Beiträge von danio

    Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen
    Ich bräuchte mal wieder einen Rat. Wie kodiere ich das Einbringen von Knochenankern für eine geplante Nasenepithese? Der Knochenanker wird mit schrauben fixiert, werden diese als Zusatzcode kodiert? Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
    Gruß Danio

    Vielen Dank Herr Stumper, dass Sie sich auch an einem Sonntag die Zeit für eine Antwort genommen haben. Aus dem Text der T81.0 geht für mich alledings nicht hervor, dass es sich ausschließlich eine postoperative Komplikation handelt ( von der Argumentation her wäre mir das in diesem Fall aber auf jeden Fall lieber :) )
    oder woraus geht ihreseits hervor,dass die T81.0 nur für die post,- und nicht auch für die intraoperative Komplikation gilt?
    Die Nachkodierung der OPS hatte ich auch schon ins Auge gefasst.
    Grüße von Danio

    Hallo liebe Forumsteilnehmer
    es geht mal wieder um die Doppelkodierung. Um es gleich vorweg zu nehmen, ich habe die Suchfunktion benutzt, aber nichts Vergleichbares, für mich befriedigendes, gefunden. Bei dem Versuch Adhäsionen laparoskopisch zu lösen wurde ein arterielles Blutgefäß am Netz verletzt. Da durch die Blutung die Sicht eingeschränkt war und die Blutungsquelle nicht auszumachen war, wurde der Eingriff umgestellt auf offen chirurgisch. Es wurde eine Blutung aus einem arteriellen Gefäß am Netz gefunden. Das betroffene Blutgefäß wurde koaguliert. Kodiert wurde die T81.2 und die T81.0 als ND. Natürlich will der MDK die T81.0 alleine, der Erlös wird dadurch deutlich gerinner. Mit der T81.2 als alleinige ND bleibt es bei der DRG. Welcher Kode ist eurer Meinung nach spezifischer und gibt es Argumente für eine Doppelkodierung. Ich bin der .Meinung ja. Die T81.2 zeigt wie es passiert ist, die T81.0 was passiert ist. Alternativ würde ich hier einen S-Kode nehmen, z.B. S35.8, aber um die DRG zu halten braucht es die T81.2. Wie sind dazu die Meinungen, hat jemand schon erfolgreich die Doppelkodierung beim MDK durchgesetzt?
    Vielen Dank für eure Meinung
    Einen schönen Gruß aus der sonnigen Pfalz 8)
    Danio

    Hallo für alle Intersierte

    für mich ist das noch nicht ganz klar, auch wenn ich auch dazu tendieren würde die T83.1 als HD zu nehmen. Die Pat. erhielt den Doppel J Katheter wegen einer Harnstauniere, deren ursächlicher Zusammenhang in der Schwangerschaft gesehen wurde. Nun zitiere ich den Kommentar der Kodierrichtlinie 1510b : Bei Vorliegen einer Schwangerschaft hat das Sonerkapitel XV " Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett" in der ICD Vorrang vor dem Organkapitel .....Nun ist der T- Code nun kein Organkapitel, aber wie bilde ich die Harnstauniere als ND ab einen O Schlüssel als ND geht ja wohl nicht oder? ?(
    Für Hilfe und Anregungen bin ich dankbar. ;( wer hat nur die Kodierung der Geburtshilfe erfunden ????? die bringt mich zum Verzweifeln
    Grüße danio

    Hallo Admin
    Natürlich habe ich dort nachgesehen, aber das half mir auch nicht weiter. Die Patientin ist in der 28SSW und hatte wegen einer Harnstauniere einen Doppel- J Katheter eingelegt bekommen. Nun erfolg die Aufnahme wegen des dislozierten Katheters. Kodiert ist die O26.81 und dazu eben die T83.1. Der Katheter wurde entfernt und es wurde ein neuer Katheter eingelegt. Der eigentliche Grund der Behandlung war der dislozierte Katheter und dieser ist mit der O26.81 nicht adäquat abgebildet. Der MDK möchte nun die T83.1 streichen.
    Gruß Danio

    Hallo
    zuerst mal vielen Dank für die Beiträge!
    Hallo No Arzt , es ging mir nicht um die Sepsiskriterien, die sind mir schon klar, es ging darum, ob man eine SIRS nichtinfektiöser Genese an eine Erkrankung wie Pneumonie oder Harnwegsinfekt anhängen kann.
    Einen schönen Abend
    Danio

    Hallo liebe Forumnsteilnehmer
    Heute hätte ich zur Abwechslung einmal eine Frage aus dem Themenkreis Geburtshilfe. Eine Schwangere hatte einen Doppel J-Katheter. Dieser ist disloziert und wir neu gelegt. Kann ich die Dislozion mit der T83.1 abbilden, oder muss ich auch hier einen O - Schlüssel nehmen ;( . Da fällt mir aber wirklich nichts passendes ein.
    wie immer dankbar für Hilfe
    einen späten Gruß von Danio

    Noch mal zum Thema Sepsis

    Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe aber noch ein Frage. Wenn ich eine SIRS nichtinfektiöser Genese hab z.B. im Rahmen einer akuten nekrotisierenden Pankreatitis, hänge ich dann die R65.2, oder die R65.3 an den Code für die Pankreatitis? Ich bin im DKI Online Kurs angemeldet und dort wird das Thema Sepsis etwas irreführend behandelt . Hier steht:


    Merken Sie sich: Wenn Sie keine Sepsis kodieren dürfen, dann dürfen Sie die nichtinfektiöse SIRS kodieren, wenn zwei der vier vorhin gezeigten Kriterien (Fieber, Tachykardie, Hyperventilation, Leukozytose) erfüllt sind. Wenn Sie Sepsis kodieren durften, dann dürfen Sie auch immer die infektiöse SIRS kodieren.
    Ich bezweifle diese Aussage
    Liege ich falsch ( siehe auch kodierrichtlinien 0103f Komentar
    Gruß Danio

    Hallo Leibe Forumteilnehmer
    Habe gerade eine Diskussion über die Sepsisleitlinien und finde einfach nicht die Quelle wo genau steht (außer in meinem speziellen Kodierleitfaden Intensivmed. ) Ich bräuchte aber eine offizielle Quelle in der steht, dass ich bei Vorhandesein von Organkomplikationen nur noch 2 der Sepsiskriterien benötigt werden ( ohen pos. BK ) vielen Dank für eure Hilfe
    Danio