Beiträge von grubie

    Guten Abend zusammen, hallo idnas,

    also zuallererst ist das in der DKR0103 gut beschrieben, wann Sepsis und SIRS verschlüsselt werden. SIRS ist danach immer an eine andere Diagnose zu koppeln. Wie Frau Koch schon sagte, ist das SIRS eine inflammatorische Reaktion des Körpers auf irgendwas (OP, Trauma, Bakteriämie).

    Das mit dem Keimnachweis ist problematisch, da die Sensitivität der Blutkultur abhängig von der Zahl der abgenommenen BKs ist. Mit einer BK erreicht man nur eine Sensitivität von ca. 80%. Also müssen mindestens 2 BKs abgenommen werden, besser 3.

    Zum PCT: Das ist ein Biomarker, der nicht unbedingt zur Erstdiagnose einer Sepsis geeignet ist (es sei denn, Sie haben Werte ab 10 ng/ml), aber bei Beachtung einiger Regeln zur Differentialdiagnose, ob die SIRS bakteriellen Ursprungs ist oder nicht, sowie zur Verlaufskontrolle.

    Gruß aus Köln


    Rolf Grube

    Hallo Herr Blank,

    gut formuliert, entspricht aber so nicht den gängigen Leitlinien zur chronischen Niereninsuffizienz, wo Diuretika nur noch bei Komplikationen (durch Kalium- oder Wasserüberschuss) angewendet werden sollen.

    Allerdings hat die Empfehlung zur Vermeidung nephrotoxischer Medikamente, auf der diese Aussage gründet, selbst nur einen niedrigen Evidenzgrad (Grad II-III).

    Zitat


    Quelle: Department of Veteran Affairs, Department of Defense. VA/DoD clinical practice guideline for management of chronic kidney disease in primary care. Washington (DC): Department of Veteran Affairs, Department of Defense; 2007. 126 p.


    Aber wie sieht es denn sonst mit dem Aufwand aus? (Häufigere Laborkontrollen, nephrologisches/internistisches Konsil, andere Medikamente)

    Helau, sorry, ich meine Alaaf

    :D

    Sie haben recht und Sie haben recht.

    Anatomisch sind das zwar alles IP-Gelenke. Nach der (für jeden normalen Menschen sofort erkenntlichen 8| ) Logik(äh?) der Klassifikation gilt die -.65 nur für Dig. 1, da Sie ja für die anderen Zehen spezifischer verschlüsseln können und müssen.

    Vielleicht ist das ja durch einen evtl. geplanten Kosten-Split zu erklären? Momentan ist die mögliche DRG-Ergebnismenge jedenfalls gleich.

    Grüße

    Leider gibt es zu Ihrer Frage keine allgemeingültige Antwort.

    Entscheidend ist, ob vor der stationären Aufnahme alle ambulanten Behandlungsformen ausgeschöpft worden sind und auch nicht zu dem von Ihnen erreichten Behandlungsziel geführt hätten. Das BSG beschreibt das so:

    Zitat

    "dass die notwendige medizinische Versorgung nur mit den besonderen Mitteln eines Krankenhauses durchgeführt werden kann und eine ambulante ärztliche Versorgung nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (aus BSG B 3 KR 22/07 R)"


    Mit dem Thema der Versorgungsformen hat sich übrigens auch der Große Senat beim BSG beschäftigt (AZ GS 1/06)

    Darüber hinaus ist natürlich eine vollständige Verlaufsdokumentation wichtig, denn "wer schreibt, gewinnt (meistens)".

    Weder die Dringlichkeit noch die Stabilität der Symptomatik spielen m.E. für die Entscheidung zur stationären Behandlung eine Rolle als Ausschlusskriterien und können daher in dieser Fallkonstellation vernachlässigt werden.

    Mit der Forderung einer ambulanten Abklärung hat der MDK sich aber selbst die Pflicht auferlegt, Ihnen im konkreten Einzellfall (!!) darzulegen, wie denn die ambulante Abklärung aussehen kann. Dafür hat das BSG auch eine Meinung (AZ B 3 KR 18/03 R; B 3 KR 40/04 R).

    Insgesamt kann also Ihre Frage leider nur im Einzelfall bejaht oder verneint werden.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

    Den Kode für die Mastopexie halte ich grundsätzlich für richtig, da ja so spezifisch wie möglich kodiert werden soll. Außerdem würde ich die Hautfläche der Lappenplastik prüfen (>4 qcm?, dann ist der Kode vom MDK sowieso falsch).

    Bei der plastischen Rekonstruktion der Brustwarze bin ich mir aber nicht so sicher, da eine Rekonstruktion der Brustwarze i.d.R. Bestandteil einer Mastopexie ist (Ändert aber nix an der DRG :) )

    Grüße und ein frohes neues Jahr,

    R. Grube

    Nach langer Zeit muss ich mich doch auch mal wieder zu Wort melden, da das Thema offensichtlich seit Jahren ein Dauerbrenner ist. Speziell bei uns im Versorgungsgebiet 4 in NRW gab es da einige Verwerfungen.

    Grundsätzlich sollte man als Haus, das solche Leistungen in kürzester Zeit durchführt und die Patienten dann zurückverlegt, solch eine Leistung für die zuverlegenden Häuser mal schmackhafft machen, können die doch die entsprechende DRG (zum Beispiel eine Koro oder PTCA)und eventuell auftretende ZE\'s selbst abrechnen und auch mit den Kassen verhandeln! Das ist für kleine Häuser doch attraktiv. Ich glaube, viele Häuser wissen das nicht

    Gruss,

    Liebes DRG-Forum,

    ich muss mich hier mal outen, und zwar als naiv!!

    Hab ich doch gedacht, dass im Rahmen der DRG-Einführung die Fachabteilungszuordnung untergeordneter Bedeutung ist. Auf unsere (manchmal) gute interdisziplinäre, oder besser, fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit und Organisation reagieren Kassen und MDK aber mit :i_baeh: und :laugh:

    Folgender Fall:

    Ein Patient wird mit neu aufgetretenen Gangstörungen und Stürzen ohne Bewusstseinsverlust aus einem anderen Krankenhaus mit der Bitte um Abklärung zu uns verlegt und in der internistisch/neurologischen Aufnahmestation gesehen. Eine MS ist seit 40 Jahren bekannt und ist zur Zeit nicht medikamentös therapiert.

    Bei Aufnahme wird zusätzlich ein komplizierter Harnwegsinfekt festgestellt, der bei Entlassung als vermutliche Ursache einer Verschlechterung der MS (Uthoff-Phänomen) gewertet wird. Eine kardiale Ursache wird während des 5-tägigen Aufenthaltes in der Inneren Medizin ausgeschlossen. Eine Mitbetreuung durch die Neurologie erfolgte. Eine Behandlung des Harnweginfektes wurde begonnen. Die Patientin wurde zur weiteren neurologischen und urologischen ambulanten Behandlung entlassen.

    Der MDK kommt zu dem Schluss, es handele sich hier um eine tertiäre Fehlbelegung. Die Patientin hätte nur in eine neurologische Fachabteilung verlegt werden dürfen.

    Daraufhin verlangt die Kasse eine Rückzahlung jeglicher Leistung!

    Wie sehen Ihre Erfahrungen mit tertiärer Fehlbelegung aus, wie beurteilen Sie den Fall?

    Gruss,

    Rolf Grube
    Klinikum Krefeld

    Zitat


    Original von ToDo:

    Auch wenn das nicht die Begründung des InEK ist - ich find´ die gut. :d_zwinker:

    Gruß,


    ToDo

    DOCH! Genau das ist die Begründung des InEK. In den als Verlegungspauschalen ausgewiesenen DRGs findet sich neben \"normalen\" Patienten ein grosser Anteil von Patienten, die verlegt werden, aber höhere Kosten als die nicht verlegten erzeugen. Aus diesem Grund werden keine Verlegungsabschläge und auch keine Abschläge auf die UGVWD gebildet.

    Das InEK nennt das Abrechnungsgerechtigkeit :i_respekt:

    und das ist auch gut so. :i_daumenhoch3:.

    Gruss,