Beiträge von Melete

    Hallo zusammen,

    bisher habe ich zu meiner Anfrage hinsichtlich der korrekten Kodierung von substituierten Heroinpatienten keine Rückmeldung vom InEK erhalten.
    Somit kodieren meine Kollegin und ich bisher ebenfalls die F11.2 zusammen mit der Z51.83 ohne Angabe der Konsumart.

    Es wäre großartig, wenn es in den nächsten DKR-Psych eine Kodierrichtlinie dazu geben würde.

    Sollte ich noch eine Antwort vom InEK erhalten, werde ich diese auf jeden Fall hier im Forum veröffentlichen.

    Ich wünsche allen eine schöne Sommer-/Urlaubszeit und verbleibe
    mit besten Grüßen

    Melete

    Hallo Frau Loos,

    wenn zwei Therapeuten eine Gruppentherapie mit 11 Patienten durchführen wird die anteilige Therapieeinheit (TE) pro Patient wie folgt ermittelt: [1 TE (Therapeut 1) : 11] + [1 TE (Therapeut 2) : 11] = 0,18 TE

    Wenn es sich jedoch um zwei separate Gruppentherapien von jeweils einem Therapeuten durchgeführt handelt, ergeben sich bei Ihrem Beispiel mit einer Gruppengröße von 5 Patienten und einer Gruppengröße von 6 Patienten folgende anteilige TE:

    1 TE (Gruppe 1) : 5 = 0,2 TE
    1 TE (Gruppe 2) : 6 = 0,17 TE (gerundet)

    Somit gehen Ihnen bei der automatischen Zusammenführung der beiden Gruppen durch Ihre Software auf jeden Fall anteilige TE verloren. Diese meines Erachtens falsche Berechnung sollte seitens des Softwareanbieters auf jeden Fall behoben werden.

    Viel Erfolg und beste Grüße
    Melete

    Hallo NuxVomica,

    meines Erachtens gibt es drei Gründe, die dagegen sprechen, die 9-700 im Rahmen einer teilstationären Behandlung zu kodieren:

    1. Hinweistext zum OPS 9-700: "Ein Kode aus diesem Bereich ist für jeden stationären Aufenthalt nur einmal anzugeben, (...)"

    2. Erstes Mindestmerkmal der Entzugsbehandlung laut OPS-Klassifikation: somatischer Entzug

    3. Keine Differenzierung der PEPP TA02Z in der teilstationären Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (im Gegensatz zu der PEPP PA02 in der die Durchführung der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung in die PEPP PA02C führt)

    Beste Grüße
    Melete

    Hallo Herr Gohr,

    vielen Dank für Ihre Erläuterung, die ich sehr gut nachvollziehen kann. Wenn im Abschlussbericht des InEK nicht dieser Hinweis auf die Differenzierung zwischen den Heroinkonsumenten und den anderen Opiatabhängigen stehen würde, wäre es für mich auch klarer.

    Somit werde ich einfach einmal eine Anfrage an das InEK senden, mit der Bitte um Klärung. Sollte ich eine Antwort erhalten, werde ich diese im Forum posten.

    Beste Grüße

    Melete

    Hallo zusammen,

    zur differenzierten Kodierung „psychischer und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ wurden vom DIMDI die drei neue Kodes U69.30!, U69.31! und U69.32! in den ICD aufgenommen. Laut Abschlussbericht des InEK sollen damit z.B. Patienten mit oralem Schmerzmittelabusus eindeutig von Heroinkonsumenten unterschieden werden können.

    Leider gibt es bisher noch keine Kodierrichtlinie dazu. Nun frage ich mich, ob bei einem Heroinpatienten mit Opiatsubstitution ohne Beikonsum der Kode U69.31! kodiert werden darf oder nicht.

    Verfügt jemand im Forum über weiterführende Informationen dazu?

    Herzliche Grüße

    Melete