Beiträge von NuxVomica

    Hallo Einsparungsprinz,

    das Thema wurde glaube ich schon anderswo mal erörtert und beschäftigt uns auch hin und wieder mal mit einzelnen Kassen:

    Die FPV spricht von der \"Behandlung\" im verlegenden Krankenhaus, nicht vom \"Fall\" oder der Quartalsabrechnung.

    Das scheint mir ein grundlegender Unterschied zu sein. Als \"Behandlung\" würde ich tatsächlich nur die unmittelbar der (Pseudo-)Verlegung vorausgehende Behandlungseinheit (Aufenthalt) sehen - diese ist bei \"teilstationär\" regelhaft < 24h.

    Beste Grüße - NV

    Hallo Herr Schulz,

    da zwischen Entlassung und Aufnahme weniger als 24h vergangen sind, handelt es sich prinzipiell um eine Verlegung.

    Das spielt aber hier keine Rolle, denn wenn der Pat. im vorigen KKH teilstationär war, hat er sicherlich nicht die Verweildauer von 24h überschritten.

    Hier sieht §3 (2) FPV 2010 vor: \"Dauerte die Behandlung im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24 Stunden, so ist im aufnehmenden Krankenhaus kein Verlegungsabschlag [...] vorzunehmen.\"

    Falls Sie den Pat. aber frühzeitig entlassen oder weitervelegt haben, können andere Abschläge anfallen.

    Beste Grüße - NV

    Hallo VEN,

    so ganz kann ich Ihnen da nicht zustimmen.

    Ich halte es für selbstverständlich, dass privilegierte Menschen mit einer Arbeitsstelle und einem sicheren Einkommen für bestimmte Leistungen den regulären Preis bezahlen und dass andere diese Leistungen vergünstigt oder auch umsonst erhalten, wenn sie sie nicht bezahlen können.

    Als voll steuerzahlender \"Besserverdiener\" sehe ich darin meinen bescheidenen Beitrag zum Solidarsystem.

    Beste Grüße & schönes Wochenende
    NV

    Hallo Forum,
    hallo Herr Schaffert,

    auf die Gefahr hin, mich als \"Noob\" für die Psychiatrie-OPS-Kodierung zu outen:

    Welche Änderungen für die Psychiatrie werden denn erwartet?
    Sind nicht alle erforderlichen Ziffern bereits im OPS 2010 enthalten?

    Vielen Dank! - NV

    Hallo medcont,
    hallo Forum,

    aus unserer Erfahrung kann ich nur empfehlen, Widersprüche gegen MDK-Gutachten zu schreiben, sowohl an die zuständige KK wie auch an den MDK. Es macht viel Arbeit, wenn man aber die Ressourcen und den langen Atem, zahlt es sich aus. Und das nicht nur ökonomisch sondern auch psychohygienisch.

    Bei uns sind etwa 50% der Negativgutachten (Kürzung) fehlerhaft und ziehen einen Widerspruch nach sich. In der Zweitprüfung werden davon rund 3/4 korrigiert! (Ob das in die Statistiken des MDK eingeht?)

    Gegenüber den KK-Mitarbeitern ist es wichtig, die oft groben Fehler und Verstösse in den Gutachten deutlich zu machen. Nicht selten wird dann \"gegen das Gutachten\" gezahlt.

    Ich beneide die KK-Sachbearbeiter nicht: als medizinische Laien (meistens) müssen sie sich auf das Gutachten ihres (!) MDK verlassen und entsprechend handeln. Zunehmend wird Verärgerung spürbar, dass so viele Gutachten später revidiert werden. Viel Arbeit, Zeit und manchmal auch Geld wurde umsonst aufgewendet. Manchmal führt ein fehlerhaftes Gutachten ja sogar dazu, dass die KK vor dem Sozialgericht landet!

    Ich wünsche ein schönes Wochenende!
    NV

    Hallo zusammen,

    ich suche mir die Finger wund, aber den für 30.6.2010 angekündigten \"Orientierungswert\" vom Stat. Bundeamt kann ich nicht finden.
    Gibt es den schon?

    Ausserdem möchte ich mir noch die Anregung erlauben, ein weiteres Forum zu etablieren, das sich mit Themen der Krankenhausfinanzierung beschäftigt. Das ist zwar nicht zwingend unter der Überschrift \"DRG\" zu verorten, aber es gibt viele Zusammenhänge und die meisten Medizincontroller (die ja hier vermutlich einen guten Teil der User darstellen) sind damit konfrontiert.

    Beste Grüße - NV

    Hallo,

    möchte auch noch meinen Senf dazugeben. Thema: unnötige Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

    Jeder Arzt kennt aus dem Nachtdienst oder dem ärztlichen Notfalldienst die vielen Patienten, die wegen Nichtigkeiten, aus Langeweile oder Einsamkeit oder weil sie keine Zeit haben, zum Arzt zu gehen, das medizinische System nächtens oder am Wochenende in Anspruch nehmen.

    Die meisten haben kein \"Unrechtsbewusstsein\", denn die Politik und die Kassen erzählen ihnen ja, dass jeder zu jeder Zeit medizinische Versorgung auf Topniveau erhält. Und der Notarzt soll ja auch \"von was leben\"...

    Aber gehört dazu auch die Abklärung eines seit 3 Wochen bestehenden Hautausschlages oder von seit 6 Monaten immer wiederkehrenden migräneartigen Kopfschmerzen oder eines eingewachsenen Zehennnagels? Bevorzugt Samstags gegen 22 Uhr?

    Ich habe keine Vorstellung, welche Kosten durch unnötig beanspruchte bzw. verursachte medizinische Leistungen entstehen - ob im Nacht- und Notdienst oder auch ganz allgemein beim Hausarzt. Vermutlich ist die Summe aber enorm.

    Beste Grüße - NV