Beiträge von NuxVomica

    Hallo tomkue,

    da gibt es sicherlich etwas Spielraum, was ich auch ganz gut finde. Letztlich liegt es in der Entscheidung des Behandlungsteams, wo ein Patient einzustufen ist.

    Eine Morddrohung ist meiner Ansicht nach schon eine sehr manifeste Fremdgefährdung, während ein RR von 140/90 und eine Frequenz von 100 nicht in jedem Fall eine vitale Gefährung darstellt (im Einzelfall vielleicht schon)!

    Aber das ist meine private Einschätzung - sicher gibt es andere Ansichten.

    Schöne Grüße - NV

    Guten Morgen,

    und vielen Dank für Ihre Stellungnahmen. Ich stehe ebenfalls auf dem Standpunkt (nach langjähriger Erfahrung mit den somatischen DRGs), dass Kodierfachkräfte erforderlich und segensreich sind. Zumindest was die Entlastung der primären Leistungserbringer von Dokumentations- und Kodieraufgaben angeht und auch die Entlastung des MedCo von immer wiederkehrenden Schulungsaufgaben.

    Aber kann man davon ausgehen, dass sie auch erlöswirksam werden? DRG-Häuser mit Kodierkräften haben schnell festgestellt, dass eine Kodierkraft ein Mehrfaches ihres Gehalts \"herausholt\".
    Wenn aber, wie Hr. Schaffert vermutet, die exakte Kodierung der Prozeduren und Diagnosen, keinen (großen) Einfluss auf den Erlös haben wird, womit soll man dann gegenüber der Obrigkeit argumentieren? Nur zur Erfüllung der DKR-Psych wird man wohl nicht bereit sein, hier Stellen zu schaffen.

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    als MedCo-Umsteiger vom DRG-Haus in eine Psychiatrie werde ich mit Fragen konfrontiert, ob man denn wirklich auch in der Psychiatrie sämtliche Prozeduren und Diagnosen verschlüsseln muss oder ob nicht die \"Komplexcodes\" und die \"Pseudo-OPS-Codes\" erstmal reichen.

    Natürlich sehen die DKR-Psych die vollständige Kodierung vor, aber Anspruch und Realität weichen ja gelegentlich etwas voneinander ab. Der Umstellungsprozess bezügl. der Komplexcodes fordert schon jede Menge Kraft und Zeit. Nun auch noch zu fordern, dass sämtliche übrigen OPS-Codes (und Nebendiagnosen) ebenso anzugeben und zu kodieren sind, fällt mir angesichts der allgmeinen Überforderung nicht leicht.

    Meine Fragen:

    - wie wird das aktuell in anderen Häusern gehandhabt: nur Erfassung der Komplexcodes und Pseudo-OPS oder Vollkodierung ICD / OPS?

    - braucht man in der Psychiatrie eine Kodiersoftware oder reicht für \"die paar Ziffern\" auch der alphabetische Katalog?

    - braucht man (perspektivisch) in der Psychiatrie Kodierfachkräfte?

    - wie realistisch ist meine Einschätzung, dass im fertigen Psych-Entgeltsystem analog zum \"somatischen\" DRG-System die komplette Kodierung von Diagnosen und Prozeduren eine wesentliche Rolle bei der Entgeltfindung spielen wird (und nicht nur die Komplexcodes in Kombination mit einer irgendwie gearteten täglichen Schweregradeinstufung)?

    Ich bin gespannt auf Ihre Statements..

    Beste Grüße - NV

    Hallo Uni-Sei,

    vielleicht haben Sie in Ihrem Landevertrag einen entsprechenden Passus (wie z.B. in Ba-Wü), der Einwendungen seitens der Krankenkasse nur innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungszugang zulässt.
    §275 SGB V fordert eine zeitnahe Durchführung der MDK-Prüfung. Dies schliesst den Abschluss der Prüfung mit ein. Als zeitnah wird von Juristen meist auch ein Zeitraum von 6 Monaten genannt.

    Ich glaube schon, dass die KK als alleiniger Auftraggeber des MDK (und als alleiniger Zahler) die Auswirkungen von Fehlern des MDK zu tragen hat.
    Sie haben als KH ja nicht den geringsten Einfluss auf den Gang des Verfahrens und haben Ihre Pflichten erfüllt (Unterlagenversand).

    Also würde ich der KK gegenüber gelassen bleiben und nicht auf die Forderungen nach Rechnungskürzung eingehen.

    Beste Grüße - NV