Hallo medcont,
hallo Forum,
aus unserer Erfahrung kann ich nur empfehlen, Widersprüche gegen MDK-Gutachten zu schreiben, sowohl an die zuständige KK wie auch an den MDK. Es macht viel Arbeit, wenn man aber die Ressourcen und den langen Atem, zahlt es sich aus. Und das nicht nur ökonomisch sondern auch psychohygienisch.
Bei uns sind etwa 50% der Negativgutachten (Kürzung) fehlerhaft und ziehen einen Widerspruch nach sich. In der Zweitprüfung werden davon rund 3/4 korrigiert! (Ob das in die Statistiken des MDK eingeht?)
Gegenüber den KK-Mitarbeitern ist es wichtig, die oft groben Fehler und Verstösse in den Gutachten deutlich zu machen. Nicht selten wird dann \"gegen das Gutachten\" gezahlt.
Ich beneide die KK-Sachbearbeiter nicht: als medizinische Laien (meistens) müssen sie sich auf das Gutachten ihres (!) MDK verlassen und entsprechend handeln. Zunehmend wird Verärgerung spürbar, dass so viele Gutachten später revidiert werden. Viel Arbeit, Zeit und manchmal auch Geld wurde umsonst aufgewendet. Manchmal führt ein fehlerhaftes Gutachten ja sogar dazu, dass die KK vor dem Sozialgericht landet!
Ich wünsche ein schönes Wochenende!
NV