Beiträge von Lichtinger J.

    Hallo zusammen,

    folgendes Kodierproblem liegt vor:

    Bei einem Patienten mit einer Duokopfprothese wird lediglich der "Aufsteckkopf" gewechselt, der Schaft verbleibt ohne weitere Maßnahme.

    Wie kodieren wir den isolierter Wechsel korrekt. Im Bereich der Duokopfprothese gibt es hierzu keinen passenden Schlüssel.

    Guten Morgen, ich hätte da mal wieder eine Frage und
    bitte um Unterstützung.

    Im Rahmen eines operativen Eingriffs bei einem im Jahre 2002 auswärts
    chirurgisch behandelten Patienten wg. stenosierenden Karzinoms am
    rekto-sigmoidalen Übergang mit Ileus (damals: Anlage eines Coecostomas
    und im Intervall Colon-Resektion mit primärer Anastomose - bei
    Stuhlinkontinenz ist das Stoma geblieben) haben wir bei vorliegendem
    jetzt neu auftretendem ebenso Karzinom des Colon descendens mit
    Durchbruch ins Jejunum per continuitatem ca.30 cm distal des Treiz`schen
    Winkels und Entstehung einer groben colo-jejunaler Fistel eine
    palliative "en bloc" Resektion der Tumor tragenden Darmsegmente,
    Verschluss des Coecostomas, Anlage eines endständigen Anus praeter mit
    distalem Blindverschluss erst aber nach mühsamer Adhäsiolyse der
    postoperativen Verwachsungen vor allem im kleinen Becken, durchgeführt.
    Um zu verhindern, dass der Dünndarm sich unten wieder "kuschelt",
    haben wir einen relativ breiten Omentum majus Lappen mobilisiert und
    damit das kleine Becken gefüllt und am Peritoneum parietale, Rektum und
    Harnblase fixiert.

    Überraschenderweise, bei Groupierung in der G18A zeigte sich die kodierte
    Omentumplastik verdächtigt "wertvoll", was den Erlös betrifft: 2797 € !
    Natürlich erwarte ich unangenehme Fragen von Seiten der AOK, bzw. des MDK.

    FRAGE: Ist die Kodierung in Anbetracht der geschilderten intraoperativen
    Situation korrekt? Und wenn nicht, unter welchen Umständen käme die
    o.g. OPS überhaupt zum Einsatz?

    Vielen Dank!!!

    Hallo zusammen!!

    Ich bitte um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:

    Eine heimbeatmete Patientin mit Tracheostoma wird unstrittig (auch von Seiten der Kasse/MDK) intensivpflichtig behandelt, dabei wird sie intermittierend beatmet, eine stabile respiratorische Situation ist nicht mehr herzustellen, ein Weaning liegt also nicht vor (ebenfalls unstrittig) - folglich berechneten wir die Beatmungsstunden so:

    Beginn: Einsetzen der maschinellen Beatmung - Ende: Entlassung von der Intensivstation.

    Die "freien Intervalle" haben wir zur Beatmung hinzugezählt, unserer Auffassung nach liegt ein Beatmungszeitraum vor, der MDK rechnet die freien Intervalle raus mit der Begründung:

    Da keine Entwöhung vorliegt, sind die beatmungsfreien Intervalle nicht zu werten und beruft sich auf die
    DKR 1001: "Die Dauer der Entwöhnung wird insgesamt (inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung) bei der Berechung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt. ..."
    denn nur in dieser Situation sind nach Auffassung des MDK´s die freien Intervalle zu werten.

    Wer hat Recht? Wer hatte mal einen gleichen oder ähnlich gelagerten Fall?

    Meiner Meinung nach bezieht sich dieser Abschnitt lediglich auf die "Weaning-Situation", die nicht vorgelegen hat!
    In der gesamten DKR 1001 findet sich kein weiterer Hinweis auf "Beatmungsintervalle".

    Wie könnte der Abschnitt in der DKR 1001 Absatz 4 ausgelegt werden: ... "Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten....dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen "intensivmedizinisch versorgten Patienten handelt."

    Vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

    Hallo zusammen!
    Folgender Sachverhalt liegt vor:
    1. Proximale dislozierte veraltet Humerustrümmerfraktur, 2. postop. Schultergelenksinfekt mit sept. Glenoidlockerung
    ad.1: Implantatnion einer inversen Schulterprothese, ad 2: Debridement Jetlavage Vacusealeinlage sowie Ausbau der Glenosphäre, anschließend erneute OP-Revision mit Jetlavage und Vacusealwechsel, abschließend Implantation Duokopf Prothese nach Jetlavage.

    OP 1: Implantation Schulterprothese
    OP 2: Debridement, Jetlavage, Vakusealanlage, Ausbau Glenospähre (OPS: 5-916.a1, 5-800.20, 5-825.8)
    OP 3: Jetlavage und Vacusealwechsel Glenohumeralgelenk (OPS: 5-800.20, 5-916.a1)
    OP 4: Prothesenwechsel auf Duokopf nach Jetlavage (OPS: 5-895.k1, 5-800.20)

    Meine Frage: Darf bei den durchgeführten Eingriffen die OPS-Ziffer 5-800.20 kodiert werden oder ist sie nach dem Grundprinzip der monokausalen Kodierung nicht extra zu verschlüsseln.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Hallo zusammen,

    nachdem hier bereits das BSG Urteil B 3 KR 28/12 R angesprochen wurde, hier einer der "Auswüchse".

    Eine Kasse verlangt nun: "... das BSG hat in seinem Urteil.....entschieden das solche ambulant durchführbaren Behandlungen den Krankenkassen gegenüber begründungspflichtig sind. In den aufgeführten Fällen sind die erforderlichen Angaben zum Grund der Aufnahme bisher nicht an uns übermittelt worden. Das BSG hat entschieden, dass bei fehlender Begründung die Entgeltforderung des Krankenhauses nicht fällig wird."

    Die Kasse erwartet nun Begründungen für Fälle innerhalb der Verjährungsfrist (Fälle aus 2009 - 2012), sollten keine Begründungen eingehen, droht die Kasse mit Verrechnung!

    Ist es rechtens eine aktuelle BSG Rechtsprechung auf alte Fälle zu übertragen?
    Wie können wir uns dagegen zur Wehr setzen?
    Wem ist diese Anfrage bekannt, wie wurde reagiert? (Lt. Aussage der Kasse wurden bereits Begründungen übermittelt!)

    Schöne Woche!

    Hallo zusammen,

    nachdem sich die Grippewelle tapfer hält, hätte ich folgende Kodierfrage:

    Pat. kommt mit fieberhaften Infekt ins KH, hat Atemnot, leicht erhöhte Entzündungswerte, Influenza A wird nachgewiesen, im Verlauf ansteigende Entzündungswerte, keine eindeutigen Infiltrate, aufgrund eitriger Bronchitis ergänzend antiobiotisch (im Verlauf) mit Unacid behandelt. Aufenhaltsdauer 9 Tage.

    Welche HD ist hier korrekt? Influenza (J10.1) oder eigtrige Bronchitis (J20.9)

    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem stellt sich zur Kodierung:

    Pat. kam zur endoskopischen Abtragung eines Duodenalpolypen, nach Dormicum Gabe kam es während der Untersuchung zu einer \"paradoxen Reaktion\" mit Unruhe, der Patient ist von 2 Schwestern kaum zu bändigen, die Polypektomie wird nicht durchgeführt, am nächsten Tag erfolgt die Polypektomie unter Narkosebedingung. Wie kann ich die \"paradoxe Reaktion\" richtig abbilden!

    Vielen Dank.