beste Grüße - NV